Bürgerbüro
Wir freuen uns, Sie in unserem Bürgerbüro zu begrüßen.
Das Bürgerbüro ist erster Anlaufpunkt für folgende Anliegen:
- Meldeangelegenheiten
- Beurkundungen
- Formulare und Anträge
- Verkauf von Restmüll-, Laubsäcken und Banderolen für Gehölzschnitt
Wichtiger Hinweis: Das Bürgerbüro ist personalbedingt am Dienstag, 21.07.2026, am Dienstag, 04.08.2026, sowie am Dienstag, 11.08.2026 nachmittags nur von 14:00 bis 16:30 Uhr geöffnet. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag: | 08:00 – 12:30 Uhr |
| Dienstag: | 09:00 – 11:30 | 14:00 – 18:30 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 08:00 – 11:30 | 14:00 – 16:30 Uhr |
| Freitag: | 10:00 – 12:30 Uhr |
| 2. Sonnabend im Monat: | 10:00 – 11:30 Uhr |
Das Bürgerbüro behält sich vor, bei hohem Besuchsaufkommen die Ausgabe von Wartemarken gegebenenfalls schon vorzeitig zu sperren, um die Abarbeitung aller Anliegen auch innerhalb der Sprechzeiten erledigen zu können.
Wir bitten um Verständnis, dass später kommende Besucher/-innen nicht mehr bedient werden.
Anliegen und erforderliche Unterlagen:
So gut wie alle Formulare für die unten aufgeführten Anliegen finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare. Um Zeit zu sparen, können Sie diese herunterladen und bereits vorausgefüllt mitbringen.
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Vorgang |
Was ist zu beachten oder mitzubringen? | Gebühren |
|---|---|
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Beglaubigung von Kopien |
Original und Kopie vorlegen (ggf. Nachweis über Verwendungszweck bei Gebührenbefreiung) keine Beglaubigung von Personenstandsurkunden | 2,10 €, ggf. frei |
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Beglaubigung der Unterschrift |
Schreiben ohne Unterschrift (Unterschrift soll vor dem Mitarbeiter geleistet werden); Personalausweis oder Reisepass | 2,10 €, ggf. frei |
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eID-Card für EU-Bürger/-innen |
Nachweis EU-Staatsbürgerschaft, zum Beispiel: Heimatpass oder -ausweis, Geburtsurkunde | 37,00 € |
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Führerschein |
Im Bürgerbüro können nur die rechtlich zugewiesenen Anträge gestellt werden. Hierzu gehören:
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Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister |
Persönlich vorsprechen; |
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Kinderreisepass |
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. |
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Melde-, Aufenthalts- und Haushaltsbescheinigung |
persönlich vorsprechen oder Vertreter/-in mit Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Verwendungszweck (bei Gebührenbefreiung) | 6,00 €, ggf. frei |
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Melderegisterauskunft erweitert/einfach |
schriftlich |
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Personalausweis, vorläufiger |
Persönlich vorsprechen; bei Personen unter 16 Jahre mit einem gesetzlichen Vertreter (GSV) und Zustimmungserklärung des 2. GSV, aktuelles biometrisches Passbild* (Format 3,5 x 4,5 cm), Personalausweis oder Reisepass. Geburtsurkunde, Eheurkunde, ggf. Nachweis über Dr.-Titel, Künstler- oder Ordensnamen Gültigkeit:
*Die erforderlichen biometrischen Passfotos dürfen ab 01.05.2025 nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. |
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Reisepass und |
Persönlich vorsprechen, bei Personen unter 18 Jahren mit einem gesetzlichen Vertreter (GSV) und Zustimmungserklärung des 2. GSV, aktuelles biometrisches Passbild* (Format 3,5 x 4,5 cm), Personalausweis, alter Reisepass. Geburtsurkunde, Eheurkunde, ggf. Nachweis über Dr.-Titel, Künstler- oder Ordensnamen; Bearbeitungszeit mindestens 6 bis 8 Wochen Gültigkeit:
*Die erforderlichen biometrischen Passfotos dürfen ab 01.05.2025 nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. |
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Wohnsitz, Abmeldung |
Personalausweis oder Reisepass |
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Wohnsitz, Anmeldung |
Personalausweis, Reisepass, ggf. Kinderreisepass, Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, ggf. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehepartner) Wohnungsgeberbescheinigung oder Eigentumsnachweis |
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Wohnsitz, Ummeldung |
Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbescheinigung oder Eigentumsnachweis |