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Wildschwein-Info

Gut gewässerte Gärten, leicht aufzuwühlender Boden und reichlich Nahrung darin – das ist im wahrsten Sinne des Wortes ein gefundenes Fressen für die heimischen Wildschweine. Davon zeugen immer wieder aufgewühlte Grünstreifen und Gärten im Ort. Die Wildschweine fühlen sich hier nach wie vor wohler als draußen im Revier, wo die Jagdpächter und ihr Team einen sicheren Abschuss gewährleisten können. Wir haben für Sie daher hier einige Infos zum Thema zusammen gestellt.

Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Jagdpächter leiten sich aus dem Bundesjagdgesetz und dem Brandenburgischen Jagdgesetz ab. Über die eigentliche Jagd hinaus, kann eine Bejagung der befriedeten Bezirke auch innerhalb der Gemeinde Kleinmachnow erfolgen. Dafür ist jedoch eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Jagdbehörde erforderlich. Es gilt stets: Sicherheit vor Erfolg! Eine Schussabgabe innerhalb des Ortes ist meist aus Sicherheitsgründen nicht zu verantworten.

Die Gemeinde oder die Pächter sind grundsätzlich nicht für Schäden auf Grundstücken verantwortlich, die das Wild auf diesen anrichtet (z. B. in Gärten). Hier sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, ihr Eigentum durch geeignete Mittel (z. B. Zäune) zu schützen. Dies gilt im Besonderen für Grundstücke die z. B. unmittelbar am Bannwald liegen. Bitte beachten Sie, dass diese Grundstücke nach dem Jagdrecht befriedet sind und dort die Jagd grundsätzlich zu ruhen hat.

Die Lösung der "Wildschwein-Problematik" liegt auch keinesfalls allein in der Jagd. Vielmehr sind die Ursachen dafür zu beseitigen, dass sich die Wildschweine innerhalb der Orte so sauwohl fühlen. Bitte bedenken Sie aber auch, dass Schwarzwild kein Schädling ist und Jäger keine Schädlingsbekämpfer oder Kammerjäger sind. Bürger, die ins Grüne ziehen, müssen auch eine Bereitschaft entwickeln mit der Situation Wild umzugehen.

So können Sie einen Beitrag zur Reduzierung der Schwarzwildproblematik im Ort leisten:

Bitte...

  • unterlassen Sie jede Art der Fütterung des Wildes, die nach dem Jagdgesetz auch verboten ist!
  • schützen Sie Ihr Eigentum vor ungebetenen Besuchern durch geeignete Einfriedungen oder Zäune!
  • kompostieren Sie keine Essensreste in Ihren Gärten!
  • sammeln Sie Fallobst auf. Das Obst lockt Wild an!
  • entsorgen Sie keinerlei Abfälle (auch keine Grünabfälle!) auf dafür nicht geeigneten Flächen (hierzu zählt auch der Bannwald!).
  • vermeiden Sie es, Ihre gelben Säcke bereits am Abend vor der Abholung bereitzulegen, denn auch diese stellen eine Einladung zum Essen für alle Tiere dar.
    Die Jagdpächter und ihr Team sind ständig im Einsatz, um die genossenschaftlichen Flächen in Kleinmachnow und Stahnsdorf zu bejagen. Die Jäger sind mit Signalwesten ausgestattet, die sie als Gemeindejäger deutlich kennzeichnen. Bitte behindern Sie die Jäger in ihrer Arbeit keinesfalls und folgen Sie deren Sicherheitshinweisen!

Da die Sicherheit selbstverständlich immer an erster Stelle steht, darf eine Schussabgabe nur dort erfolgen, wo eine Gefahr für Menschen ausgeschlossen ist. Dies ist auf Straßen und Wegen in bewohnten Bereichen kaum der Fall! Umso wichtiger ist es daher, die Jagdeinrichtungen, die von den Jägern an geeigneten Stellen platziert wurden, zu akzeptieren und zu respektieren. So sind Hochsitze nötig, um einen Schuss von oben nach unten abgeben zu können, sodass der Erdboden als Fangschutz für die Kugeln dient.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Wildschweine in Kleinmachnow:

Wieso ist Kleinmachnow so beliebt bei den Wildschweinen?

Die Tiere folgen noch immer uralten Wildwechseln und stören sich zunächst nicht daran, dass dort nun Häuser stehen. Im Gegenteil - sobald sie bei ihren nächtlichen kilometerweiten Wanderungen auf Nahrung stoßen, kommen sie immer wieder gerne vorbei. Und Nahrung finden sie hier jede Menge! Das beginnt auf den Maisfeldern der Region; geht weiter mit den Eicheln der Straßenbäume, mit Fallobst in den Gärten und mit einem reichen Angebot an Egerlingen und Larven in gut gewässerten Gärten und Komposthaufen. Leider gibt es auch Menschen im Ort die meinen, Wildtiere füttern zu müssen und regelrechte Futterstellen einrichten. Warum sollen sich die Tiere dann noch die Mühe machen, im Wald nach Futter zu suchen?

Wie können Bürger sich und ihre Gärten schützen?

Verantwortlich für den Schutz des Grundstücks ist der Eigentümer selber und nicht die Kommune. Gegen Wildschweine im Garten helfen nur stabile und lückenlose Zäune – auch zwischen Nachbargrundstücken – die mindestens bis auf den Boden reichen. Maschendraht wird von den kräftigen Tieren einfach weggeschoben. Tore müssen stabil und natürlich stets fest geschlossen sein. Auch die Verlockungen zu reduzieren, kann schon helfen, das heißt: Verzicht auf den Komposthaufen und übermäßige Wässerung des Gartens. Fallobst sollte stets aufgesammelt werden.

Was kann man tun, wenn die Wildschweine doch in den Garten gelangt sind?

Wenn Wild auf Privatgrundstücken festgestellt wird ist grundsätzlich Ruhe zu bewahren, Schwarzwild ist zwar wehrhaftes Wild aber kein Raubwild. Gefahr entsteht in der Regel nur dann, wenn die Tiere bedrängt werden oder eine Schutzfunktion für den Nachwuchs aus Bedrängen oder Verjagen geweckt wird. Dem Wild ist grundsätzlich mit Respekt zu begegnen. Um es zu vertreiben, ist Anschreien effektiver als mit dem Regenschirm herumzufuchteln, empfehlen die Jäger. Machen Sie Lärm, wird es den Tieren ungemütlich und sie ziehen weiter, sofern man sie nicht in die Enge getrieben hat. Also: Abstand halten und Ausweg nicht versperren!

Was tun bei Begegnungen im Wald?

Ruhig verhalten und am besten einen anderen Weg nehmen. Die Tiere keinesfalls bedrängen. Geraten sie in Panik können die Wildscheine Menschen durchaus umrennen, doch bewusste Angriffe sind in der Region noch nie vorgekommen. Eher schon kommen sie näher, in der Erwartung gefüttert zu werden. Als größte Gefahr sehen die Wildschweine, vor allem, wenn Frischlinge zu beschützen sind, freilaufende Hunde an. In der Tierklinik Düppel wurden schon viele Hunde verarztet, nachdem sie mit Wildschweinen aneinander geraten sind. Keiner dieser Hunde war angeleint unterwegs!

Wie viele Jäger sind im Einsatz?

Die beiden Jagdpächter der Jagdgenossenschaft Stahnsdorf-Kleinmachnow werden unterstützt von elf Jägern aus der Region.

Wieso schießen die Jäger nicht mehr Wildschweine?

Vom Schuss des Jägers darf niemals eine größere Gefahr ausgehen als vom Wildschwein selbst. Daher wird nur dort geschossen, wo es einen sicheren Kugelfang gibt, zum Beispiel ein Lärmschutzwall hinter dem Schwein, oder das Erdreich, wenn der Jäger eine erhöhte Position hat. Leitern und Hochstände an verschiedenen bejagbaren Flächen im Ort soll diese sichere Schussabgabe ermöglichen, Leider werden diese immer wieder von Jagdgegnern zerstört. Im Straßenraum ist die Schussabgabe zu gefährlich, da es zu unberechenbaren Querschlägern kommen kann. Auch nahe der Autobahn ist ein Schuss riskant, denn auch wenn ein Tier erlegt wird, flüchten alle anderen vielleicht in Panik direkt in den Verkehr. Nicht auszudenken, was dort geschehen kann. Selbst im Wald ist die Schussabgebe nicht immer möglich, da es sehr beliebte Naherholungsgebiete sind.

Was ist mit einer Antibabypille für Wildschweine?

Hier gibt es zwar Entwicklungen, doch kann das nur in Gehegen funktionieren, denn sonst müssten diese Medikamente hochdosiert als Köder ausgelegt werden. Diese könnten dann auch von anderen Tieren, z. B. von Hunden, gefressen werden. Da Wildschweine aber auch gejagt werden und schließlich auf dem Teller landen, würden die Medikamente auch in den menschlichen Körper gelangen und dort noch weiter wirken.

Kann man die Tiere kastrieren?

Dazu muss man sie mit einem Schuss betäuben um sie zu fangen. Zum Einen kann man sie dann auch gleich richtig abschießen, und zum anderen ist das Aussetzen einmal gefangener Wildschweine verboten.

Kann man Wildschweine dauerhaft vertreiben?

Wenn Bachen auf  brachliegenden Grundstücken gefrischt (geworfen) haben, dann sollte man diese einfach in Ruhe lassen. Die Bachen finden sich nach dem Frischen wieder in Rotten zusammen und verlassen das Grundstück auch wieder. Unterstützt wird das Abwandern durch Vermeidung von Nahrung auf dem Grundstück oder in dessen Nähe.

Ein Vertreiben des Wildes macht keinen Sinn und ist auch nicht ungefährlich, da das Wild in der Regel dann von dem einen in das andere Grundstück verdängt wird und auch jederzeit wieder in das ungesicherte Grundstück zurückkehren kann. Die betroffenen Grundstücke sind in der Regel untereinander offen. Bürger die nicht wollen, dass Wild in ihre Grundstücke eindringt, müssen sich durch geeignete Zäune schützen, Türe und Tore verschließen und alle Nahrungsanreize entfernen. Für das Strecken (Töten) von Frischlingen und der Bache in den Grundstücken fehlt die rechtliche Grundlage und die Jäger lehnen dies aus jagdethischen Gründen ab. Der Abschuss kommt nur als letztes Mittel bei Gefahr in Verzug, Schaffung der Rechtsicherheit und in Zusammenarbeit mit der Polizei inklusive Durchführung aller Sicherungsmaßnahmen in Betracht.