Bauleitplanung Kleinmachnow
Ein Thema, das alle Kleinmachnower und Kleinmachnowerinnen angeht, ist die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde. Denn vom Straßen- oder Gehwegbau, der Verkehrsplanung oder Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung sind Bürger und Bürgerinnen betroffen und meist sogar über Gebühren, Beiträge oder Umlagen finanziell daran beteiligt.
Bauleitplanung der Gemeinde Kleinmachnow
Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde. Sie ist zweistufig und gliedert sich in eine „vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplan) und eine „verbindliche Bauleitplanung“ (Bebauungsplan). Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen ist bundesweit einheitlich und im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dar.
Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches sind Bürger und Bürgerinnen im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei wird über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.
Schauen Sie doch mal rein!
Bürger und Bürgerinnen können sich mit ihren Anregungen und Bedenken an diesen Planungen beteiligen. Die Entwürfe von Bauleitplänen mit umfassenden Anlagen sind daher öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Öffentliche Auslegungen der Bauleitpläne und erfolgen üblicherweise für einen Monat und werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt bekannt gemacht.
Öffentliche Beteiligung
Flächennutzungsplan Kleinmachnow | 15. Änderung
Der Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderungsbereich siehe Kartenausschnitt) wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) veröffentlicht.
Ziel/Zwecke: Mit der FNP-Änderung sollen der Ausbildungsstandort Kleinmachnow der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf den dafür zur Verfügung stehenden Flächen dauerhaft gesichert und die bauliche Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Kanalsiedlung (Machnower Schleuse 1 - 16) ermöglicht werden. Durch Darstellung z. B. von Wald und Grünflächen soll außerdem der Erholungsfunktion der Teltowkanalaue angemessen Rechnung getragen werden.
Die 15. FNP-Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ und KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“.
Umweltbezogene Informationen: Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
- Begründung der Flächennutzungsplan-Änderung gemäß § 5 Abs. 5 BauGB mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima, Arten (Tiere und Pflanzen), Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Kultur und Sachgüter sowie Mensch, jeweils gegliedert in Beschreibung und Bewertung sowie Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und bei Nichtdurchführung der Planungen.
- Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) mit Angabe der Arten der verfügbaren umweltbezogenen Informationen (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB), hier: Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung zur Entwurfsfassung 2020 (mit Darstellung von Gemeinbedarfsflächen und vollständigem Walderhalt), insbesondere:
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV): zur hoheitlichen Verwaltung des Teltowkanals als Bundeswasserstraße mit den damit verbundenen Einschränkungen der Kommunalen Planungshoheit insbesondere in Bezug auf die Überplanung der Ufer als Grünfläche und die Darstellung eines Uferweges; Widerspruch zur möglichen Waldeigenschaft von Flächen auf dem Betriebsgelände der WSV.
Landesamt für Umwelt (LfU),
Immissionsschutz: zur Erfüllung der Anforderungen des § 50 BImSchG; Hinweis auf mögliche Lärmkonflikte mit den im Umfeld bestehenden Nutzungen; Hinweis auf mögliche Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 durch den Straßenverkehr sowie den Schiffsverkehr inklusive Schleusenbetrieb;
Wasserwirtschaft: Hinweise auf das Gewässer I. Ordnung Teltow-Kanal und die geltenden Bestimmungen zum Schutz der Gewässerrandstreifen; Hinweis auf die Berichtspflicht nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den Teltowkanal und die damit verbundenen Umweltziele; Hinweis auf die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Flussgebietseinheit Elbe; Hinweis auf die Erstellung von Gewässerentwicklungskonzepten; Hinweis auf Wasserkörperspezifische Informationen und Übergabe des Steckbriefs für den Wasserkörper Teltowkanal: Hinweis auf das Verschlechterungsgebot und das Zielerreichungsgebot gemäß WHG.
Bbg. Landesamt für Denkmalpflege u. Archäologisches Landesmuseum (BLDAM): Hinweis auf den Bestand an Baudenkmalen im Geltungsbereich der Änderung und den für Denkmale geltenden Umgebungsschutz; Hinweis auf ein Bodendenkmal.
Landesbetrieb Forst Brandenburg (Oberförsterei Potsdam als untere Forstbehörde): Bei Teilflächen im Geltungsbereich der Änderung handelt es sich um Wald im Sinne des Landeswaldgesetzes (LwaldG); Übergabe einer Karte mit Abgrenzung der Waldflächen.
Landkreis Potsdam-Mittelmark,
Untere Naturschutzbehörde: keine naturschutzfachlichen Gutachten, Untersuchungen oder Bestandsdaten von Arten vorliegend; für die Umweltprüfung zur FNP-Änderung kann auf die Erkenntnisse zurückgegriffen werden, die bei der Erarbeitung des Umweltberichts für die Bebauungspläne gewonnen wurden;
Untere Denkmalschutzbehörde: aus Sicht des Baudenkmalschutzes bestehen keine Bedenken; Hinweis auf ein Bodendenkmal und die Bestimmungen zum Bodendenkmalschutz. - Landschaftsplan der Gemeinde Kleinmachnow, Schlussfassung Februar 1998
Gutachten wurden auf der Ebene der Flächennutzungsplanung nicht eingeholt. Im Zuge der parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ und KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ wurden Schallgutachten erstellt und Biotopkartierungen, Baumkartierungen sowie faunistische Kartierungen durchgeführt.
Die zum 1. Entwurf der 15. FNP-Änderung KLM-FNP-15 durchgeführte kleinteilige Biotopkartierung ist nicht mehr aktuell. Unter Berücksichtigung der geänderten Zielstellung der Planung wurde auf der Ebene der Flächennutzungsplanung auf eine Aktualisierung verzichtet.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@kleinmachnow.de übermitteln oder sie bei Bedarf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Die Stellungnahmen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.
Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß BauGB (Art. 13 DS-GVO)“, welches mit veröffentlicht wird.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben. Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Veröffentlichungsfrist: Von Montag, 13. Oktober bis einschließlich Freitag, 14. November 2025
werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen innerhalb der genannten Frist im Rathaus Kleinmachnow während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt und zur Einsicht bereitgehalten:
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Telefon +49 33203 877-2051 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr |
| Donnerstag |
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag |
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 14:00 Uhr |
Ort: Rathaus Kleinmachnow, Galerie im 2. Obergeschoss, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
Anlagen:
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