Bauleitplanung Kleinmachnow
Ein Thema, das alle Kleinmachnower und Kleinmachnowerinnen angeht, ist die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde. Denn vom Straßen- oder Gehwegbau, der Verkehrsplanung oder Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung sind Bürger und Bürgerinnen betroffen und meist sogar über Gebühren, Beiträge oder Umlagen finanziell daran beteiligt.
Bauleitplanung der Gemeinde Kleinmachnow
Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde. Sie ist zweistufig und gliedert sich in eine „vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplan) und eine „verbindliche Bauleitplanung“ (Bebauungsplan). Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen ist bundesweit einheitlich und im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dar.
Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches sind Bürger und Bürgerinnen im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei wird über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.
Schauen Sie doch mal rein!
Bürger und Bürgerinnen können sich mit ihren Anregungen und Bedenken an diesen Planungen beteiligen. Die Entwürfe von Bauleitplänen mit umfassenden Anlagen sind daher öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Öffentliche Auslegungen der Bauleitpläne und erfolgen üblicherweise für einen Monat und werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt bekannt gemacht.
Flächennutzungspläne
- PDF-Datei: PDF, 6.5 MB) (
- PDF-Datei: PDF, 12.3 MB) (
Änderungen im Verfahren (auch: aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
- derzeit keine Auslegungen -
Öffentliche Auslegung
Zu diesem Verfahrensstand werden der Planentwurf und weitere Unterlagen öffentlich ausgelegt. Bei der ersten Auslegung beträgt die Dauer der Auslegung einen Monat, bei weiteren Offenlagen kann diese Frist gegebenenfalls verkürzt werden. Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise (siehe unten).
- derzeit keine Auslegungen -
Mitteilung Abwägungsergebnis
Nach Abschluss des Verfahrens und Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung durch die höhere Verwaltungsbehörde wird das Abwägungsergnis mitgeteilt.
- derzeit keine Auslegungen -
Bebauungspläne
Bebauungspläne (B-Pläne) werden für Teile des Gemeindegebiets erarbeitet und konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde konkret, in welcher Weise Grundstücke genutzt werden dürfen. Zu den wichtigen Festsetzungen eines Bebauungsplanes gehören die Bestimmung der Art der baulichen Nutzung (z. B. Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet ) und des Nutzungsmaßes (z. B. Höhe baulicher Anlagen, zulässige Grundfläche) sowie die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen.
Zudem kann mit Bebauungsplänen die äußere Gestaltung von Gebäuden (beispielsweise Dachform, Dachneigung) festgelegt werden und welche Flächen z. B. dem Wald oder der Verkehrsnutzung vorbehalten sind. Bebauungspläne wirken sich daher unmittelbar auf den Inhalt von Grundeigentum aus. Sie werden von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und sind Rechtsgrundlage für Baugenehmigungen und bei genehmigungsfreien Vorhaben.
Rechtswirksame Bebauungspläne
Bebauungspläne, die beschlossen und wirksam sind, können Sie über unser ⯈Geoportal (GIS-Kleinmachnow - Rechtswirksame Bebauungspläne) finden.
Dort finden sie Bebauungspläne als PDF-Dokumente
Bebauungspläne im Verfahren
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Öffentliche Auslegung
Zu diesem Verfahrensstand werden der Planentwurf und weitere Unterlagen öffentlich ausgelegt. Bei der ersten Auslegung beträgt die Dauer der Auslegung einen Monat, bei weiteren Offenlagen kann diese Frist gegebenenfalls verkürzt werden.
Bitte beachten Sie auch unsere rechtlichen Hinweise (siehe unten).
Siehe gegebenenfalls unten.
Bebauungspläne in Bearbeitung
In unserem Sitzungskalender können Sie sich über Bebauungspläne informieren, die aktuell in Bearbeitung sind. Sie finden alle Unterlagen dazu über die Recherchefunktion, indem Sie die B-Plan-Bezeichnung eingeben. Eine Beteiligung am Planverfahren ist derzeit nicht möglich.
B-Plan-Nummer / Bezeichnung
- KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“
- KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“
- KLM-BP-045-b "Berufsbildungszentrum"
- KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“
- KLM-VEP-004 „Ringweg 2“
- KLM-VEP-005 „Ringweg 41“
- KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder"
- KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“
- KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ (1. Änderung)
- KLM-BP-030 „Schwarzer Weg“
- KLM-BP-100 „Zulässigkeit von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien“
- KLM-BP-041 „Straße der Jugend“ (1. Änderung)
Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes KLM-BP-026 »Verlängerung Wolfswerder«
Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ (Geltungsbereich siehe Kartenausschnitt) ist nach der letzten öffentlichen Auslegung geändert worden. Der geänderte Entwurf wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) erneut öffentlich ausgelegt.
Im Bebauungsplanentwurf erfolgten folgende Änderungen der Planzeichnung sowie der Textlichen Festsetzungen (TF):
- in der Planzeichnung wird das Flurstück 1552 vollständig als öffentliche Grünfläche festgesetzt; die zuvor dort teilweise angeordnete Straßenverkehrsfläche entfällt,
- die TF-Nr. 6.2 zur Zulässigkeit einer Transformatorenstation innerhalb der öffentlichen Grünfläche entfällt.
Ziel/Zweck des Bebauungsplanes: Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-026 sollen auf den Grundstücken im Geltungsbereich durch Festsetzung u.a. einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 und von überbaubaren Grundstücksflächen („Baufenstern“) die Voraussetzungen für eine behutsame, ergänzende Wohnbebauung und für einen möglichst umfassenden Baumerhalt geschaffen werden. Weitere, insbesondere gestalterische Festsetzungen sollen sich an den Regelungen im angrenzenden Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ orientieren.
Weitere Informationen aus der Bekanntmachung
Umweltbezogene Informationen: Neben dem Umweltbericht als Bestandteil der Begründung des Bebauungsplans können umweltbezogene Informationen eingesehen werden. Im Folgenden werden die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) mit Angabe der Arten der verfügbaren umweltbezogenen Informationen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) aufgelistet.
Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten förmlichen Behördenbeteiligung im II. und III. Quartal 2024 sind folgende Stellungnahmen einsehbar
- Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg: Ziele der Raumordnung stehen nicht entgegen.
- Landesamt für Bauen und Verkehr: es bestehen keine Einwände.
- Brandenburgisches Landesamt für Umwelt: zu Fragen bzgl. der Wasserwirtschaft und des Immissionsschutzes und der Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit, Klima und Luft.
- Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe: keine Betroffenheit durch die vorgesehene Planung.
- Landesbetrieb Forst Brandenburg: zur Waldumwandlung, zum Waldausgleich, zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Umwandlung im Baugenehmigungsverfahren.
- Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming: zum Regionalplan und zum laufenden Verfahren.
- Landkreis Potsdam-Mittelmark:
- Abt. Untere Wasserbehörde: zu Wasserschutzgebieten, zur Hochwasserwahrscheinlichkeit und zum Flurabstand des Grundwassers.
- Abt. Untere Bodenschutzbehörde: zum Schutzgut Boden und zur Bodenversiegelung.
- Abt. Untere Naturschutzbehörde: zu Überwachungs- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und zu den Ausgleichsmaßnahmen für die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden;
Ergänzend: im Nachgang zur erneuten förmlichen Behördenbeteiligung erfolgte Abstimmung zur Verortung der Transformatorenstation auf dem Flurstück 1369 der Flur 9.
- WBV Nuthe-Nieplitz: keine Einwände vorhanden.
- MWA: Zustimmung, Verweis auf die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
Ergänzend: im Nachgang zur erneuten förmlichen Behördenbeteiligung erfolgte Abstimmung zum Bedarf einer Pumpstation. - E.DIS AG: im Nachgang zur erneuten förmlichen Behördenbeteiligung erfolgte Abstimmung zum Standort der Transformatorenstation auf dem Flurstück 1369 der Flur 9.
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR: zum Nutzungsdruck, zu artenschutzrechtlichen Maßnahmen, zur Baumerfassung, zum Schutz und zur Leistung des alten Baumbestandes.
- APM: Verweis auf die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
Ergänzend: im Nachgang zur erneuten förmlichen Behördenbeteiligung erfolgte Abstimmung zur Müll-Sammelplatzfläche.
Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung im I. Quartal 2024 sind folgende Stellungnahmen einsehbar:
- Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg: Ziele der Raumordnung stehen nicht entgegen.
- Landesamt für Bauen und Verkehr: zu Emissionen, die durch Eisenbahn / Schienenpersonalverkehr, Binnenschifffahrt, ziviler Luftverkehr und durch den übrigen ÖPNV ausgehen können.
- Brandenburgisches Landesamt für Umwelt: zu Fragen bzgl. der Wasserwirtschaft und des Immissionsschutzes und der Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit, Klima und Luft.
- Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe: Verweis auf die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
- Deutscher Wetterdienst: zu Wetterstationen.
- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum, Abt. Bau- und Kunstdenkmalpflege: zu Bodendenkmalen.
- Landesbetrieb Forst Brandenburg: zur Waldumwandlung, zum Waldausgleich, zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Umwandlung im Baugenehmigungsverfahren.
- Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming: zum Regionalplan und zum laufenden Verfahren.
- Landkreis Potsdam-Mittelmark:
- Abt. Untere Abfallwirtschaftsbehörde: zu Abfällen, zur Bodenbestimmung zu dessen Schutz und zur Beeinträchtigung.
- Abt. Untere Wasserbehörde: zur Niederschlagswasserbeseitigung.
- Abt. Untere Abfallwirtschaftsbehörde: Hinweise zu Abfällen und zum Umgang mit ihnen.
- Abt. Untere Bodenschutzbehörde: zur Bodenversiegelung.
- Abt. Untere Naturschutzbehörde: zu Überwachungs- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, zu den Ausgleichsmaßnahmen für die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden, zu Vermeidungsmaßnahmen, zu CEF-Maßnahmen.
- Fachdienst technische Bauaufsicht, Bereich Brandschutz: Löschwasserversorgung, Mindestanforderungen der Notfallvorsorge.
- Fachdienst Gesundheit: zu allgemeinen Hinweisen.
- Fachdienst Öffentliches Recht / Kommunalaufsicht / Denkmalschutz, Bereich: Untere Denkmalschutzbehörde: zu Bodendenkmalen.
- Berliner Wasserbetriebe: keine Betroffenheit vorhanden.
- WBV Nuthe-Nieplitz: keine Einwände vorhanden.
- MWA: Zustimmung, Verweis auf die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
- Jagdverband Potsdam e.V.: keine Einwände oder Bedenken.
- APM: Verweis auf die Stellungnahme aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung im IV. Quartal 2022 zum Vorentwurf sind folgende Stellungnahmen einsehbar:
- Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg: kein Widerspruch zu Zielen der Raumordnung zu erkennen.
- Autobahn GmbH: zu Emissionen, die sich auf den Verkehr der Bundesfernstraßen auswirken können.
- Landesamt für Bauen und Verkehr: zu Emissionen, die durch Eisenbahn / Schienenpersonalverkehr, Binnenschifffahrt, ziviler Luftverkehr und durch den übrigen ÖPNV ausgehen können.
- Landesbetrieb Straßenwesen: zu Emissionen durch den ÖPNV.
- Brandenburgisches Landesamt für Umwelt: zu Fragen bzgl. der Wasserwirtschaft und des Immissionsschutzes und der Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit, Klima und Luft.
- Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe: zu bergbaulichen und geologischen Belangen und zum Erdgasspeicher.
- Deutscher Wetterdienst: zu Wetterstationen.
- Landesbetrieb Forst Brandenburg: zu Waldumwandlung, Waldausgleich, Durchführung Umweltverträglichkeitsprüfung, Umwandlung im Baugenehmigungsverfahren.
- Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming: zum Regionalplan und zum laufenden Verfahren.
- Landkreis Potsdam-Mittelmark:
- Abt. Untere Abfallwirtschaftsbehörde: zu Abfällen, zur Bodenbestimmung zu dessen Schutz und zur Beeinträchtigung.
- Abt. Untere Wasserbehörde: zu Wasserver- und Entsorgung, Niederschlagswasserbeseitigung, zum Hochwasserschutz und Schutzgebieten sowie zum Grundwasserflurabstand.
- Abt. Untere Abfallwirtschaftsbehörde: Hinweise zu Abfällen und zum Umgang mit ihnen.
- Abt. Untere Bodenschutzbehörde: zur Bodenbestimmung seiner Eigenschaften, Grundsätze zum Umgang mit Boden.
- Abt. Untere Naturschutzbehörde: zur Verfahrensart und zum Umweltbericht, Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen, zur Vorabüberprüfung bei anstehenden Baumaßnahmen, zu Vermeidungsmaßnahmen, zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
- Fachdienst technische Bauaufsicht, Bereich Brandschutz: Löschwasserversorgung, Mindestanforderungen der Notfallvorsorge.
- Fachdienst Gesundheit: zu allgemeinen Hinweisen.
- Fachdienst Öffentliches Recht / Kommunalaufsicht / Denkmalschutz, Bereich: Untere Denkmalschutzbehörde: zu Bodendenkmalen.
- Berliner Wasserbetriebe: keine Betroffenheit vorhanden.
- WBV Nuthe-Nieplitz: keine Betroffenheit vorhanden.
- Zentraldienst Polizei Brandenburg: zu möglichen Kampfmittelverdachtsflächen.
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR: zum Schutz und zur Leistung des Waldes, zum Nutzungsdruck, zur Baumerfassung, zu Ausgleichsmaßnahmen.
- MWA: zu Trink- und Schmutzwasserleitungen, Anschlussmöglichkeiten vorhanden.
- APM: zur Abfallbeseitigung.
Weitere Quellen: Landschaftsplan der Gemeinde Kleinmachnow, Schlussfassung Februar 1998.
Gutachten: Es können folgende Gutachten eingesehen werden, die im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens erarbeitet wurden:
- Artenschutzgutachten (Stand November 2020),
- Umweltbericht (in der Begründung enthalten)
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Entwurfes elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@kleinmachnow.de übermitteln oder sie bei Bedarf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Die Stellungnahmen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.
Wenn Sie während der öffentlichen Auslegung vom 5. Februar bis 8. März 2024 und / oder während der erneuten öffentlichen Auslegung vom 17. Juni bis 26. Juli 2024 bereits eine Stellungnahme abgegeben haben, müssen Sie diese nicht erneut abgegeben, sofern Sie keine neuen Punkte vorbringen möchten. Ihre damalige Stellungnahme wird in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange einbezogen.
Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DS-GVO)“, welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.
Zeitraum: Montag, 6. Januar 2025 bis einschließlich Freitag, 7. Februar 2025
Wochentag | Uhrzeit |
---|---|
Montag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Telefon +49 33203 877-2051 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag |
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag |
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 14:00 Uhr |
Ort: Rathaus Kleinmachnow, Galerie im 2. Obergeschoss, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
Anlagen:
- PDF-Datei: PDF, 88 kB) (
- PDF-Datei: PDF, 2.1 MB) (
- PDF-Datei: PDF, 200 kB) (
- PDF-Datei: PDF, 160 kB) (
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- PDF-Datei: PDF, 3.2 MB) (
- PDF-Datei: PDF, 4.8 MB) (
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Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes KLM-BP-045-b "Berufsbildungszentrum"
Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ (Geltungsbereich siehe Anlage) wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich ausgelegt.
Ziel/Zweck des Bebauungsplanes: Mit dem Bebauungsplan soll die vom Flächeneigentümer beabsichtigte Neuordnung des Berufsbildungszentrums (BBiZ) als Aus- und Fortbildungsstätte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung vorbereitet werden. Ziel ist es außerdem, unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange eine Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als öffentlichen Fuß- und Radweg zu sichern.
Weitere Informationen aus der Bekanntmachung KLM-BP-045-b
Umweltbezogene Informationen: Der Umweltbericht als Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes informiert zu den Schutzgütern Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen, Biotope, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter, Mensch und Wechselwirkungen zwischen diesen im Bestand innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes. Zudem wird prognostiziert, welche Auswirkungen die Planung auf die Schutzgüter bei Durchführung und Nichtdurchführung haben wird.
Aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 31.03.2023 können folgende Stellungnahmen zu umweltbezogenen Informationen eingesehen werden:
- Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg:
Die Planung ist an Ziele und Grundsätze der Raumordnung entsprechend des Landesentwicklungsplanes (LEP HR) angepasst. Zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung wurden keine Hinweise gegeben. - Brandenburgisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Immissionsschutz: Hinweis zur Berücksichtigung der Schutzgüter Mensch, menschliche Gesundheit, Klima und Luft sowie Hinweis auf ein zu erstellendes schalltechnisches Gutachten.
Wasserwirtschaft: Hinweise auf den Teltowkanal und seine Einstufung als Gewässer I. Ordnung, Hinweis zum Schutz von Gewässerrandstreifen, Hinweis auf die Beteiligung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. - Bbg. Landesamt für Denkmalpflege u. Archäologisches Landesmuseum (BLDAM):
Bodendenkmalpflege: Hinweis zum Erhalt und Schutz des Bodendenkmals Landesliste Nr. 30.547.
Bau- und Kunstdenkmalpflege: Hinweise zum Erhalt und Schutz der Baudenkmale Landesliste Nr. 09190665 (Gasthof Schleusenkrug, Stahnsdorfer Damm 1), Nr. 09191001 (Gasthof zur Schleuse, Stahnsdorfer Damm 19; Kanalsiedlung, Machnower Schleuse 1-12, 15, 16). - Landesbetrieb Forst Brandenburg:
Untere Forstbehörde: Hinweise zu vorhandenen Waldflächen und deren Bedeutung; Hinweise zur Waldumwandlung. - Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming:
Hinweise zum laufenden Verfahren des beschlossenen Regionalplans Havelland-Fläming 3.0. Die Planung steht keinen regionalplanerischen Festlegungen entgegen. - Landkreis Potsdam-Mittelmark:
- Abt. Untere Wasserbehörde: Hinweise zur Wasserver- und -entsorgung, Niederschlagswasserbeseitigung, zum Oberflächengewässer.
- Abt. Untere Abfallwirtschaftsbehörde: Hinweise zu Abfällen und deren Umgang.
- Abt. Untere Bodenschutzbehörde: Hinweise zum Schutzgut Boden. Die Flurstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind nicht im Altlastenkataster des Landkreises Potsdam-Mittelmark registriert.
- Abt. Untere Naturschutzbehörde: Hinweise zur Freihaltung von Gewässern und Uferzonen, zum Schutz von Bäumen sowie deren Ersatz, Hinweise zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und zum Schutz nachtaktiver Tierarten.
- Fachdienst technische Bauaufsicht, Bereich Brandschutz: Hinweise zur Löschwasserversorgung und zu Mindestanforderungen der Notfallvorsorge.
- Fachdienst Gesundheit: Hinweise zur ausgewiesenen Trinkwasserschutzzone und zum Lärmschutz.
- Fachdienst Öffentliches Recht / Kommunalaufsicht / Denkmalschutz, Bereich: Untere Denkmalschutzbehörde: Hinweise zu Boden- und Baudenkmale und zum Schutz bisher unbekannter Bodendenkmale.
- Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG: Hinweise zum Schutz bestehender Leitungen.
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR: Hinweise zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Klima.
- Mittelmärkische Wasser- und Abwasser GmbH: Hinweise zu Trink- und Schmutzwasserleitungen.
- Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH: Hinweise zur Abfallbeseitigung.
Gutachten: Es können folgende Gutachten eingesehen werden, die im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens erarbeitet wurden:
- Artenschutzgutachten (Stand Dezember 2023),
- Schallschutznachweis (Stand Mai 2024),
- Umweltbericht (in der Begründung enthalten)
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@kleinmachnow.de übermitteln oder sie bei Bedarf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Die Stellungnahmen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.
Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß BauGB (Art. 13 DS-GVO)“, welches mit ausliegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.
Zeitraum: Montag, 6. Januar 2025 bis einschließlich Freitag, 14. Februar 2025
Wochentag | Uhrzeit |
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Montag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Telefon +49 33203 877-2051 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag |
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr |
Freitag |
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 14:00 Uhr |
Ort: Rathaus Kleinmachnow, Galerie im 2. Obergeschoss, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
Anlagen:
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