Handlungsfeld F | Klimafreundliche Gemeindeverwaltung
Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist einerseits ein entsprechend geschultes und motiviertes Team in der Verwaltung und andererseits eine vorbildhafte Umrüstung öffentlicher Gebäude, um sicht- und messbare Ergebnisse aufzuzeigen.
F1 | Einrichtung einer Monitoring- und Controlling-Struktur zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
Beschreibung: Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ist eine Monitoring- und Controlling-Struktur aufzubauen. Die Gemeinde Kleinmachnow erstellt in regelmäßigen Abständen eine Energie- und CO2-Bilanz, um den Fortschritt ihrer Klimaschutzaktivitäten zu überprüfen. Die Bilanzen sind Grundlage für den Aufbau eines Controllingsystems. Ergänzend sollte die Zielerreichung jährlich mithilfe leicht überprüfbarer und aussagekräftiger Messgrößen/Indikatoren festgestellt werden. So lassen sich Entwicklungen der Energie- und Klimaschutzpolitik leichter ablesen. Des Weiteren soll die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Dabei geht es darum, Maßnahmen als erledigt zu markieren, evtl. auszutauschen, zu streichen, neue Maßnahmen hinzuzufügen und Maßnahmen hinsichtlich der Zeiträume, Akteure oder Inhalte anzupassen. Auch die Finanzplanung ist entsprechend anzupassen und mit der Haushaltsplanung abzustimmen. Die Überprüfung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung und wird den zuständigen Gremien vorgelegt.
Zielgruppe: Gemeindeverwaltung, Gemeindevertretung, Lenkungskreis Klimaschutz, Öffentlichkeit
Zielsetzung: Überprüfung der Erfolge der Klimaschutzaktivitäten
Arbeitsstand: ▶ ▶ ▶ | ▲ | ▶ (Umsetzung läuft)
Handlungsschritte: |
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Verantwortung / Akteure: |
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Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
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Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2023 | Umsetzungsart: dauerhaft |
Stand 2. Quartal 2024 |
Anhand des Tools Klimaschutz-Planer wird eine Energiebilanz des Orts erstellt und alle Energieverbräuche nach Energieträgern sortiert in eine Übersicht gebracht. Diese Daten werden für die Erstellung des jährlichen Klimaschutzberichts genutzt, der sich für das Jahr 2023 momentan noch in Bearbeitung befindet. Auf diesen Seiten wird zudem jeder Quartalsstand dokumentiert und dazu berichtet. |
Einsparpotenziale: |
strategische Maßnahme; Einsparungen durch spätere Umsetzung der Einzelmaßnahmen |
Bewertungsfaktoren: |
Priorität: 5 von 5 |
F2 | Budget und Personal für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
Beschreibung: Diese Maßnahme stellt die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen dar. Da die Aufgaben, die aus dem Klimaschutzkonzept resultieren, zusätzlich zur täglichen Arbeit der Verwaltung zu bewältigen sind, reichen die derzeit vorhandenen Ressourcen für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes nicht aus. Mit dem Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sind für die Bearbeitung der Maßnahmen zusätzliche personelle Ressourcen zu schaffen und ein ausreichendes jährliches Budget bereitzustellen. Die jährlichen notwendigen Mittel sind dem Klimaschutzfahrplan zu entnehmen. Fördermittel sind wo möglich zu berücksichtigen und zu beantragen. Zum Beispiel fördert die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (NKI) die Einführung eines Energiemanagements und die Einstellung eines Energiemanagers mit 80 Prozent.
Zielgruppe: Gemeindeverwaltung, Gemeindevertretung
Zielsetzung: Bereitstellung ausreichender Mittel und zusätzlichem Personal in der Gemeindeverwaltung für die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts
Arbeitsstand: ▶ ▶ | ▲ | ▶ ▶ (Umsetzung begonnen)
Handlungsschritte: |
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Verantwortung / Akteure: |
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Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
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Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2023 | Umsetzungsart: wiederholend Laufzeit: 3 Jahre |
Stand 2. Quartal 2024 |
Im April 2024 wurde ein Förderantrag zur Einstellung eines gemeindeeigenen Energiemanagers gestellt. Dieser beinhaltet zudem die Anschaffung entsprechender Energiemanagementsoftware/-technik. |
Einsparpotenziale: | Treibhausgase/Energie: indirekt geringer Personalaufwand, 11.000 Euro Eigenanteil für die Personalstelle des Energiemanagers |
Bewertungsfaktoren: |
Priorität: x von 5 |
F3 | Umstellung auf klimafreundliche Mitarbeiter/-innenmobilität und Fuhrpark
Beschreibung:
Um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, möchte die Gemeindeverwaltung den Anteil der Mitarbeitenden, die mit dem Auto zur Arbeit kommen, reduzieren, Dienstgänge und Dienstreisen möglichst vermeiden bzw. klimaneutral gestalten und den eigenen Fuhrpark sukzessive auf Elektrofahrzeuge umstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen denkbar:
- Jobtickets
- Übertragbare ÖPNV-Karten
- Dienstfahrräder auch zur privaten Nutzung
- Home-Office und Videokonferenzen
- E-Bike/ Pedelec-Leasing mit Gehaltsumwandlung
- ECO-Fahrschulungen für Mitarbeiter
Zielgruppe: Gemeindeverwaltung
Zielsetzung: Verringerung des Treibstoffverbrauchs, Vorbildwirkung der Gemeinde
Arbeitsstand: | ▲ | ▶ ▶ ▶ ▶ (Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2025)
Handlungsschritte: |
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Verantwortung / Akteure: |
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Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
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Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2025 | Umsetzungsart: dauerhaft Laufzeit: Konzeption 6 Monate, danach sukzessive umsetzen |
Einsparpotenziale: | Treibhausgase/Energie: direkt
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Bewertungsfaktoren: |
Priorität: 2 von 5 |
F4 | Weiterbildung von Gemeindeverwaltungsmitarbeiter/-innen
Beschreibung: Verwaltungsmitarbeiter/-innen sollen regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Energie und Klimaschutz wahrnehmen. Dies gilt insbesondere für die Mitarbeiter-/innen im Bereich Bauleitplanung, Gebäudemanagement, Energiemanagement, Beschaffung. Auch interne Informationsveranstaltungen zum Beispiel zu den Themen „Richtig heizen und lüften“, „Strom sparen“ etc. sind empfehlenswert, um die Mitarbeiter-/innen für Klimaschutz zu sensibilisieren. Besonders wichtig sind regelmäßige Schulung und Weiterbildung für die Anlagenbetreuer, die für die energietechnischen Anlagen der kommunalen Einrichtungen zuständig sind. Schwerpunkte könnten Regelungs- und Messtechnik in Heizungsanlagen, Einstellung der Heizkurven, Einstellung der Heizung nach Belegungsplan etc. sein. Dies bildet die Grundlage für technische Optimierungen. Danach sind die Hausmeister und Verwaltungsmitarbeiter/-innen in der Lage, die Heizungsanlagen optimal, nutzerspezifisch einzustellen und weiterzubearbeiten, was zu einem erheblichen Einspareffekt führen kann.
Zielgruppe: Gemeindeverwaltung
Zielsetzung: Bewusstsein für Klimaschutz bei den Gemeindeverwaltungsmitarbeiter-/innen schaffen
Arbeitsstand: ▶ ▶ | ▲ | ▶ ▶ (kontinuierliche Umsetzung)
Handlungsschritte: |
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Verantwortung / Akteure: |
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Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
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Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 3. Quartal 2023 | Umsetzungsart: wiederholend Laufzeit: Konzeption 3 Monate, danach fortlaufend |
Stand 2. Quartal 2024: |
Als fortlaufende Maßnahme erfolgt dies bereits im laufenden Betrieb. |
Einsparpotenziale: | Treibhausgase/Energie: indirekt nicht benannt |
Bewertungsfaktoren: |
Priorität: 1 von 5 |
F5 | Erarbeitung von energetischen Sanierungsfahrplänen für kommunale Gebäude
Beschreibung: Die Gemeinde ist in der Klimaschutzarbeit aufgefordert, eine Vorbildfunktion zu übernehmen, um die Einwohnerinnen und Einwohner sowie weitere Akteure zur Umsetzung von eigenen Klimaschutzmaßnahmen zu gewinnen. Dies ist insbesondere bei den eigenen Liegenschaften möglich. Aufbauend auf dem Energiecontrolling können Sanierungsfahrpläne, die den energetischen Zustand von einzelnen Gebäuden betrachten, aufgestellt werden. Diese berücksichtigen Sanierungserfordernis, Brandschutz, technische Mängel, Erfüllung von gesetzlichen Auflagen, Höhe der spezifischen Energieverbräuche. Inhalte sind eine Kurzbeschreibung der notwendigen Maßnahmen, Investitionsbedarf, Einsparpotenzial, Planung der Maßnahme nach Jahren entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel. Bei der Erstellung der Sanierungsfahrpläne sollte die zeitnahe Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien berücksichtigt werden (Maßnahme F). Aus den einzelnen Gebäudesanierungsfahrplänen wird ein Gesamt-Sanierungsfahrplan über alle kommunalen Gebäude erstellt.
Zielgruppe: Gemeindeverwaltung
Zielsetzung: Reduzierung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen in den kommunalen Gebäuden
Arbeitsstand: ▶ ▶ | ▲ | ▶ ▶ (Umsetzung begonnen)
Handlungsschritte: |
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Verantwortung / Akteure: |
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Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
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Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 4. Quartal 2022 | Umsetzungsart: dauerhaft Laufzeit: 12 Monate Sanierungsfahrplan, danach Umsetzung nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln, Fachdienst Hochbau plant zwei Gebäude pro Jahr |
Stand 2. Quartal 2024 |
Die Sanierungsfahrpläne werden im Rahmen der umfangreichere TGA-(Technische Gebäudeausrüstung) Prüfung durchgeführt. Im Jahr 2023 wurden zwei Gebäude in Auftrag gegeben. Die Ausschreibung für einen Sanierungsfahrplan für die Steinweg-Schule wird derzeit bearbeitet, sodass diese voraussichtlich noch in diesem Quartal erfolgen kann. |
Einsparpotenziale: | Treibhausgase/Energie: direkt Einsparungen durch Umsetzung der Maßnahmen, Berechnung der Höhe erfolgt im Rahmen des Sanierungsfahrplans |
Bewertungsfaktoren: |
Priorität: 4 von 5 |
F6 | Ausbau der PV-Dachflächenanlagen auf kommunalen Gebäuden
Beschreibung: Die Gemeindeverwaltung strebt an, auf weiteren geeigneten Dächern der kommunalen Gebäude Photovoltaik-Anlagen zur Eigenstromnutzung zu errichten und zu betreiben. Dazu sollen alle Dächer auf ihre Eignung überprüft und anschließend eine Prioritätenliste zur Umsetzung erstellt werden. Die Errichtung der Anlagen durch lokale Anbieter trägt zur regionalen Wertschöpfung bei. Mit den Projekten möchte die Gemeinde Kleinmachnow ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und ihre Einwohner-/innen und Unternehmen ermutigen, auch aktiv zu werden. Alternativ zum Eigenbetrieb der Anlagen durch die Gemeinde könnten die geeigneten Dachflächen auch an Energiegenossenschaften oder andere Betreiber verpachtet werden. Ein geeignetes Betreibermodell wäre dann zu erarbeiten.
Zielgruppe: Gemeindeverwaltung, Einwohner-/innen, Unternehmen
Zielsetzung: Reduzierung der THG-Emissionen in den kommunalen Gebäuden, Regenerative Stromerzeugung im Gemeindegebiet erhöhen, Vorbildwirkung der Gemeinde
Arbeitsstand: ▶ ▶ | ▲ | ▶ ▶ (Umsetzung begonnen)
Handlungsschritte: |
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Verantwortung / Akteure: |
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Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
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Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2024 | Umsetzungsart: wiederholend Laufzeit: 10 Jahre |
Stand 2. Quartal 2024 |
Die Rangfolge der kommunalen Gebäude, für die eine PV-Anlage in Frage kommt, wird derzeit erarbeitet. Für die Dachfläche des Jugendzentrums CARAT wurde eine PV-Planung durchgeführt. Die Umsetzung und der Bau von PV-Anlagen ist jedoch aufgrund der Haushaltssperre aktuell ausgesetzt. |
Einsparpotenziale: | Treibhausgase/Energie: direkt Einsparungen pro kWh PV-Strom gegenüber Bundesstrommix 2019: 438 g/kWh |
Bewertungsfaktoren: |
Priorität: 4 von 5 |
F7 | Deckung des Energiebedarfs kommunaler Gebäude durch erneuerbare Energien
Beschreibung: Die kommunalen Gebäude werden im Wesentlichen noch mit Erdgas beheizt. Hier soll das Ziel sein, zeitnah eine Energieträgerumstellung auf erneuerbare Energien zu erreichen. Des Weiteren sollten Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, ertüchtigt oder zeitnah ausgetauscht werden. Bei der Potenzialanalyse im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes hat sich herausgestellt, dass in der Gemeinde nennenswerte Geothermie-Potentiale bestehen, die zum Einsatz kommen könnten. Über erfolgreiche Projekte soll der Öffentlichkeit berichtet werden, um der Vorbildfunktion der Gemeinde gerecht zu werden. Außerdem soll auch bei der nächsten Ausschreibung wie schon bisher Ökostrom aus erneuerbaren Energien für die kommunalen Gebäude, Anlagen und die Straßenbeleuchtung beschafft werden. Diese Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit Maßnahme F 5.
Zielgruppe: Gemeindeverwaltung
Zielsetzung: Reduzierung der THG-Emissionen in den kommunalen Gebäuden. Wärmeerzeugung
Arbeitsstand: ▶ ▶ | ▲ | ▶ ▶ (Umsetzung begonnen)
Handlungsschritte: |
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Verantwortung / Akteure: |
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Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
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Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2024 | Umsetzungsart: wiederholend Laufzeit: 12 Jahre |
Stand 2. Quartal 2024: |
Die Planung für die fossilfreie Heizungsanlage des Rathauses ist beauftragt worden. Um das PV-Potenzial des Daches zu prüfen wird ein Statikgutachten angefordert. Weitere kommunale Gebäude werden im Zusammenhang mit den Sanierungsfahrplänen aus dem Paket F6 bearbeitet. (Siehe auch F6.) |
Einsparpotenziale: | Treibhausgase/Energie: direkt / indirekt THG- Einsparungen pro kWh Wärme Geothermie gegenüber Erdgas 226 g/kWh |
Bewertungsfaktoren: |
Priorität: 3 von 5 |
Bürgerbeteiligung: |
Im Rahmen des Workshops “Quo Vadis Klimaschutz“ am 16.2.2023 wurde diese Maßnahme einer genaueren Betrachtung unterzogen. Hierbei kam es zu folgenden Ergebnissen/Anregungen der Teilnehmenden: Unerlässlich erscheint eine Bestandsaufnahme aller Gebäude, um deren Energieversorgung und -verbrauch, den Stand der Wärmedämmung zu ermitteln. Die Gemeinde müsse hier ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und eigene Einsparungen durch regelmäßige Vergleiche öffentlich machen. Eingesparte Mittel sollten für Investitionen in die Zukunft und/oder in soziale Maßnahmen verwendet werden. Zwar sei die zeitliche Umsetzung auch durch Budgetfragen und die Verfügbarkeit von Material- und Arbeitskräften bestimmt, doch sei das Thema mit der höchsten Priorität anzugehen, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Finanzmittel und Personalstellen sind dafür durch die Gemeindevertretung freizugeben. |
F8 | Weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen auf LED
Beschreibung: LED-Beleuchtung spart gegenüber der konventionellen Beleuchtung Energie ein und ist auf Grund längerer Lebensdauer weniger wartungsintensiv. Die Gemeinde hat bereits Teile der Straßenbeleuchtung mit LED und Sensorik für die Beleuchtungsstärke ausgerüstet. Sie setzt in Neubaugebieten grundsätzlich nur noch LED-Beleuchtung ein und tauscht in Bestandsgebieten alte Leuchtpunkte bei der Sanierung aus, sodass 2030 ausschließlich LED bei der Beleuchtung zum Einsatz kommt.
Zielgruppe: Gemeindeverwaltung, Bürger/-innen
Zielsetzung: Reduzierung des Energieverbrauchs für die kommunalen Anlagen
Arbeitsstand: ▶ ▶ ▶ | ▲ | ▶ (Umsetzung läuft)
Handlungsschritte: |
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Verantwortung / Akteure: |
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Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
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Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 4. Quartal 2024 | Umsetzungsart: dauerhaft Laufzeit: 8 Jahre |
Stand 2. Quartal 2024 |
Seit Beginn der Umrüstung sind etwa 20 Prozent der bestehenden Straßenlaternen durch LED-Lampen ersetzt worden. Am Fuß- und Radweg Hohe Kiefer wurden 60 neue Leuchten installiert, insgesamt stehen in Kleinmachnow momentan 518 LED-Leuchten. |
Einsparpotenziale: | Treibhausgase/Energie: direkt LED hat gegenüber herkömmlicher Beleuchtung ein Einsparpotenzial von rund 75 bis 80 Prozent. |
Bewertungsfaktoren: |
Priorität: 4 von 5 |
F9 | Schulprojekte zum Thema Energieeinsparung
Beschreibung: Um ein Bewusstsein für das Thema Energie, Klima, Umweltschutz und Ernährung bei Kindern und Jugendlichen zu generieren, sollen alle Kleinmachnower Schulen und Kitas in ein sogenanntes „50/50-Projekt“ (https://www.fifty-fifty.eu/) eingebunden werden. Dieses wird über die NKI-Richtlinie vom BMWK gefördert. Die Sensibilisierung der Kinder ist ein wichtiger Aspekt, denn je früher sich Kinder mit der Thematik beschäftigen, desto eher lässt sich in den weiterführenden Bildungseinrichtungen auf vorhandenen Kenntnissen aufbauen. Für eine geeignete Verkehrserziehung könnte zum Beispiel der ADFC mit eingebunden werden.
Ergänzend dazu sollen die Schulen und Kitas der Gemeinde Kleinmachnow zukünftig mit biologisch erzeugten Essen aus der Region beliefert werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen dazu altersgerechte Informationsmaterialien erhalten.
Zielgruppe: Schüler-/innen, Lehrer-/innen
Zielsetzung: Förderung biologisch erzeugter regionaler Produkte; Senkung der THG-Emissionen; Sensibilisierung und Motivierung von Kindern und Jugendlichen für das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Arbeitsstand: ▶ ▶ | ▲ | ▶ ▶ (Umsetzung begonnen)
Handlungsschritte: |
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Verantwortung / Akteure: |
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Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
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Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2024 | Umsetzungsart: einmalig Laufzeit: 24 Monate für das 50/50-Projekt, Essenslieferung dauerhaft |
Stand 2. Quartal 2024: |
Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde konnten vorerst lediglich Einzelprojekte an Schulen und Kitas realisiert werden. In der Kita "Pittiplatsch" wurde mit der Unterstützung von Eltern und Kindern ein Naturgarten angelegt. Die Mittel für umweltpädagogische Begleitung, fachliche Anleitung und die Pflanzen wurden aus dem Gemeindehaushalt bereitgestellt. An der Maxim-Gorki-Gesamtschule organisierten und leiteten die Schüler/-innen eigenständig Klimaschutz-Projekttage, wobei die Gemeinde sie inhaltlich, räumlich und finanziell unterstützte. Es wird derzeit geprüft, ob Fördermittel für Schulprojekte an allen Schulen zur Verfügung stehen. |
Einsparpotenziale: | Treibhausgase/Energie: direkt 50/50-Projekt: rund 5-10 Prozent des aktuellen Energieverbrauches |
Bewertungsfaktoren: |
Priorität: 3 von 5 |