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Handlungsfeld F | Klimafreundliche Gemeindeverwaltung

Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist einerseits ein entsprechend geschultes und motiviertes Team in der Verwaltung und andererseits eine vorbildhafte Umrüstung öffentlicher Gebäude, um sicht- und messbare Ergebnisse aufzuzeigen.

F1 | Einrichtung einer Monitoring- und Controlling-Struktur zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes

Beschreibung: Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ist eine Monitoring- und Controlling-Struktur aufzubauen. Die Gemeinde Kleinmachnow erstellt in regelmäßigen Abständen eine Energie- und CO2-Bilanz, um den Fortschritt ihrer Klimaschutzaktivitäten zu überprüfen. Die Bilanzen sind Grundlage für den Aufbau eines Controllingsystems. Ergänzend sollte die Zielerreichung jährlich mithilfe leicht überprüfbarer und aussagekräftiger Messgrößen/Indikatoren festgestellt werden. So lassen sich Entwicklungen der Energie- und Klimaschutzpolitik leichter ablesen. Des Weiteren soll die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Dabei geht es darum, Maßnahmen als erledigt zu markieren, evtl. auszutauschen, zu streichen, neue Maßnahmen hinzuzufügen und Maßnahmen hinsichtlich der Zeiträume, Akteure oder Inhalte anzupassen. Auch die Finanzplanung ist entsprechend anzupassen und mit der Haushaltsplanung abzustimmen. Die Überprüfung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung und wird den zuständigen Gremien vorgelegt.


Zielgruppe: Gemeindeverwaltung, Gemeindevertretung, Lenkungskreis Klimaschutz, Öffentlichkeit
Zielsetzung: 
Überprüfung der Erfolge der Klimaschutzaktivitäten
Arbeitsstand:   |  | (Umsetzung läuft)

Handlungsschritte:
  1. Aufbau und Umsetzung des Controllingkonzeptes
  2. Festlegung und Aufbereitung einer einheitlichen Datenerfassung
  3. Jährliche Überprüfung (Eventuell mit Hilfe eines Tools, Auswertung)
  4. Berichterstattung, Feedback, Optimierung des Systems
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung (Fachdienst Verkehrsplanung, Klima- und Umweltschutz)
  • Lenkungskreis
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  •  Eigenmittel
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2023 | Umsetzungsart: dauerhaft
Stand 2. Quartal 2024

Anhand des Tools Klimaschutz-Planer wird eine Energiebilanz des Orts erstellt und alle Energieverbräuche nach Energieträgern sortiert in eine Übersicht gebracht. Diese Daten werden für die Erstellung des jährlichen Klimaschutzberichts genutzt, der sich für das Jahr 2023 momentan noch in Bearbeitung befindet.

Auf diesen Seiten wird zudem jeder Quartalsstand dokumentiert und dazu berichtet.

Einsparpotenziale:

strategische Maßnahme; Einsparungen durch spätere Umsetzung der Einzelmaßnahmen

Bewertungsfaktoren:

Priorität: 5 von 5
Umsetzungskosten: Mittlerer Personalaufwand, Kosten für Bilanzierungs-Tool rund 800 Euro pro Jahr
Einfluss auf Klimaanpassung:
Nein
Erfolgsindikator:
Jährlicher Monitoringbericht für die Gemeindevertretung

F2 | Budget und Personal für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes

Beschreibung: Diese Maßnahme stellt die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen dar. Da die Aufgaben, die aus dem Klimaschutzkonzept resultieren, zusätzlich zur täglichen Arbeit der Verwaltung zu bewältigen sind, reichen die derzeit vorhandenen Ressourcen für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes nicht aus. Mit dem Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sind für die Bearbeitung der Maßnahmen zusätzliche personelle Ressourcen zu schaffen und ein ausreichendes jährliches Budget bereitzustellen. Die jährlichen notwendigen Mittel sind dem Klimaschutzfahrplan zu entnehmen. Fördermittel sind wo möglich zu berücksichtigen und zu beantragen. Zum Beispiel fördert die Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (NKI) die Einführung eines Energiemanagements und die Einstellung eines Energiemanagers mit 80 Prozent.


Zielgruppe: Gemeindeverwaltung, Gemeindevertretung
Zielsetzung: 
Bereitstellung ausreichender Mittel und zusätzlichem Personal in der Gemeindeverwaltung für die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts
Arbeitsstand:   | | (Umsetzung begonnen)

Handlungsschritte:
  1. Beschluss zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes
  2. Aufnahme der notwendigen Personalstellen in den Stellenplan
  3. Berücksichtigung der für die Maßnahmen notwendigen Mittel im Haushaltsplan
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung (Fachbereich Büro des Bürgermeisters, Fachdienst Personal)
  • Gemeindevertretung
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
  • NKI Förderung eines Energiemanagers
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2023 | Umsetzungsart: wiederholend
Laufzeit: 3 Jahre
Stand 2. Quartal 2024

Im April 2024 wurde ein Förderantrag zur Einstellung eines gemeindeeigenen Energiemanagers gestellt. Dieser beinhaltet zudem die Anschaffung entsprechender Energiemanagementsoftware/-technik.

Einsparpotenziale: Treibhausgase/Energie: indirekt

geringer Personalaufwand, 11.000 Euro Eigenanteil für die Personalstelle des Energiemanagers

Bewertungsfaktoren:

Priorität: x von 5
Umsetzungskosten: xx
Einfluss auf Klimaanpassung:
Nein
Erfolgsindikator:
Einstellung des zusätzlich notwendigen Personals im Jahr 2023, Berücksichtigung des Haushaltsmittels gemäß Klimaschutzfahrplan

F3 | Umstellung auf klimafreundliche Mitarbeiter/-innenmobilität und Fuhrpark

Beschreibung: 

Um ihrer Vorbildfunktion gerecht zu werden, möchte die Gemeindeverwaltung den Anteil der Mitarbeitenden, die mit dem Auto zur Arbeit kommen, reduzieren, Dienstgänge und Dienstreisen möglichst vermeiden bzw. klimaneutral gestalten und den eigenen Fuhrpark sukzessive auf Elektrofahrzeuge umstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen denkbar:

  • Jobtickets
  • Übertragbare ÖPNV-Karten
  • Dienstfahrräder auch zur privaten Nutzung
  • Home-Office und Videokonferenzen
  • E-Bike/ Pedelec-Leasing mit Gehaltsumwandlung
  • ECO-Fahrschulungen für Mitarbeiter

Zielgruppe: Gemeindeverwaltung
Zielsetzung: 
Verringerung des Treibstoffverbrauchs, Vorbildwirkung der Gemeinde
Arbeitsstand: | | (Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2025)

Handlungsschritte:
  1. Durchführung einer Status-Quo Befragung
  2. Zieldefinition und anschließende Maßnahmenauswahl
  3. Bereitstellung von Haushaltsmitteln
  4. Umsetzung der Projekte, Aktionen, Maßnahmen
  5. begleitendes Controlling
  6. kontinuierliche Anpassung / Verbesserung
Verantwortung / Akteure:
  •  Gemeindeverwaltung (Fachbereich Büro des Bürgermeisters)
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
  • Fördermittel: Förderrichtlinie Elektromobilität
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2025 | Umsetzungsart: dauerhaft
Laufzeit: Konzeption 6 Monate, danach sukzessive umsetzen
Einsparpotenziale: Treibhausgase/Energie: direkt
  • CO2-Einsparung E-Fahrzeug gegenüber konventionellem Fahrzeug abhängig vom Fahrzeugtyp rund 2 Tonnen CO2/a (siehe Vergleichsrechner www.e-stations.de)
  • CO2-Einsparung Fahrrad 120 g CO2/km
  • Außerdem Multiplikatorwirkung für die Bürger/-innen
Bewertungsfaktoren:

Priorität: 2 von 5
Umsetzungskosten: Mittlerer Personalaufwand, Kosten abhängig von den Umsetzungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme, etwa 10.000 € pro Jahr, größter Kostenfaktor ist die Umstellung auf E-Fahrzeug
Einfluss auf Klimaanpassung:
Nein
Erfolgsindikator:
Anzahl der Mitarbeitenden, die mit dem Auto kommen sinkt, Anteil Elektrofahrzeuge am Fuhrpark steigt und liegt 2030 bei 100 Prozent

F4 | Weiterbildung von Gemeindeverwaltungsmitarbeiter/-innen

Beschreibung: Verwaltungsmitarbeiter/-innen sollen regelmäßig Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Energie und Klimaschutz wahrnehmen. Dies gilt insbesondere für die Mitarbeiter-/innen im Bereich Bauleitplanung, Gebäudemanagement, Energiemanagement, Beschaffung. Auch interne Informationsveranstaltungen zum Beispiel zu den Themen „Richtig heizen und lüften“, „Strom sparen“ etc. sind empfehlenswert, um die Mitarbeiter-/innen für Klimaschutz zu sensibilisieren. Besonders wichtig sind regelmäßige Schulung und Weiterbildung für die Anlagenbetreuer, die für die energietechnischen Anlagen der kommunalen Einrichtungen zuständig sind. Schwerpunkte könnten Regelungs- und Messtechnik in Heizungsanlagen, Einstellung der Heizkurven, Einstellung der Heizung nach Belegungsplan etc. sein. Dies bildet die Grundlage für technische Optimierungen. Danach sind die Hausmeister und Verwaltungsmitarbeiter/-innen in der Lage, die Heizungsanlagen optimal, nutzerspezifisch einzustellen und weiterzubearbeiten, was zu einem erheblichen Einspareffekt führen kann.


Zielgruppe: Gemeindeverwaltung
Zielsetzung: 
Bewusstsein für Klimaschutz bei den Gemeindeverwaltungsmitarbeiter-/innen schaffen
Arbeitsstand:   | | (kontinuierliche Umsetzung)

Handlungsschritte:
  1. Erfassung des Weiterbildungsbedarfes bei den Mitarbeitenden
  2. Schulungskonzept für Verwaltungsmitarbeiter/-innen und Hausmeister/-innen erarbeiten
  3. bei externer Schulung Anbieter auswählen
  4. Teilnahme aller Nutzer gewährleisten, Bereitstellung von Räumen; Zeit für Erfahrungsaustausch einplanen
  5. Feedback und Controlling
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung (FD Verkehrsplanung, Klima- u. Umweltschutz; FB BBM, FD Personal)
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  •  Eigenmittel
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 3. Quartal 2023 | Umsetzungsart: wiederholend
Laufzeit: Konzeption 3 Monate, danach fortlaufend
Stand 2. Quartal 2024:

Als fortlaufende Maßnahme erfolgt dies bereits im laufenden Betrieb.

Einsparpotenziale: Treibhausgase/Energie: indirekt
nicht benannt
Bewertungsfaktoren:

Priorität: 1 von 5
Umsetzungskosten: geringer Personalaufwand für Ermittlung Bedarf und Konzeption, Weiterbildung ein Tag pro Person in den relevanten Bereichen, die meisten Weiterbildung werden kostenpflichtig sein, das notwendige Budget kann im Rahmen der Konzeption ermittelt werden, etwa 2.000 Euro / Jahr
Einfluss auf Klimaanpassung:
Nein
Erfolgsindikator:
Jährliche Hausmeisterschulung, Verwaltungsmitarbeiter/-innen nehmen jährlich mindestens an einer ganztägigen Weiterbildung teil


F5 | Erarbeitung von energetischen Sanierungsfahrplänen für kommunale Gebäude

Beschreibung: Die Gemeinde ist in der Klimaschutzarbeit aufgefordert, eine Vorbildfunktion zu übernehmen, um die Einwohnerinnen und Einwohner sowie weitere Akteure zur Umsetzung von eigenen Klimaschutzmaßnahmen zu gewinnen. Dies ist insbesondere bei den eigenen Liegenschaften möglich. Aufbauend auf dem Energiecontrolling können Sanierungsfahrpläne, die den energetischen Zustand von einzelnen Gebäuden betrachten, aufgestellt werden. Diese berücksichtigen Sanierungserfordernis, Brandschutz, technische Mängel, Erfüllung von gesetzlichen Auflagen, Höhe der spezifischen Energieverbräuche. Inhalte sind eine Kurzbeschreibung der notwendigen Maßnahmen, Investitionsbedarf, Einsparpotenzial, Planung der Maßnahme nach Jahren entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel. Bei der Erstellung der Sanierungsfahrpläne sollte die zeitnahe Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien berücksichtigt werden (Maßnahme F). Aus den einzelnen Gebäudesanierungsfahrplänen wird ein Gesamt-Sanierungsfahrplan über alle kommunalen Gebäude erstellt.


Zielgruppe: Gemeindeverwaltung
Zielsetzung: 
Reduzierung des Energieverbrauchs und der THG-Emissionen in den kommunalen Gebäuden
Arbeitsstand:   | | (Umsetzung begonnen)

Handlungsschritte:
  1. Erstellung von Sanierungsfahrplänen für einzelne Gebäude
  2. Erstellung eines Sanierungsfahrplans (Übersicht)
  3. Beschluss der Gemeindevertretung
  4. Beauftragung von konkreten Sanierungsplanungen
  5. Beantragung von Fördermitteln
  6. Kontinuierliche Umsetzung der Sanierung
  7. Feedback und Controlling
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung (Fachdienst Verkehrsplanung, Klima- und Umweltschutz, Fachdienst Hochbau/Gemeindliche Bauvorhaben; Fachbereich  F/B/L, Fachdienst Liegenschaften/ Gebäudemanagement)
  • Externer Dienstleister, Ingenieurbüros, Bauunternehmen
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
  • Fördermittel
    • BAFA: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
    • KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 4. Quartal 2022 | Umsetzungsart: dauerhaft
Laufzeit: 12 Monate Sanierungsfahrplan, danach Umsetzung nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln, Fachdienst Hochbau plant zwei Gebäude pro Jahr
Stand 2. Quartal 2024

Die Sanierungsfahrpläne werden im Rahmen der umfangreichere TGA-(Technische Gebäudeausrüstung) Prüfung durchgeführt. Im Jahr 2023 wurden zwei Gebäude in Auftrag gegeben.

Die Ausschreibung für einen Sanierungsfahrplan für die Steinweg-Schule wird derzeit bearbeitet, sodass diese voraussichtlich noch in diesem Quartal erfolgen kann.

Einsparpotenziale: Treibhausgase/Energie: direkt

Einsparungen durch Umsetzung der Maßnahmen, Berechnung der Höhe erfolgt im Rahmen des Sanierungsfahrplans

Bewertungsfaktoren:

Priorität: 4 von 5
Umsetzungskosten: Mittlerer bis hoher Personalaufwand, 12.000 Euro pro Gebäude für den Sanierungsfahrplan, Sanierungskosten je nach Maßnahmen (davon 80 % durch Förderung erstattet)
Einfluss auf Klimaanpassung:
Nein
Erfolgsindikator:
Kontinuierlich sinkende Energieverbräuche in den kommunalen Liegenschaften

F6 | Ausbau der PV-Dachflächenanlagen auf kommunalen Gebäuden

Beschreibung: Die Gemeindeverwaltung strebt an, auf weiteren geeigneten Dächern der kommunalen Gebäude Photovoltaik-Anlagen zur Eigenstromnutzung zu errichten und zu betreiben. Dazu sollen alle Dächer auf ihre Eignung überprüft und anschließend eine Prioritätenliste zur Umsetzung erstellt werden. Die Errichtung der Anlagen durch lokale Anbieter trägt zur regionalen Wertschöpfung bei. Mit den Projekten möchte die Gemeinde Kleinmachnow ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und ihre Einwohner-/innen und Unternehmen ermutigen, auch aktiv zu werden. Alternativ zum Eigenbetrieb der Anlagen durch die Gemeinde könnten die geeigneten Dachflächen auch an Energiegenossenschaften oder andere Betreiber verpachtet werden. Ein geeignetes Betreibermodell wäre dann zu erarbeiten.


Zielgruppe: Gemeindeverwaltung, Einwohner-/innen, Unternehmen
Zielsetzung: 
Reduzierung der THG-Emissionen in den kommunalen Gebäuden, Regenerative Stromerzeugung im Gemeindegebiet erhöhen, Vorbildwirkung der Gemeinde
Arbeitsstand:   | | (Umsetzung begonnen)

Handlungsschritte:
  1. Erhebung der geeigneten Dachflächen
  2.  Statische Prüfung geeigneter Dächer
  3. Wirtschaftlichkeitsprüfung
  4. Einstellung von Haushaltsmitteln
  5. (Ausarbeitung eines Betreibermodells)
  6. Errichtung und Betrieb der Anlagen
  7.  Controlling (Monitoring der erzeugten kWh)
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung (Fachdienst Verkehrsplanung, Klima- und Umweltschutz, Fachdienst Hochbau/Gemeindliche Bauvorhaben; Fachbereich F/B/L, Fachdienst Liegenschaften/ Gebäudemanagement)
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
  • Fördermittel: KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2024 | Umsetzungsart: wiederholend
Laufzeit: 10 Jahre
Stand 2. Quartal 2024

Die Rangfolge der kommunalen Gebäude, für die eine PV-Anlage in Frage kommt, wird derzeit erarbeitet. Für die Dachfläche des Jugendzentrums CARAT wurde eine PV-Planung durchgeführt. Die Umsetzung und der Bau von PV-Anlagen ist jedoch aufgrund der Haushaltssperre aktuell ausgesetzt.

Einsparpotenziale: Treibhausgase/Energie: direkt

Einsparungen pro kWh PV-Strom gegenüber Bundesstrommix 2019: 438 g/kWh

Bewertungsfaktoren:

Priorität: 4 von 5
Umsetzungskosten: Ausbauziel 20 kWp / Jahr = 32.000 € Baukosten (ca. 1.600 Euro pro kWpeak), mittlerer Personalaufwand
Einfluss auf Klimaanpassung:
Nein
Erfolgsindikator:
2025: 50 Prozent der potenziellen Fläche umgesetzt, 2030: 100 Prozent der potenziellen Fläche umgesetzt

F7 | Deckung des Energiebedarfs kommunaler Gebäude durch erneuerbare Energien

Beschreibung: Die kommunalen Gebäude werden im Wesentlichen noch mit Erdgas beheizt. Hier soll das Ziel sein, zeitnah eine Energieträgerumstellung auf erneuerbare Energien zu erreichen. Des Weiteren sollten Anlagen, die älter als 20 Jahre sind, ertüchtigt oder zeitnah ausgetauscht werden. Bei der Potenzialanalyse im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes hat sich herausgestellt, dass in der Gemeinde nennenswerte Geothermie-Potentiale bestehen, die zum Einsatz kommen könnten. Über erfolgreiche Projekte soll der Öffentlichkeit berichtet werden, um der Vorbildfunktion der Gemeinde gerecht zu werden. Außerdem soll auch bei der nächsten Ausschreibung wie schon bisher Ökostrom aus erneuerbaren Energien für die kommunalen Gebäude, Anlagen und die Straßenbeleuchtung beschafft werden. Diese Maßnahme steht in engem Zusammenhang mit Maßnahme F 5.


Zielgruppe: Gemeindeverwaltung
Zielsetzung: 
Reduzierung der THG-Emissionen in den kommunalen Gebäuden. Wärmeerzeugung
Arbeitsstand:   | | (Umsetzung begonnen)

Handlungsschritte:
  1. Auswertung der Sanierungsfahrpläne hinsichtlich der Energieträgerumstellung
  2. Prioritätensetzung
  3. Erstellung Detailplanung
  4. Einstellung von Haushaltsmitteln
  5. Installation und Inbetriebnahme EE-Anlagen
  6. Schulung der Hausmeister
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung (Fachdienst Verkehrsplanung, Klima- und Umweltschutz, Fachdienst Hochbau/Gemeindliche Bauvorhaben; Fachbereich Finanzen/Beteiligungen/Liegenschaften, Fachdienst Liegenschaften/ Gebäudemanagement)
  • Ingenieurbüros
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
  • KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2024 | Umsetzungsart: wiederholend
Laufzeit: 12 Jahre
Stand 2. Quartal 2024:

Die Planung für die fossilfreie Heizungsanlage des Rathauses ist beauftragt worden. Um das PV-Potenzial des Daches zu prüfen wird ein Statikgutachten angefordert. Weitere kommunale Gebäude werden im Zusammenhang mit den Sanierungsfahrplänen aus dem Paket F6 bearbeitet. (Siehe auch F6.)

Einsparpotenziale: Treibhausgase/Energie: direkt / indirekt

THG- Einsparungen pro kWh Wärme Geothermie gegenüber Erdgas 226 g/kWh

Bewertungsfaktoren:

Priorität: 3 von 5
Umsetzungskosten: Hoher Personalaufwand, Baukosten variieren stark nach Objektgröße und energetischem Zustand. 20 bis 30 Prozent der konventionellen Baukosten müssen für energetische Modernisierung aufgewendet werden. Bei Baukosten von 100.000 €, wären dies 30.000 €
Einfluss auf Klimaanpassung:
Nein
Erfolgsindikator:
2026: 50 Prozent aller Gebäude werden mit erneuerbarer Wärme beheizt, 2030 sind es 100 Prozent

Bürgerbeteiligung:

Im Rahmen des Workshops “Quo Vadis Klimaschutz“ am 16.2.2023 wurde diese Maßnahme einer genaueren Betrachtung unterzogen. Hierbei kam es zu folgenden Ergebnissen/Anregungen der Teilnehmenden:

Unerlässlich erscheint eine Bestandsaufnahme aller Gebäude, um deren Energieversorgung und -verbrauch, den Stand der Wärmedämmung zu ermitteln. Die Gemeinde müsse hier ihre Vorbildfunktion wahrnehmen und eigene Einsparungen durch regelmäßige Vergleiche öffentlich machen. Eingesparte Mittel sollten für Investitionen in die Zukunft und/oder in soziale Maßnahmen verwendet werden.

Zwar sei die zeitliche Umsetzung auch durch Budgetfragen und die Verfügbarkeit von Material- und Arbeitskräften bestimmt, doch sei das Thema mit der höchsten Priorität anzugehen, um die gesetzten Ziele zu erreichen. Finanzmittel und Personalstellen sind dafür durch die Gemeindevertretung freizugeben.

F8 | Weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen auf LED

Beschreibung: LED-Beleuchtung spart gegenüber der konventionellen Beleuchtung Energie ein und ist auf Grund längerer Lebensdauer weniger wartungsintensiv. Die Gemeinde hat bereits Teile der Straßenbeleuchtung mit LED und Sensorik für die Beleuchtungsstärke ausgerüstet. Sie setzt in Neubaugebieten grundsätzlich nur noch LED-Beleuchtung ein und tauscht in Bestandsgebieten alte Leuchtpunkte bei der Sanierung aus, sodass 2030 ausschließlich LED bei der Beleuchtung zum Einsatz kommt.


Zielgruppe: Gemeindeverwaltung, Bürger/-innen
Zielsetzung: 
Reduzierung des Energieverbrauchs für die kommunalen Anlagen
Arbeitsstand:   |  | (Umsetzung läuft)

Handlungsschritte:
  1. Regelmäßiger Austausch von Leuchtpunkten
  2. Einsatz von Sensorik wo sinnvoll
  3. Monitoring der Energieverbräuche
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung (Fachdienst Tiefbau/Stadtwirtschaft, Fachdienst Verkehrsplanung, Klima- und Umweltschutz)
  • Externer Dienstleister
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
  • Fördermittel: NKI Klimaschutzinitiative
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 4. Quartal 2024 | Umsetzungsart: dauerhaft
Laufzeit: 8 Jahre
Stand 2. Quartal 2024

Seit Beginn der Umrüstung sind etwa 20 Prozent der bestehenden Straßenlaternen durch LED-Lampen ersetzt worden. Am Fuß- und Radweg Hohe Kiefer wurden 60 neue Leuchten installiert, insgesamt stehen in Kleinmachnow momentan 518 LED-Leuchten. 

Einsparpotenziale: Treibhausgase/Energie: direkt

LED hat gegenüber herkömmlicher Beleuchtung ein Einsparpotenzial von rund 75 bis 80 Prozent.

Bewertungsfaktoren:

Priorität: 4 von 5
Umsetzungskosten: Mittlerer Personalaufwand, Kosten für Prüfung der Umbaumaßnahmen, Baukosten 20.000 Euro pro Jahr
Einfluss auf Klimaanpassung:
Nein
Erfolgsindikator:
Sinkende Stromverbräuche für die Beleuchtung der Gemeinde, 100 Prozent Umstellung auf LED im Jahr 2030

F9 | Schulprojekte zum Thema Energieeinsparung

Beschreibung: Um ein Bewusstsein für das Thema Energie, Klima, Umweltschutz und Ernährung bei Kindern und Jugendlichen zu generieren, sollen alle Kleinmachnower Schulen und Kitas in ein sogenanntes „50/50-Projekt“ (https://www.fifty-fifty.eu/) eingebunden werden. Dieses wird über die NKI-Richtlinie vom BMWK gefördert. Die Sensibilisierung der Kinder ist ein wichtiger Aspekt, denn je früher sich Kinder mit der Thematik beschäftigen, desto eher lässt sich in den weiterführenden Bildungseinrichtungen auf vorhandenen Kenntnissen aufbauen. Für eine geeignete Verkehrserziehung könnte zum Beispiel der ADFC mit eingebunden werden.

Ergänzend dazu sollen die Schulen und Kitas der Gemeinde Kleinmachnow zukünftig mit biologisch erzeugten Essen aus der Region beliefert werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen dazu altersgerechte Informationsmaterialien erhalten.


Zielgruppe: Schüler-/innen, Lehrer-/innen
Zielsetzung: 
Förderung biologisch erzeugter regionaler Produkte; Senkung der THG-Emissionen; Sensibilisierung und Motivierung von Kindern und Jugendlichen für das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Arbeitsstand:   | | (Umsetzung begonnen)

Handlungsschritte:
  1. Ansprache der Schulen und Kitas
  2. Beantragung der Fördermittel
  3. Ausschreibung der Essensversorgung mit klimafreundlichen Kriterien
  4. Durchführung und Umstellung
  5. Monitoring und Controlling
Verantwortung / Akteure:
  • Gemeindeverwaltung (Fachdienst Verkehrsplanung, Klima- und Umweltschutz, Fachdienst Hochbau/Gemeindliche Bauvorhaben; Fachbereich Schule/Kultur/Soziales)
  • Externer Dienstleister
  • Essenslieferanten
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
  • Eigenmittel
  • Fördermittel: NKI Klimaschutzinitiative
Zeitplanung: Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2024 | Umsetzungsart: einmalig
Laufzeit: 24 Monate für das 50/50-Projekt, Essenslieferung dauerhaft
Stand 2. Quartal 2024:

Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde konnten vorerst lediglich Einzelprojekte an Schulen und Kitas realisiert werden. In der Kita "Pittiplatsch" wurde mit der Unterstützung von Eltern und Kindern ein Naturgarten angelegt. Die Mittel für umweltpädagogische Begleitung, fachliche Anleitung und die Pflanzen wurden aus dem Gemeindehaushalt bereitgestellt. An der Maxim-Gorki-Gesamtschule organisierten und leiteten die Schüler/-innen eigenständig Klimaschutz-Projekttage, wobei die Gemeinde sie inhaltlich, räumlich und finanziell unterstützte. Es wird derzeit geprüft, ob Fördermittel für Schulprojekte an allen Schulen zur Verfügung stehen.

Einsparpotenziale: Treibhausgase/Energie: direkt

50/50-Projekt: rund 5-10 Prozent des aktuellen Energieverbrauches
Essenslieferung: nicht bekannt

Bewertungsfaktoren:

Priorität: 3 von 5
Umsetzungskosten: Mittlerer Personalaufwand, 50.000 Euro für das 50/50-Projekt inklusive Umsetzung
Einfluss auf Klimaanpassung:
Nein
Erfolgsindikator:
Sinkender Energieverbrauch in den Schulen und Kitas, Essenslieferant erfüllt dauerhaft die geforderten Kriterien