Handlungsfeld B | Gewerbe, Handel, Dienstleistungen
Ein großer Anteil an der Energie- und Treibhausgas-Bilanz in der Gemeinde Kleinmachnow haben auch Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Sie sind daher ebenso in ein Klimaschutzprogramm einzubeziehen wie die Gemeinde und ihre Bürger/-innen.
B1 | Photovoltaik-Dachflächenanlagen auf Gewerbegebäuden
Beschreibung: Gewerbebetriebe verfügen häufig über große Dachflächen. Bei geeigneter Dachneigung, Statik und geringer Verschattungssituation ist es hier besonders sinnvoll, PV-Anlagen zu errichten. Deswegen prüft die Gemeinde, ob eine Installationspflicht im Rahmen einer Satzung sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten möglich ist. Ziel ist es, alle verfügbaren Flächen zu belegen und eine hohe Eigenstromnutzung zu erreichen. Sollte eine Installationspflicht nicht möglich sein, soll die Zielgruppe durch das Klimaschutzmanagement der Gemeinde angesprochen und von den Vorteilen einer PV-Anlage überzeugt werden.
Zielgruppe: Unternehmen, Gemeindliche Wohnungsgesellschaft (gewog)
Zielsetzung: Regenerative Stromerzeugung im Gemeindegebiet erhöhen
Arbeitsstand: Umsetzung begonnen
Handlungsschritte: |
|
---|---|
Verantwortung / Akteure: |
|
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
|
Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 3. Quartal 2023 | Umsetzungsart: wiederholend Laufzeit: 2 Jahre |
Stand 2. Quartal 2024 |
Ein Workshop für Gewerbetreibende in Kleinmachnow fand im November 2023 statt. 33 Firmen folgten der Einladung und erarbeiteten Lösungsansätze für Gebäudesanierung, Mobilität und Energiesysteme und vernetzten sich untereinander. Derzeit wird für die Gewerbegebiete ein Solarkataster erstellt und zu den entsprechenden Anliegern wird Kontakt aufgenommen um Bedürfnisse zur Unterstützung möglicher PV-Vorhaben zu prüfen. |
Einsparpotentiale: | Treibhausgase / Energie: direkt Einsparungen pro kWh PV-Strom gegenüber Bundesstrommix 2019: 438 g/kWh |
Bewertungsfaktoren: | Priorität: 5 von 5
Umsetzungskosten: Kosten werden durch die Unternehmen getragen, geringer Personalaufwand in der Gemeindeverwaltung Einfluss auf Klimaanpassung: NEINErfolgsindikator: Installierte Leistung PV kontinuierlich erhöhen, Senkung des bundesweiten Emissionsfaktors für Strom |
Bürgerbeteiligung: |
Im Rahmen des Workshops “Quo Vadis Klimaschutz“ am 16.2.2023 wurde diese Maßnahme einer genaueren Betrachtung unterzogen. Hierbei kam es zu folgenden Ergebnissen/Anregungen der Teilnehmenden: Im 2. Quartal 2023 ist eine Info-Kampagne zu starten, die alle Gewerbetreibende erreicht. Mögliche Hindernisse für eine Installation von Solarmodulen auf Gewerbedächer sind zu identifizieren. Die Gemeinde und Fachberater sollten Maßnahmepakete anbieten mit Rahmenverträgen und Finanzierungskonzepten. Vorgeschlagen wird der Zusammenschluss von Unternehmen in einem Pool oder in Genossenschaften, um gemeinsam gute Konditionen auszuhandeln. Realistisch erscheint es, bis 2035 100 Prozent der der PV-fähigen Gewerbedächer mit Anlagen auszustatten. |
B2 | Energiekonzepte für Gewerbegebiete
Beschreibung: Für die Gewerbegebiete Europarc Dreilinden (Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-006-a) und TIW (Bebauungsplan-Gebiete KLM-BP-006-c-1, -006-c-2, -006-c-3 und -006-c-5) sollen Energiekonzepte erstellt werden. Diese beinhalten aktuelle und zukünftige Energiebedarfe, mögliche Abwärme- und Abkältepotenziale. Darauf aufbauend soll eine zukünftige Energieversorgung (Strom, Wärme, Kraftstoffe) auf Basis erneuerbarer Energien entwickelt werden. Die Ergebnisse fließen in Maßnahme A1 mit ein. Klimaanpassungsmaßnahmen sollen ebenfalls in den Konzepten berücksichtigt werden.
Zielgruppe: Gemeindeverwaltung, Unternehmen
Zielsetzung: Verstetigung des Themas Klimaschutz in der Gemeindeverwaltung, politische Legitimation als Entscheidungsgrundlage im Bereich Klimaschutz
Handlungsschritte: |
|
---|---|
Verantwortung / Akteure: |
|
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten |
|
Zeitplanung: | Umsetzungsbeginn: 1. Quartal 2025 | Umsetzungsart: wiederholend Laufzeit: 2 Jahre |
Einsparpotenziale: | Treibhausgase/Energie: indirekt CO2-Einsparung bei Umsetzung des Projektes |
Bewertungsfaktoren: |
Priorität: 1 von 5 |