Wohnen in Kleinmachnow
Von einer Gemeinde, die im Jahr 1990 gut 11.600 Einwohner verzeichnete, wuchs Kleinmachnow auf inzwischen mehr als 20.500 Einwohner. Kein Wunder, dass barrierefreier und bezahlbarer Wohnraum nach wie vor ganz oben auf der Prioritätenliste steht – nicht nur bei der älteren Generation. Denn die Entwicklung der Einwohnerzahlen in Kleinmachnow ist vor allem geprägt von der Zuwanderung junger Familien.
Die Wohnstruktur in Kleinmachnow ist vor allem geprägt durch Ein- und Mehrfamilienhäuser. Doch nicht zuletzt durch die zahlreichen Restituionsansprüche nach der Wende wurde neuer Mietwohnraum unter der Bauherrschaft der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) geschaffen. Für den durchschnittlichen Mietpreis in Kleinmachnow werden derzeit zwischen etwa 12 und 16 Euro/m² (2021) aufgerufen.
Die Erstellung eines Mietspiegels erfolgt durch die Kommunen unter Einbeziehung von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter. Gemeinden „sollen“ zwar einen Mietspiegel bei vorliegendem „Bedürfnis“ erstellen, wenn dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist (§ 558c Absatz 4 BGB), sind hierzu jedoch nicht verpflichtet. Daher liegt nicht für alle Kommunen ein Mietspiegel vor.
Der letzte qualifizierte Mietspiegel für die Gemeinde Kleinmachnow wurde gemeinsam mit der Stadt Teltow im Jahr 2014 erstellt, beschlossen und veröffentlicht. Da es in der Gemeinde Kleinmachnow aufgrund der baulichen Struktur nur wenige Mietwohnungen gibt und diese überwiegend im Eigentum und in der Verwaltung der gewog sind, wird der vorliegende qualifizierte Mietspiegel aus dem Jahr 2014 vorerst nicht aktualisiert.
Geförderter Wohnraum in Kleinmachnow
Im Land Brandenburg wurde seit 1991 eine Vielzahl von Sozialwohnungen mit öffentlichen Mitteln gebaut, für deren Bezug bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen. Geförderte Wohnungen unterliegen der Mietpreis- und Belegungsbindung und können nur mit der Vorlage eines "WBS" bezogen werden. Der Wohnberechtigungsschein ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Das Gesamteinkommen der Wohnungssuchenden und der zum Haushalt rechnenden Angehörigen darf die Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes nicht überschreiten.
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt die darin genannte/n Person/en zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten auf Antrag diesen Wohnberechtigungsschein, wenn die für die Erteilung erforderlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Der WBS bedarf eines Antrages. Antragsformulare können Sie im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauen/Wohnen (Wohnungsförderung) erhalten oder hier herunterladen. Antragsberechtigt sind alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger.
Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog)
Die Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) ist ein Wohnungsunternehmen der Gemeinden Kleinmachnow und Nuthetal und wurde 1991 gegründet. Der Sitz der gewog befindet sich in Kleinmachnow. Die Gesellschaft verfügt über 1300 eigene Wohnungen und Gewerbeeinheiten und mehr als 1400 Wohnungen und Gewerbeeinheiten in der Drittverwaltung.
Die Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH vermietet sanierte Altbauwohnungen, moderne Neubauwohnungen, altersgerechte Wohnungen, Einfamilienhäuser und möblierte Appartements. Die Wohnanlagen und Einzelobjekte befinden sich in guten bis ausgezeichneten Grünlagen am südwestlichen Stadtrand von Berlin.