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Bürgerbüro

Wir freuen uns, Sie in unserem Bürgerbüro zu begrüßen.

Das Bürgerbüro ist erster Anlaufpunkt für folgende Anliegen: 

  • Meldeangelegenheiten
  • Beurkundungen
  • Formulare und Anträge
  • Verkauf von Restmüll-, Laubsäcken und Banderolen für Gehölzschnitt

Bitte beachten Sie: Vor dem Bürgerbüro gibt es eine automatische Nummernausgabe. Bitte beachten Sie, dass die Nummernausgabe spätestens eine halbe Stunde vor Ende der Sprechzeiten abgeschaltet wird.

Das Bürgerbüro behält sich bei einem erhöhten Besuchsaufkommen vor, die Ausgabe von Wartemarken gegebenenfalls schon zu einem früheren Zeitpunkt zu sperren. Der Grund ist, dass bei einem sehr hohen Besuchsaufkommen mit Warte- und Bearbeitungszeiten weit über die Servicezeiten hinaus zu rechnen ist. Wir bitten um Verständnis, dass später kommende Besucher/-innen nicht mehr bedient werden.


Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros

Wochentag
Uhrzeit
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 | 14:00 – 19:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 12:00 | 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 10:00 – 13:00 Uhr
1. Sonnabend im Monat: 10:00 – 12:00 Uhr

Anliegen und erforderliche Unterlagen:

So gut wie alle Formulare für die unten aufgeführten Anliegen finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare. Um Zeit zu sparen, können Sie diese herunterladen und bereits vorausgefüllt mitbringen.

VorgangWas ist zu beachten oder mitzubringen? | Gebühren

Beglaubigung von Kopien

Original und Kopie vorlegen (ggf. Nachweis über Verwendungszweck bei Gebührenbefreiung) keine Beglaubigung von Personenstandsurkunden | 2,10 €, ggf. frei

Beglaubigung der Unterschrift

Schreiben ohne Unterschrift (Unterschrift soll vor dem Mitarbeiter geleistet werden); Personalausweis oder Reisepass | 2,10 €, ggf. frei

eID-Card für EU-Bürger/-innen

Nachweis EU-Staatsbürgerschaft, zum Beispiel: Heimatpass oder -ausweis, Geburtsurkunde | 37,00 €

Führerschein

Im Bürgerbüro können nur die rechtlich zugewiesenen Anträge gestellt werden. Hierzu gehören:

  1. die Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis, auch begleitendes Fahren mit 17 (BF17)
  2. die Verlängerungen der Fahrerlaubnis bei C- und D-Klassen, ggf. mit Eintragung der Schlüsselzahlen „95“ für Berufskraftfahrer/-innen und „96"
  3. Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug.
  4. Alle anderen Anträge können nur bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Persönlich vorsprechen;
vorlegen: Personalausweis oder Reisepass | 13,00 €

Kinderreisepass

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt für Kinder ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Melde-, Aufenthalts- und Haushaltsbescheinigung

persönlich vorsprechen oder Vertreter/-in mit Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Verwendungszweck (bei Gebührenbefreiung) | 5,00 €, ggf. frei

Melderegisterauskunft erweitert/einfach

schriftlich

Personalausweis, vorläufiger
Personalausweis

Persönlich vorsprechen; bei Personen unter 16 Jahre mit einem gesetzlichen Vertreter (GSV) und Zustimmungserklärung des 2. GSV, 1 aktuelles biometrisches Passbild 3,5 x 4,5 cm (nicht älter als 1 Jahr) Personalausweis oder Reisepass. Geburtsurkunde, Eheurkunde, ggf. Nachweis über Dr.-Titel, Künstler- oder Ordensnamen 

Gültigkeit:

  • bis zum 24. Geburtstag - 6 Jahre | 22,80 €
  • ab dem 24. Geburtstag - 10 Jahre | 37,00 €
  • Vorläufiger Personalausweis - 3 Monate | 10,00 €

Reisepass und
vorläufiger Reisepass

Persönlich vorsprechen, bei Personen unter 18 Jahren mit einem gesetzlichen Vertreter (GSV) und Zustimmungserklärung des 2. GSV, 1 aktuelles biometrisches Passbild 3,5 x 4,5 cm (nicht älter als 1 Jahr) Personalausweis, alter Reisepass. Geburtsurkunde, Eheurkunde, ggf. Nachweis über Dr.-Titel, Künstler- oder Ordensnamen; Bearbeitungszeit mindestens 6 bis 8 Wochen

Gültigkeit:

  • bis zum 24. Geburtstag - 6 Jahre | 37,50 €
  • ab dem 24. Geburtstag - 10 Jahre | 70,00
  • Vorläufiger Reisepass - max. 1 Jahr  | 26,00 €

Wohnsitz, Abmeldung

Personalausweis oder Reisepass
Nur bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung notwendig!

Wohnsitz, Anmeldung

Personalausweis, Reisepass, ggf. Kinderreisepass, Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, ggf. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehepartner) Wohnungsgeberbescheinigung oder Eigentumsnachweis
Mietvertrag ist nicht ausreichend!

Wohnsitz, Ummeldung

Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbescheinigung oder Eigentumsnachweis
Mietvertrag ist nicht ausreichend!


Sind Ihre Daten fehlerfrei erfasst?

Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im November 2015 sind alle Meldebehörden verpflichtet, die auf den Geburtsurkunden*, Heiratsurkunden oder dem Familienbuchauszug vermerkten Registernummern zu ergänzen. Analog zur Eintragung des Nachweises zur Richtigkeit der Daten wird das Melderegister mit den Angaben in der Personenstandurkunde abgeglichen. Gleich mehrmals pro Woche, so die Erfahrung im Bürgerbüro Kleinmachnow, werden dabei Fehler aufgedeckt, die sich bereits über Jahre unbemerkt ins Melde– und Passregister eingeschlichen haben. Und das sorgt für einigen Unmut.

Auch Günther T. fiel aus allen Wolken, als er einen neuen Personalausweis beantragen wollte. Beim Abgleich seiner Daten, stellte sich heraus, dass sein Vorname in der Geburtsurkunde ohne „h“ geschrieben ist. Da die Behörde von Amts wegen verpflichtet ist, fehlerhafte Meldedaten zu korrigieren, muss sich Herr T. nun an eine neue Schreibweise seines Namens gewöhnen. Doch nicht nur das! Auch Personaldokumente, notarielle Verträge, Bankkonten etc. müssten auf den korrekten Namen angepasst werden.

Abweichende Namensschreibweisen, eine andere Reihenfolge der Vornamen, fehlende Bindestriche bei Doppelnamen und sogar falsche Geburtsdaten mussten schon berichtigt werden. Oft sind selbst die Betroffenen überrascht darüber, was eigentlich genau in ihrer Geburtsurkunde steht, haben sie sich diese doch noch niemals genauer angesehen.

„Grundsätzlich müssen alle aktuellen Daten im Melderegister einer Personenstandurkunde, das sind die Geburts- und ggf. die Heiratsurkunde entsprechen“ erläutert die Leiterin des Kleinmachnower Bürgerbüros. „Wenn darin steht, dass jemand Horst-Peter heißt, dann muss das auch so erfasst werden. Es darf dann nicht mehr nur Peter stehen, auch wenn das über Jahre so war.“ Dokumente mit falschen oder fehlenden Angaben sind ungültig, werden eingezogen und müssen auf Kosten des Antragstellenden neu ausgestellt werden. Denn der Fehler liegt nicht bei der jetzt zuständigen Kommune, sondern wurde meist schon vor Jahren gemacht. Und mit der Unterschrift auf den Anträgen versichert der Antragstellende jedes Mal erneut, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Somit ist jede/-r Bürger/-in selbst dafür verantwortlich, dass diese Fehler gemacht wurden.

Im schlimmsten Fall, so erläutert sie, kann ein Fehler tatsächlich zu erheblichen Schwierigkeiten beispielsweise bei Nachlassangelegenheiten führen, weil die Daten nicht mit den vom Standesamt ausgestellten Urkunden übereinstimmen.

Um Ärger und Stress zu vermeiden, ist also jeder gut beraten rechtzeitig vor einem Reiseantritt, nicht nur die Gültigkeit seiner Personaldokumente zu überprüfen. Werfen Sie ruhig auch einmal einen Blick in Ihre Geburtsurkunde und vergleichen Sie die Daten. Vielleicht wartet ja eine Überraschung auf Sie…

* Bitte beachten Sie: Bei Geburtsurkunden aus dem Ausland ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen, bzw. die Nachbeurkundung eines deutschen Standesamtes.