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Baum- und Gehölzschutz

Den wohltuenden Einfluss von Bäumen hat wohl schon jeder genossen, der an einem heißen Sommertag nach Kleinmachnow kommt und zuvor in der Großstadt vor den Toren der Gemeinde war. Besonders die Schattenwirkung von Bäumen und deren Verdunstung von Wasser senken die Umgebungstemperatur und bewirken eine angenehme Luftzirkulation, Bäume fangen Feinstaub ein und dämpfen den Lärm, so dass das Kleinklima in unserer Gemeinde deutlich verbessert wird.

Bäume sind ein wichtiger Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren. Vor allem Vögel und ihr Gesang gehören in der Vegetationszeit zur schönen Geräuschkulisse, die einem das Gefühl gibt, in der Natur zu leben. Die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Bäumen je nach Jahreszeit ermöglichen den Menschen in der Kommune ein Naturerlebnis über das gesamte Jahr hinweg. Bäume prägen maßgeblich das Erscheinungsbild unserer Gemeinde und bilden wichtige Orientierungspunkte

Straßenbäume, Park- und Grünflächenbäume, Einzelbäume

Kleinmachnow besitzt rund 10.000 Straßenbäume unterschiedlichen Alters. Hauptbaumarten sind die Linde, Spitz- und Feldahorn, Stiel- und Roteiche. In den letzten Jahren wurden an den Straßen bereits Baumarten gepflanzt, die den zukünftigen neuen Herausforderungen der Klimaerwärmung besser standhalten können, wie der Amberbaum, Apfel- und Pflaumendorn, Esskastanie, Gingko sowie Ungarische Eiche und Zerreiche.

Im Gegensatz zu den Bäumen im Wald müssen Straßenbäume höheren Anforderungen an die Sicherheit erfüllen, sind viel mehr schädlichen Einwirkungen vom Menschen unterworfen und müssen sich den veränderten Standortbedingungen anpassen, welche die Entwicklung der Bäume beeinträchtigen können

Bäume brauchen zum Leben genügend Wasser, Nährstoffe, Licht, Luft und Wuchsraum. Gerade hier liegen oft Defizite und die Bäume leiden enorm. Wassermangel aufgrund der zunehmenden Trockenheit und Hitze setzt ihnen jedes Jahr zu, Streusalz im Winter, jede Menge Hunde-Urin, Verdichtungen im Wurzelbereich durch Versiegelung und Befahrung der Baumstandorte, Bauarbeiten im Wurzelbereich mit Wurzelverletzungen oder Wurzelentfernungen schwächen die Bäume und sind Gründe für Erkrankungen und spätere Absterbeerscheinungen.

Damit sich die Straßenbäume trotzem gut entwickeln können, wird in der Gemeinde Kleinmachnow seit vielen Jahren darauf geachtet, dass bei der Planung und Ausführung von Straßenbaumpflanzungen spezielle Standards eingehalten werden:

  1. Qualitätsmerkmale von Straßenbäumen mit Auswahl in der Baumschule
  2. Gute Auswahl und Vorbereitung des Baumstandortes
  3. Richtige Art- und Sortenwahl bei standortgerechter Pflanzung
  4. Pflege und Wässerung der Jungbäume über mindestens 10 Jahre

Baumpflege der jungen und alten Straßenbäume

Um die Vitalität für die Straßenbäume zu erhalten und zu verbessern, aber auch die Verkehrssicherheit  zu garantieren, sind regelmäßige Kontroll- und Pflegemaßnahmen notwendig. Die Art und den Umfang der Pflegemaßnahmen unterscheiden sich je nach Standort, Art und Alter deutlich.

Junge Bäume benötigen in den ersten Lebensjahren am neuen Standort genügend Wasser, Nährstoffe und Rindenschutz. Mit dem rechtzeitigen Erziehungsschnitt wird ein artgerechter und stabiler Kronenaufbau angestrebt. Dabei wird auch das künftig notwendige Lichtraumprofil für Gehwege und Straßen hergestellt.

Um den jungen Bäumen in Kleinmachnow die Startbedingungen so gut wie möglich zu gestalten, besteht seit 2016 für die Bürger Kleinmachnows die Möglichkeit, eine Baumpatenschaft für einen jungen Baum möglichst vor der eigenen Haustür zu übernehmen. Wir freuen uns über jede und jeden neue Baumpat/-in.

Die Pflege der Altbäume beinhaltet neben der allgemeinen Kronenpflege auch die Totholzentfernung. Das Absterben von Ästen ist ein natürlicher Prozess, der aufgrund von Lichtmangel aber auch nach Trockenheitsperioden verstärkt auftritt. Bei allen Pflegemaßnahmen im Kronenbereich von Bäumen muss der arttypische Habitus, die Form eines Baumes, erhalten bleiben.

Machen Sie mit – werden Sie Baumschützer/-in!

Die Beeinträchtigung von Bäumen im öffentlichen Straßenland sind vom Menschen verursacht und können vermieden werden, indem jeder darauf achtet:

  • keine Bodenverunreinigungen des Wurzelbereiches vorzunehmen, wie z.Bsp. Öl, Auftausalze, Zementwasser oder andere Chemikalien aufzubringen
  • keine Materialien im Wurzelbereich zu lagern bzw. zu befahren (Erddruck)
  • Versiegelungen so gering wie möglich zu halten
  • Bodenabtrag- und Auftrag im Wurzelbereich zu vermeiden, wenn notwendig in Handschachtung durchzuführen.
  • bei Bauvorhaben einen Bauzaun im Kronenbereich des Baumes aufstellen
  • Stammschutz errichten, um Beschädigungen durch Fahrzeuge zu vermeiden
  • Abdeckung von Baugruben mit Geofließ, um die Austrocknung im Wurzelbereich zu vermeiden
  • Unterirdischen Rohrvortrieb zur Verlegung von Medien der offenen Grabenhaltung vorziehen.

Viele dieser Belastungen sind für unsere Bäume vermeidbar oder können zumindest durch fachgerechten Baumschutz gemindert werden – für die Erhaltung der grünen Gemeinde und deren Lebensqualität ist dies unabdingbar!


Wissenswertes zum Thema Baumfällungen

Für den Erhalt und den Schutz der Artenvielfalt sowie der positiven Wohlfahrtsfunktion sind in Kleinmachnow Bäume ab 40 cm Stammumfang in einem Meter Höhe gemessen und Hecken ab fünf laufenden Meter geschützt. Ausgenommen sind Obstbäume, die können von Anfang Oktober bis Ende Februar ohne Genehmigung gefällt werden. Bäume bieten vielen Tieren Nahrung, Lebensraum sowie Brut- und Nistplätze, weitere positive Eigenschaften von Bäumen sind z. B. Feinstaubfilterung, Verbesserung des Klimas, Sauerstoffproduktion und Bäume können sogar den Wert des Grundstückes steigern.

Sie möchten einen Baum fällen? Dann bitte erst Genehmigung einholen!

Wenn Sie geschützte Bäume oder Gehölze beseitigen, stark zurückschneiden oder dessen Standort verändern wollen, ist hierfür eine Genehmigung bei der Gemeinde zu beantragen. Nicht genehmigte Baumfällungen werden nach der Gehölzschutzsatzung Kleinmachnow mit Bußgeldern geahndet. Mit Beträgen von bis zu 50.000 Euro ist ein Verstoß gegen die Satzung immer mit einem finanziellen Risiko verbunden. Bei Fragen können Sie sich immer an den o. g. Mitarbeiter wenden. Der Genehmigungsantrag muss schriftlich bei der Gemeinde Kleinmachnow im Fachbereich Bauen/Wohnen erfolgen.

In Kleinmachnow ist ausschließlich der Grundstückseigentümer berechtigt, über den Baumbestand eines Grundes zu bestimmen. Daher stellt er auch den schriftlichen Antrag für die Baumfällgenehmigung. Allerdings kann er dafür auch eine andere Person mit einer Vollmacht beauftragen, diese ist dem Antrag dann beizuführen.

Der Antrag erfolgt immer schriftlich und über ein entsprechendes Antragsformular. Dieses müssen Sie nur noch herunterladen, ausfüllen, unterschrieben und dann per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an die Gemeinde Kleinmachnow versenden. Je mehr Informationen Sie dem Sachbearbeiter zukommen lassen und je aussagekräftiger diese sind, beispielsweise, weil Fotos oder Baumgutachten beigelegt wurden, desto schneller kann eine Entscheidung getroffen und Ihr Anliegen bearbeitet werden.

Fällzeit ist vom 1. Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres

Außerhalb der Fällzeit ist ein Antrag auf Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Gemeinde Kleinmachnow zu stellen. Zu beachten ist, dass für einen gefällten Baum oder eine gefällte Hecke immer eine Ersatzpflanzung fällig wird, ausgenommen sind hier abgestorbene oder durch Windereignisse umgeworfene Bäume.

Bei der Ersatzpflanzung ist zu beachten, dass es sich dabei vornehmlich um einheimische, standortgerechte Laub- oder Nadelbäume handeln sollte. Entsprechend der mit dem Bescheid erteilten Auflage zur Ersatzpflanzung sind die als Ersatz festgelegten Bäume auf dem Grundstück zu pflanzen. Ist dies aus bestimmten Gründen nicht möglich, können Großsträucher oder eine entsprechende Heckenpflanzung als Ersatz festgelegt werden. Für die Umsetzung der Ersatzpflanzung haben Sie zirka zwei Jahre Zeit. Die Pflanzung ist nach Umsetzung unaufgefordert zu melden.