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Infos zur Einschulung

Am 1. August 2023 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2023 ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben. Auch Kinder, die vom 1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zum Schulanfang zusammengestellt.


Ab wann beginnt die Schulpflicht für Einschüler?

Die Schulpflicht beginnt gem. § 37 Absatz 3 BbgSchulG für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.


An welcher Schule muss ich mein Kind anmelden?

Die Anmeldung erfolgt in der für den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes örtlich zuständigen Grundschule. Diese ist in der Schulbezirkssatzung der Gemeinde Kleinmachnow bestimmt. Für die in der Schulbezirkssatzung bestehenden Überschneidungsgebiete erfolgt die Anmeldung vorerst in der örtlich zuständigen Grundschule. Die Schulbezirkssatzung finden Sie nebenstehend. Sie kann ebenfalls im Rathaus Kleinmachnow, Fachbereich Schule/Kultur/Soziales, an der Bekanntmachungstafel im 2. OG und in den Grundschulen eingesehen werden.


Kann nur ein Elternteil bei der Anmeldung anwesend sein?

Die Anmeldung in der Schule muss durch beide Eltern erfolgen. Ist dies nicht möglich, so ist eine Vollmacht bzw. ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts vorzulegen. 


Kann ich mein Kind bei einer anderen als der zuständigen Schule anmelden?
Ja, doch grundsätzlich muss das Kind zunächst in der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Nach § 106 Absatz 4 BbgSchulG, kann ein Antrag auf eine anders als zuständigen Schule gestellt werden. Hierfür muss allerdings ein wichtiger Grund vorliegen. Letztlich entscheidet das staatliche Schulamt, nach Anhörung der betroffenen Schulen und Träger über den Antrag.


Kann mein Kind später eingeschult werden?

Ja, dann benötigt die Schule den von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch.


Wie und wo muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Aufnahme an einer Schule muss zur Schulanmeldung mitgebracht werden. Antragsformulare finden Sie neben stehend. Über die Aufnahme entscheidet gem. § 53 Absatz l BbgSchulG der/die Schulleiter/-in.

Für alle Kinder findet eine Schuluntersuchung zur Bestätigung der Schulreife statt. Die Eltern/Sorgeberechtigten werden dazu zentral über das Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark informiert.


Was tun wenn mein Kind eine andere Schule besuchen soll?

Grundsätzlich melden Sie Ihr Kind immer an der laut Schulbezirkssatzung zuständigen Grundschule an. Ist es Ihr Wunsch, Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft einzuschulen, geben Sie die Wunschschule auf dem Antragsformular an. Möchten Sie, dass Ihr Kind an einer anderen Schule in öffentlicher Trägerschaft beschult werden soll, muss ein Antrag auf Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule gestellt werden.


Wie können wir die Schulen kennenlernen?

Alle drei Grundschulen in Kleinmachnow bieten gegen Jahresende Tage der offenen Tür an. Bitte informieren Sie sich auf den Websites der Schulen über die Termine.


Anmeldung an den kommunalen Grundschulen Kleinmachnow

Die Anmeldung an den kommunalen Grundschulen Kleinmachnow erfolgt in diesem Jahr vom 16. bis 18. Januar 2023 in der jeweiligen Schule über das Online-Terminformular.

 

Montag
16.1.2023

Dienstag
17.1.2023

Mittwoch    
18.1.2023

Eigenherd-Schule

Fachdienst Schulmanagement

Im Kamp 2–12
14532 Kleinmachnow


9 – 16 Uhr

9 – 18 Uhr

9 – 16 Uhr

Grundschule Auf dem Seeberg

Fachdienst Schulmanagement

Adolf-Grimme-Ring 7
14532 Kleinmachnow


13 – 18 Uhr 13 – 18 Uhr 13 – 17 Uhr

Steinweg-Schule

Fachdienst Schulmanagement

Steinweg 11
14532 Kleinmachnow


8 – 16 Uhr 8 – 18  Uhr 8 – 16  Uhr