Infos zur Einschulung
Am 1. August 2025 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2025 ihr sechstes Lebensjahr vollendet haben. Auch Kinder, die vom 1. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2025 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden. Wir haben hier für Sie die wichtigsten Informationen zum Schulanfang zusammengestellt.
Ab wann beginnt die Schulpflicht für Einschüler?
Die Schulpflicht beginnt gem. § 37 Absatz 3 BbgSchulG für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
An welcher Schule muss ich mein Kind anmelden?
Die Anmeldung erfolgt in der für den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes örtlich zuständigen Grundschule. Diese ist in der Schulbezirkssatzung der Gemeinde Kleinmachnow bestimmt. Die Schulbezirkssatzung finden Sie nebenstehend. Sie kann ebenfalls im Rathaus Kleinmachnow, Fachbereich Schule/Kultur/Soziales, an der Bekanntmachungstafel im 2. OG und in den kommunalen Grundschulen eingesehen werden.
Erläuterung zum Aufnahmeverfahren an den Grundschulen
Beschreibung des Aufnahmeverfahrens zum Übergang in die Jahrgangsstufe 1 nach Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Gemeinde Kleinmachnow vom 16.11.2023
Informationen
- Die Schulpflicht beginnt gemäß § 37 Abs. 3 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben am 1. August desselben Kalenderjahres.
Erklärung: Ein Kind muss bis zum 30. September 6 Jahre alt sein; Bsp. Ein Kind wird am 28.09.2023 6 Jahre alt, die Schulpflicht beginnt somit am 01.08.2023 - ein Kind wird am 01.11.2023 6 Jahre alt, die Schulpflicht beginnt am 01.08.2024
- Über die Aufnahme in die Schule entscheidet gemäß § 50 Abs. 1 S. 1 BbgSchulG die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Beachtung der Vorgaben des Schulträgers und der Schulbehörden.
Verfahren zur Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1
- Das Einschulungsverfahren wird jährlich zwischen Schulträger und dem Staatlichen Schulamt Brandenburg an der Havel abgestimmt, dementsprechend erfolgen im Oktober / November 2023 die Informationen zur Anmeldung der Schulanfänger.
- Diese werden im Amtsblatt/ den Schulen und den im Gemeindegebiet befindlichen Informationspunkten veröffentlicht.
- Die Eltern werden vom Schulträger angeschrieben und aufgefordert, ihr schulpflichtiges Kind an der für die Schulpflichtüberwachung zuständigen Grundschule zum Schulbesuch anzumelden.
- Die Gemeinde Kleinmachnow als Schulträger hat mit Satzung vom 16.11.2023 die Schulbezirke der in Trägerschaft der Gemeinde befindlichen Grundschulen als deckungsgleich erklärt, sodass die Kinder ihre Pflicht zum Besuch der zuständigen Schule nach § 106 Abs. 1 BbschulG an jeder Schule der Gemeinde Kleinmachnow erfüllen können. Als Anlage zur Satzung hat die Gemeinde gemäß § 4 Abs. 2 ihrer Satzung die Grundschulen festgelegt, durch die die administrative Aufgabenerledigung sowie die Überwachung der Schulpflicht erfolgt.
- Die Schulpflichtüberwachung bezieht sich auch auf Kinder, deren Eltern die Beschulung einer genehmigten Ersatzschule anstreben. Auch diese Eltern sollten für den Fall, dass das Schulverhältnis mit der Schule in freier Trägerschaft nicht zustande kommt, eine Schule in öffentlicher Trägerschaft anwählen.
- Der Schulträger gibt die Zügigkeit der Grundschulen im Einschulungsjahr vor. Dazu fasst die Gemeindevertretung jährlich einen entsprechenden Beschluss. In Verbindung mit weiteren Rechtsgrundlagen zur Klassenbildung ergibt sich hieraus die Aufnahmekapazität je Grundschule.
- Bei Übernachfrage einer Schule entscheidet sich die Aufnahme des Kindes nach der Nähe der Wohnung zur Schule und nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 106 Abs. 4 S. 3 BbgSchulG.
- Kinder, die vorzeitig eingeschult werden, nehmen gleichberechtigt im Auswahlverfahren der jeweiligen Schule teil.
- Lehnt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Schulleitung der gewählten Schule die Aufnahme ab, wird gemäß Nr. 5 Abs. 4 der Verwaltungsvorschriften zur Grundschulverordnung (VV-GV) diese Entscheidung den Eltern schriftlich mitgeteilt. Zusammen mit dem Ablehnungsbescheid werden den Eltern die Schule(n) mit noch freien Kapazitäten benannt mit dem Hinweis, dass sie ihr Kind innerhalb einer vom Schulträger festzusetzenden Frist an (einer) dieser Schule(n) anmelden müssen. Die Eltern können erneut frei wählen, an welche Schule sie ihr Kind anmelden wollen.
- Der Besuch einer Schule außerhalb des Gemeindegebietes bedarf auch weiterhin der Gestattung des Staatlichen Schulamtes Brandenburg an der Havel gemäß § 106 Abs. 4 S. 3 BbgSchulG.
Kann nur ein Elternteil bei der Anmeldung anwesend sein?
Die Anmeldung in der Schule muss durch beide Eltern erfolgen. Ist dies nicht möglich, so ist eine Vollmacht bzw. ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts vorzulegen.
Kann mein Kind später eingeschult werden?
Ja, dann benötigt die Schule den von Ihnen ausgefüllten Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch.
Wie und wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Aufnahme an einer Schule muss zur Schulanmeldung mitgebracht werden. Antragsformulare finden Sie neben stehend. Über die Aufnahme entscheidet gem. § 53 Absatz l BbgSchulG der/die Schulleiter/-in.
Für alle Kinder findet eine Schuluntersuchung zur Bestätigung der Schulreife statt. Die Eltern/Sorgeberechtigten werden dazu zentral über das Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark informiert.
Was tun, wenn mein Kind eine andere Schule besuchen soll?
Alle Eltern erhalten einen Informationsbrief der Gemeinde, in dem die administrativ zuständige Grundschule benannt ist. Sie melden Ihr Kind immer an der administrativ zuständigen Grundschule an. Bei der Anmeldung geben Sie an, welche der kommunalen Grundschulen Ihr Kind besuchen soll. Ist es Ihr Wunsch, Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft einzuschulen, legen Sie zum Anmeldetermin die Aufnahmebestätigung der gewünschten Schule vor.
Wie können wir die Schulen kennenlernen?
Genaue Informationen zur Einschulung (Anmeldewoche, administrativ zuständige Grundschule) folgen ab 19.12.2024 an dieser Stelle.
Anmeldung an den kommunalen Grundschulen
Die Anmeldung an den kommunalen Grundschulen Kleinmachnow erfolgt in diesem Jahr vom 20. bis 22. Januar 2025 in der jeweiligen Schule. Bitte nutzen Sie zur Anmeldung die Online-Terminvergabe.
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Montag |
Dienstag |
Mittwoch |
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Eigenherd-Schule
Im Kamp 2–12 | 14532 Kleinmachnow |
9 – 16 Uhr |
9 – 18 Uhr |
9 – 15 Uhr |
Grundschule Auf dem Seeberg
Adolf-Grimme-Ring 7 | 14532 Kleinmachnow |
12:30 – 18 Uhr | 12:30 – 18 Uhr | |
Steinweg-Schule
Steinweg 11 | 14532 Kleinmachnow |
10 – 16 Uhr |
8 – 10 Uhr |
10 – 16 Uhr |