Lärmaktionsplan
Im Jahr 2002 trat die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) in Kraft, die im Juni 2005 mit Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in nationales Recht überführt wurde. Ziele ist ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Auch der Lärmaktionsplan für Kleinmachnow soll dazu beitragen, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen im Ort zu regeln. Dazu wurde in einem mehrstufigen Verfahren nicht nur ein Lärmaktionsplan für alle regionalen und nationalen Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr erstellt, sondern auch weitere Handlungsfelder für die Lärmminderung und -vermeidung erarbeitet, die nach und nach umgesetzt werden.
Im Gemeindegebiet hat man sich bereits sehr frühzeitig um eine Lärmminderung bemüht: Die Berechnung eines ersten Schallimmissionsplans (SIP) nach § 47a (alt) BImSchG erfolgte schon 1997. Desweiteren ging Kleinmachnow mit einem Selbstbindungsbeschluss zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen, die Verpflichtung ein, sich an die Aussagen und Empfehlungen der integrierten Verkehrsentwicklungsplanung aus dem Jahr 1998 zu binden. Bei der Konkretisierung der Maßnahmen zur Lärmminderung an den betroffenen Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Lärmaktionsplanung konnte die Gemeinde Kleinmachnow deshalb auf umfangreiche Vorarbeiten zurückgreifen.
Nach der fristgerechten Erstellung des Lärmaktionsplanes der 1. Stufe im Jahr 2008, erarbeitete die Gemeinde bereits 2010 einen Lärmaktionsplanentwurf der 2. Stufe und beteiligte im gleichen Jahr die Öffentlichkeit sowie die relevanten Träger öffentlicher Belange. Die Abwägungsergebnisse der eingegangenen Stellungnahmen flossen ebenso ein, wie auch der Stand der zwischenzeitlich erfolgten Maßnahmenumsetzung sowie die aktuellen Ergebnisse der Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu den Hauptverkehrsabschnitten sowie zum Flughafen BER.
Zur Regelung der Lärmprobleme liegt für das Gemeindegebiet ein Lärmaktionsplanentwurf vor, der nicht nur die Entlastung der anvisierten Belastungsschwerpunkte der ersten und zweiten Stufe zum Ziel hat, sondern darüber hinaus in einem integrierten Ansatz Lärmminderungspotenziale flächenhaft untersucht. In Anbetracht der diversen Aufgaben, die die Gemeinde grundsätzlich freiwillig erbringt, umfasst die Planung weit mehr als die Leistungen, die zur Pflichtaufgabe im Rahmen der Lärmaktionsplanung gehören.
Langfristige Ziele zur Lärmminderung
Neben den kurz- und mittelfristigen Maßnahmen an den Belastungsschwerpunkten, deren Umsetzung innerhalb des Geltungszeitraums des Lärmaktionsplans bis 2023 angestrebt wird, werden im Konzept auch die über das Jahr 2023 hinausgehende, langfristige Strategie zur Lärmminderung dargestellt. Ziel ist es, langfristig die Lärmvorsorgewerte gemäß 16. BImSchV einzuhalten. Es handelt sich um strategisch angelegte Konzepte, aber auch Maßnahmen, die voraussichtlich erst nach 2023 umgesetzt werden können.
Langfristig ist die Umsetzung der Ziele einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung weiter anzustreben. Dabei ist eine integrierte Verkehrs- und Gemeindeentwicklung zur Unterstützung einer kompakten Kommune der kurzen Wege mit einer beständigen und konsequenten Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV) umzusetzen.
Herstellung und Betrieb der Schienenverkehrsverbindungen Stammbahn und Friedhofsbahn ist Ziel der Verkehrsentwicklung der Gemeinde Kleinmachnow. Die Reaktivierung der Stammbahn wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung im Mai 2018 bekräftigt. Im Entwicklungskonzept Bahn-Infrastruktur für die Hauptstadtregion des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (i2030) bzw. im Entwurf zum Landesnahverkehrsplan Brandenburg 2018 ist der Korridor Potsdamer Stammbahn aufgenommen worden. Ferner haben sich die Länder Berlin und Brandenburg sowie die Deutsche Bahn AG zum Wiederaufbau der Potsdamer Stammbahn mit einer Rahmenvereinbarung wiederholt gemeinsam positiv positioniert.
Zur dauerhaften Reduzierung der Lärmemissionen des Kfz-Verkehrs wird bei Baumaßnahmen, vordringlich an den stark belasteten Hauptverkehrsstraßen, der Einbau von lärmmindernden Asphaltdeckschichten vorgesehen.