Kommunale Wärmeplanung
Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKK), das im Oktober 2022 von der Gemeindevertretung beschlossen wurde, ist die Erstellung eines „Kommunalen Wärmeplans“ (KWP) als erste von insgesamt 34 Maßnahmen vorgesehen. Um eine klimaneutrale Energieversorgung zu erreichen, ist eine fossilfreie Wärmeversorgung unabdingbar. Diese soll durch die Nutzung erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme (z.B. aus Industrie) gewährleistet werden.
Am 01. Januar 2024 ist das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz ‒ WPG) bundesweit in Kraft getreten (https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/). Seitdem steht der Plan für Gemeinden wie Kleinmachnow fest: bis zum 30.06.2028 muss für das Gemeindegebiet ein Wärmeplan erstellt werden. Aus diesem Wärmeplan soll ersichtlich werden, welche Optionen zur fossilfreien Beheizung für jedes Grundstück im beplanten Gebiet verfügbar sind. So können die Grundstückseigentümer/-innen potenzielle Lösungsvorschläge für ihr Grundstück einsehen.
Ablauf der Wärmeplanung
Der allgemeine Ablauf einer Wärmeplanung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird in verschiedene Phasen aufgeteilt. Für Kleinmachnow sehen die Phasen etwa wie folgt aus:
Für Kleinmachnow bestand die Vorbereitungsphase daraus, eine Förderung zu beantragen, eine Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf zu schließen und schließlich die Ausschreibung der Wärmeplanung vorzubereiten.
In der Bestandsanalyse werden zunächst Daten zu aktuellen Wärmebedarfen und bestehender Infrastruktur zusammengetragen. Anhand dieser Daten werden anschließend Effizienzpotenziale sowie Potenziale für die Nutzung erneuerbarer Energien und der von Abwärme ermittelt und in einer Karte visualisiert. Die Zwischenergebnisse, die sich nach der Potenzialanalyse ergeben, werden von der Gemeinde im Internet veröffentlicht.
Darauffolgend werden genaue Ziele formuliert und deren Erreichung anhand von Meilensteinen geplant. Das Ergebnis der Wärmeplanung wird zunächst ein mit Prioritäten versehener Maßnahmenplan sowie eine Karte sein, auf der Netzgebiete oder Gebiete für individuelle Versorgung ausgewiesen sind. In der Fortschreibung wird dann eine Umsetzungsstrategie für die Einzelmaßnahmen entwickelt.
Am gesamten Prozess sind zahlreiche Akteure kontinuierlich beteiligt, außerdem werden Bürger/-innen fortlaufend über den Planungsfortschritt informiert werden und ihrerseits zur Beteiligung eingeladen. Eine sorgfältige Wärmeplanung wird ca. 1 bis 1,5 Jahre in Anspruch nehmen.
Bis zur Fertigstellung des Wärmeplans haben Sie die Möglichkeit sich zum aktuellen Stand der Energieerzeugung und -bereitstellung in Brandenburg selbstständig im Energieportal Brandenburg informieren: https://energieportal-brandenburg.de/cms/inhalte/start.
Beteiligte Akteure
Die federführenden Akteure der kommunalen Wärmeplanung sind die Kommunen. Da eine Wärmeplanung jedoch ein Vorhaben ist, an dem eine Vielzahl von Akteuren beteiligt ist, müssen diese frühzeitig und umfassend in den Prozess mit einbezogen werden. Die KWP als Verbundprojekt mehrerer Kommunen in Angriff zu nehmen, soll sich aufgrund der gemeinsamen Ressourcennutzung als energetisch und planerisch effizienter darstellen, da es aufgrund der lokalen Gegebenheiten ohnehin zu Überschneidungen kommt.
In besonderem Maße eingebunden werden:
- Energie- und Wärmenetzbetreiber,
- Gebäudeeigentümer/-innen,
- Energieberater/-innen,
- Handwerksbetriebe,
- Bürger/-innen,
- Fördermittelgeber und Geldinstitute,
- lokale Unternehmen
All diese Akteure werden zu verschiedenen Zeitpunkten des Prozesses und in unterschiedlichen Formaten involviert. Sie als Bürger/-innen werden über die Kommunikationskanäle der Gemeinde zum aktuellen Stand der Wärmeplanung und insbesondere auch zu geplanten Informationsveranstaltungen informiert.