Kommunale Wärmeplanung: Ihre Meinung ist gefragt
Die Gemeinde Kleinmachnow ist als planungsverantwortliche Stelle für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans zuständig, dies regelt das Wärmeplanungsgesetz (WPG) und die Brandenburgische Wärmeplanungsverordnung (Bbg WPV).
Beteiligung der Öffentlichkeit an der kommunalen Wärmeplanung
Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist die Entwicklung einer langfristigen Strategie zur Realisierung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung für die Gemeinde Kleinmachnow bis zum Jahr 2035 nach dem gemeindeeigenen Klimaschutzkonzept bzw. bis 2045 nach dem Bundesgesetz.Gemäß § 13 Absatz 4 WPG führt die planungsverantwortliche Stelle nun die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die Dauer vom 01.05.2026 - 10.06.2026 durch. Unter dieser Ankündigung finden Sie den Bericht zur kommunalen Wärmeplanung im Entwurf sowie eine PDF-Datei zur geplanten Gebietsausweisung. Sie haben außerdem die Möglichkeit im Rathaus (Flur 2. OG) den Entwurf in gedruckter Version einzusehen.
Wir bitten um Ihre Stellungnahme per E-Mail bis spätestens 10.06.2026 an bauamt@kleinmachnow.de
Berichtsentwurf
- (PDF-Datei: PDF, 4 MB)
Plan Gebietsausweisung
- (PDF-Datei: PDF, 1.7 MB)