Inhalt

Wegen Newcastle-Krankheit: Geflügelveranstaltungen vorerst verboten

Zum Schutz vor der Newcastle-Krankheit hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark eine neue Allgemeinverfügung erlassen, nach der Veranstaltungen mit Geflügel untersagt sind.

Wesentliche Inhalte der neuen Allgemeinverfügung vom 5. Mai 2026 sind:

  1. Das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten, Geflügelschauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder Tauben, insbesondere Taubenauflässen, gilt weiterhin im gesamten Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
  2. Neu aufgenommen wurde eine Melde- und Untersuchungspflicht für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter bei bestimmten Verlusten oder auffälligen Leistungsänderungen. Zu melden sind unverzüglich an den Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung:
  • Verluste ab 3 Prozent innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren,
  • Verluste ab 1 Prozent innerhalb von 24 Stunden bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren oder
  • auffällige Veränderungen der Legeleistung oder der Gewichtszunahme.

Geflügelhaltungen, bei denen diese Kriterien auftreten, müssen anschließend virologisch auf Newcastle Disease untersucht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

06.05.2026