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Bürgerbüro

Wir freuen uns, Sie in unserem Bürgerbüro zu begrüßen.

Das Bürgerbüro ist erster Anlaufpunkt für folgende Anliegen: 

  • Meldeangelegenheiten
  • Beurkundungen
  • Formulare und Anträge
  • Verkauf von Restmüll-, Laubsäcken und Banderolen für Gehölzschnitt

Wichtiger Hinweis: Das Bürgerbüro ist personalbedingt am Dienstag, 21.07.2026, am Dienstag, 04.08.2026, sowie am Dienstag, 11.08.2026 nachmittags nur von 14:00 bis 16:30 Uhr geöffnet. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Öffnungszeiten unseres Bürgerbüros

Wochentag
Uhrzeit
Montag: 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag: 09:00 – 11:30 | 14:00 – 18:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 – 11:30 | 14:00 – 16:30 Uhr
Freitag: 10:00 – 12:30 Uhr
 2. Sonnabend im Monat: 10:00 – 11:30 Uhr


Das Bürgerbüro behält sich vor, bei hohem Besuchsaufkommen die Ausgabe von Wartemarken gegebenenfalls schon vorzeitig zu sperren, um die Abarbeitung aller Anliegen auch innerhalb der Sprechzeiten erledigen zu können. 
Wir bitten um Verständnis, dass später kommende Besucher/-innen nicht mehr bedient werden.


Anliegen und erforderliche Unterlagen:

So gut wie alle Formulare für die unten aufgeführten Anliegen finden Sie unter dem Menüpunkt Formulare. Um Zeit zu sparen, können Sie diese herunterladen und bereits vorausgefüllt mitbringen.

Vorgang

Was ist zu beachten oder mitzubringen? | Gebühren

Beglaubigung von Kopien

Original und Kopie vorlegen (ggf. Nachweis über Verwendungszweck bei Gebührenbefreiung) keine Beglaubigung von Personenstandsurkunden | 2,10 €, ggf. frei

Beglaubigung der Unterschrift

Schreiben ohne Unterschrift (Unterschrift soll vor dem Mitarbeiter geleistet werden); Personalausweis oder Reisepass | 2,10 €, ggf. frei

eID-Card für EU-Bürger/-innen

Nachweis EU-Staatsbürgerschaft, zum Beispiel: Heimatpass oder -ausweis, Geburtsurkunde | 37,00 €

Führerschein

Im Bürgerbüro können nur die rechtlich zugewiesenen Anträge gestellt werden. Hierzu gehören:

  1. die Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis, auch begleitendes Fahren mit 17 (BF17)

  2. die Verlängerungen der Fahrerlaubnis bei C- und D-Klassen, ggf. mit Eintragung der Schlüsselzahlen „95“ für Berufskraftfahrer/-innen und „96"

  3. Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug.

  4. Alle anderen Anträge können nur bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.

Führungszeugnis,

Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Persönlich vorsprechen;
vorlegen: Personalausweis oder Reisepass | 13,00 €

Kinderreisepass

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt für Kinder ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Melde-, Aufenthalts- und Haushaltsbescheinigung

persönlich vorsprechen oder Vertreter/-in mit Vollmacht, Personalausweis oder Reisepass, ggf. Nachweis über Verwendungszweck (bei Gebührenbefreiung) | 6,00 €, ggf. frei

Melderegisterauskunft erweitert/einfach

schriftlich

Personalausweis, vorläufiger
Personalausweis

Persönlich vorsprechen; bei Personen unter 16 Jahre mit einem gesetzlichen Vertreter (GSV) und Zustimmungserklärung des 2. GSV, aktuelles biometrisches Passbild* (Format 3,5 x 4,5 cm), Personalausweis oder Reisepass. Geburtsurkunde, Eheurkunde, ggf. Nachweis über Dr.-Titel, Künstler- oder Ordensnamen 

Gültigkeit:

  • bis zum 24. Geburtstag - 6 Jahre | 27,60 €

  • ab dem 24. Geburtstag - 10 Jahre | 46,00 €

  • Vorläufiger Personalausweis - 3 Monate | 10,00 €

*Die erforderlichen biometrischen Passfotos dürfen ab 01.05.2025 nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.

Reisepass und
vorläufiger Reisepass

Persönlich vorsprechen, bei Personen unter 18 Jahren mit einem gesetzlichen Vertreter (GSV) und Zustimmungserklärung des 2. GSV, aktuelles biometrisches Passbild* (Format 3,5 x 4,5 cm), Personalausweis, alter Reisepass. Geburtsurkunde, Eheurkunde, ggf. Nachweis über Dr.-Titel, Künstler- oder Ordensnamen; Bearbeitungszeit mindestens 6 bis 8 Wochen

Gültigkeit:

  • bis zum 24. Geburtstag - 6 Jahre | 37,50 €

  • ab dem 24. Geburtstag - 10 Jahre | 70,00€

  • Vorläufiger Reisepass - max. 1 Jahr  | 26,00 €

*Die erforderlichen biometrischen Passfotos dürfen ab 01.05.2025 nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.

Wohnsitz, Abmeldung

Personalausweis oder Reisepass
Nur bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung notwendig!

Wohnsitz, Anmeldung

Personalausweis, Reisepass, ggf. Kinderreisepass, Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, ggf. Scheidungsurteil, Sterbeurkunde Ehepartner) Wohnungsgeberbescheinigung oder Eigentumsnachweis
Mietvertrag ist nicht ausreichend!

Wohnsitz, Ummeldung

Personalausweis oder Reisepass, Wohnungsgeberbescheinigung oder Eigentumsnachweis
Mietvertrag ist nicht ausreichend!