Wohnberechtigungsschein
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Frau Trommer | 033203 8772081 | ![]() |
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Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt die darin genannte/n Person/en zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten auf Antrag diesen Wohnberechtigungsschein, wenn die für die Erteilung erforderlichen Voraussetzungen eingehalten werden.
Sie können einen Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer Sozialwohnung im Rathaus Kleinmachnow beantragen.
Antragsformulare können Sie im Bürgerbüro oder im Fachbereich Bauen/Wohnen (Wohnungsförderung) abholen oder hier herunterladen.
Einkommensnachweise, wie z.B.
- die 12 letzten Lohnabrechnungen aller Haushaltsangehörigen
- verlässlicher Nachweis über das zukünftige Einkommen
- aktueller Rentenbescheid
- Bewilligung von ALG I oder ALG II
- letzter Steuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung ( für Selbstständige)
- Bewilligungsbescheid über Elterngeld
- Bewilligungsbescheid über Krankengeld
- Bafög-Bescheid
- Nachweis über Unterhaltszahlungen
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Nachweis Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltsberechtigung
Nachweise für Einkommensfreibeträge sind z.B.
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über zu leistende gesetzliche Unterhaltsleistungen
- aktueller Steuerbescheid bei erhöhten Werbungskosten
- Heiratsurkunde (max. 5 Jahre) verheiratet und beide Partner nicht älter als 40 Jahre
- Mutterpass
- Schulbescheinigung bei Kindern über 16 Jahre
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zum Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsgesetz
Formulare | |
Wohnberechtigungsschein - Antrag |
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