Ordnungsbehördliche Aufgaben
Jagd
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frau Münch | 033203 8772211 | ![]() |
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Herr Scholz | 033203 8772201 | ![]() |
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Die Jagd (z. B. auf Wildschweine) ist in der Ortslage allenfalls mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Jagdbehörde erlaubt, und auch dann wegen der damit verbundenen Risiken in den seltensten Fällen möglich.
Die Jagd ist nicht Sache des Ordnungsamtes. Amtshilfe leisten hier - soweit dies rechtlich und faktisch möglich ist - der/die Jagdpächter und die von ihnen beauftragten Jagderlaubnisscheininhaber/innen.
Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachbereich 3, Fachdienst Agraraufsicht
Untere Jagdbehörde
Potsdamer Straße 18, Haus 1
14776 Brandenburg
Tel.: 03381 / 533–124, -324
Fax: 03381 / 533 - 269
E-Mail: