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Bußgeld

Die Außendienstmitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes überwachen den ruhenden Verkehr sowie die Einhaltung der ungter anderem in der Straßenreinigungssatzung sowie in der Ortssatzung festgelegten Regeln für das gemeindliche Zusammenleben.
Verstöße können sie ahnden mittels einer mündlicher Ermahnung, einem Verwarngeld vor Ort oder durch die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

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Fachbereich Recht | Sicherheit | Ordnung

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Herr Nack

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