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Öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung der Stufe 4 für die Gemeinde Kleinmachnow

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Kleinmachnow wird gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) öffentlich ausgelegt. Die Lärmaktionsplanung bezieht sich auf das gesamte Gemeindegebiet von Kleinmachnow.

Ziel/Zweck: Die Gemeinden und Städte sind nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Richtlinie 2002/49EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) verpflichtet, Lärmaktionsplanungen aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Lärmaktionsplan legt lärmschützende Maßnahmen für die nächsten Jahre fest und beschreibt langfristige Strategien zur Lärmminderung. Ziel ist dabei, die Zahl der durch Lärm betroffenen Haushalte zu verringern. Die Aussagen des Lärmaktionsplanes sind bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen.

Die Öffentlichkeit soll zu den Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört werden. Sie erhält die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. In einem konstruktiven Dialog zwischen Öffentlichkeit, Verwaltung und Fachexperten sollen verschiedene Interessen zusammengeführt und Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten erfasst werden. Sowohl Einzelpersonen als auch Organisationen und Institutionen, die die Öffentlichkeit repräsentieren, können durch Vorschläge und Anregungen für Lärmminderungsmaßnahmen ihre Zuarbeit leisten.

Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der nachfol-gend bezeichneten Frist Stellungnahmen zum Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Diese werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe eines Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung erfolgt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 47d BImSchG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BImSchG (Art. 13 DS-GVO)“, welches ebenfalls hier einsehbar ist.

Zeit: Montag, 22. April 2024 bis einschließlich Freitag, 24. Mai 2024

WochentagUhrzeit
Montag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Telefon +49 33203 877-2051
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 14:00 Uhr

Ort: Rathaus Kleinmachnow, Galerie im 2. Obergeschoss, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow

Bitte beachten Sie hierzu die rechtlichen Hinweise.

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung Fragen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes zu stellen, die Ihnen beim Einsehen aufgekommen sind. Hierzu wird das für den Lärmaktionsplan zuständige Planungsbüro anwesend sein.

Zeit: Donnerstag | 23. Mai 2024 | 18:00 Uhr
Ort: Rathaus Kleinmachnow, Bürgersaal | Adolf-Grimme-Ring 10 | 14532 Kleinmachnow

Anlagen:







22.04.2024