Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Potsdam-Mittelmark aufgehoben
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat die letzten noch bestehenden Aufstallpflichten für Geflügel aufgehoben.
Damit dürfen Geflügelhalter im gesamten Landkreis Potsdam-Mittelmark ihre Tiere ab dem 24. Januar 2026 wieder ohne tierseuchenrechtliche Einschränkungen im Freien halten. Auch Veranstaltungen mit Geflügel sind kreisweit wieder zulässig, sofern keine neuen Restriktionsmaßnahmen angeordnet werden.
Keine neuen Fälle von Vogelgrippe
Die Entscheidung beruht auf der aktuellen seuchenepidemiologischen Lage und dem anhaltenden Rückgang der Nachweise der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation.
Amtstierärztin bittet trotzdem um Vorsicht
Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht empfiehlt der Landkreis weiterhin die konsequente Einhaltung grundlegender Biosicherheitsmaßnahmen. Dazu zählen insbesondere der Schutz der Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln, hygienische Maßnahmen beim Betreten der Tierhaltungen sowie die sichere Lagerung von Futter und Einstreu.
Weitere Informationen und die amtliche Bekanntmachung finden Sie auf der Webseite des Landkreises Potsdam-Mitttelmark.