Bauleitplanung Kleinmachnow
Ein Thema, das alle Kleinmachnower und Kleinmachnowerinnen angeht, ist die städtebauliche Entwicklung der Gemeinde. Denn vom Straßen- oder Gehwegbau, der Verkehrsplanung oder Maßnahmen zur Ver- und Entsorgung sind Bürger und Bürgerinnen betroffen und meist sogar über Gebühren, Beiträge oder Umlagen finanziell daran beteiligt.
Bauleitplanung der Gemeinde Kleinmachnow
Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Entwicklung und Gestaltung der Gemeinde. Sie ist zweistufig und gliedert sich in eine „vorbereitende Bauleitplanung“ (Flächennutzungsplan) und eine „verbindliche Bauleitplanung“ (Bebauungsplan). Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen ist bundesweit einheitlich und im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Der Flächennutzungsplan (FNP) als vorbereitender Bauleitplan wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in ihren Grundzügen dar.
Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches sind Bürger und Bürgerinnen im Rahmen der Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei wird über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert.
Schauen Sie doch mal rein!
Bürger und Bürgerinnen können sich mit ihren Anregungen und Bedenken an diesen Planungen beteiligen. Die Entwürfe von Bauleitplänen mit umfassenden Anlagen sind daher öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Öffentliche Auslegungen der Bauleitpläne und erfolgen üblicherweise für einen Monat und werden mindestens eine Woche vorher im Amtsblatt bekannt gemacht.
Öffentliche Beteiligung
Veröffentlichung und öffentliche Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für das Grundstück Klausenerstraße 15
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ für das Grundstück Klausenerstraße 15 (Geltungsbereich siehe Kartenausschnitt) wird mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Ziel/Zweck: Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ soll die Zulässigkeit von Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke auf dem Grundstück Klausenerstraße 15 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 10, Flurstücke 130, 231 und 233) planungsrechtlich gesichert werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf elektronisch an die E-Mail-Adresse bauamt@kleinmachnow.de übermitteln oder sie bei Bedarf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Die Stellungnahmen werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Abwägung erfolgt.
Die personenbezogenen Daten werden auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG) verarbeitet. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß BauGB (Art. 13 DS-GVO)“, welches mit veröffentlicht wird.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalte nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Zeit: Montag, 28. September 2026 bis einschließlich Freitag, 30. Oktober 2026
Veröffentlichung: Parallel zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow sind die Unterlagen ab dem o. g. Zeitpunkt auch unter der Internetseite https://bb.beteiligung.diplanung.de des Landes Brandenburg einsehbar. Bitte beachten Sie die rechtlichen Hinweise.
Öffentliche Auslegung: Zusätzlich können die vorgenannten Unterlagen während des vorgenannten Veröffentlichungszeitraum im Rathaus Kleinmachnow zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| Wochentag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr |
| Mittwoch | nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter Telefon +49 33203 877-2051 09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 15:00 Uhr |
| Donnerstag |
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr |
| Freitag |
09:00 – 12:00 Uhr | 13:00 – 14:00 Uhr |
Ort: Rathaus Kleinmachnow, Galerie im 2. Obergeschoss, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
Anlagen:
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