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  • Header Landingpage Kampagne Fair Parken - Collage mit Bildern "Engstellen" die Feuerwehr behindern

FAIR PARKEN – Rücksicht hilft weiter

Rücksichtsvolles Parken in schmalen Straßenabschnitten ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern der Sicherheit. Nach § 12 Absatz 1 Nr. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Halten an besonders engen und unübersichtlichen Stellen verboten – auch ohne extra Beschilderung. Das gilt erst recht für das Parken: Wo der Platz nicht reicht, gilt automatisch ein gesetzliches Parkverbot.

Warum das so ist, zeigt sich regelmäßig im Alltag: Wenn Feuerwehr, Rettungsdienste oder Entsorgungsfahrzeuge nicht mehr durchkommen, weil auf beiden Seiten geparkt wird, kann das Folgen haben – im schlimmsten Fall sogar Menschenleben gefährden.

Deshalb muss stets eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Metern stets frei bleiben – nur so können Fahrzeuge mit maximaler Breite (2,55 Meter) plus Sicherheitsabstand sicher passieren. Wer diesen Platz durch falsches Parken einschränkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird dadurch gar ein Einsatzfahrzeug behindert, drohen neben Bußgeldern auch Punkte im Fahreignungsregister.

  • Infografik Kampagne Fair Parken - Erklärung von Parkräumen und Abständen

Gemeinsame Lösung gesucht

Um langfristig eine nachhaltige, rechtssichere und für alle akzeptable Parksituation in den engen Straßen Kleinmachnows zu schaffen, arbeitet die Gemeindeverwaltung derzeit an einem Konzept für das weitere Vorgehen. Ziel ist es, die Möglichkeit zum zeitlich unbegrenzten Parken für alle Verkehrsteilnehmer wiederherzustellen und gleichzeitig die Durchlässigkeit der Straßen für Entsorgungsfahrzeuge, Rettungsdienste und Fahrradfahrer zu gewährleisten. Dabei sollen auch Hinweise und Ideen der Betroffenen aktiv einbezogen werden – unter anderem durch geplante Gesprächsrunden mit kleineren Anwohnergruppen.

Bis dahin gilt: Fair Parken – Rücksicht zeigen!

In der nun kommenden – hoffentlich kurzen – Übergangszeit bitten wir Sie herzlich, rücksichtsvoll und umsichtig zu parken! Da der Parkraum begrenzt ist, sollten zunächst die eigenen Stellplätze genutzt werden. Gehwege, Einfahrten und Kreuzungsbereiche müssen frei bleiben, und insbesondere die Rettungs- und Entsorgungszufahrt darf nicht eingeschränkt werden.

Bis wir eine konsensfähige Lösung gefunden haben, wird das Ordnungsamt verstärkt darauf achten, verkehrsgefährdende Situationen zu vermeiden, Problemstellen zu dokumentieren und Erkenntnisse direkt in das entstehende Konzept einfließen zu lassen.

Fragen oder Anregungen? Dann wenden Sie sich gerne an:

  • Frau Leißner, Tel. +49 33203 877-2111 | s.leissner@kleinmachnow.de

  • Frau Gasch, Tel. +49 33203 877-2042 | s.gasch@kleinmachnow.de

Bürgermeister Bodo Krause und die Verwaltung danken für Ihre Mitwirkung – und setzen auf gegenseitige Rücksichtnahme.
Damit Kleinmachnow nicht nur schön bleibt, sondern auch sicher!

Die Aufnahmen zeigen die Herausforderungen, vor denen nicht nur die Mitarbeitenden der APM bei ihrer täglichen Arbeit stehen: Die Restfahrbreite reicht nicht aus, es wird im Einmündungs- oder unmittelbaren Kreuzungsbereich geparkt.

FAQ Fair Parken – zum Halten und Parken in engen Straßen

  1. Wieso dürfen wir auf unseren Straßen nicht mehr an dem rechten Fahrbahnrand parken?
    Grundsätzlich besteht in engen Straßen ein absolutes Haltverbot (§ 12 Abs.1 Nr. 1 StVO). Eine enge Straße liegt immer dann vor, wenn nach dem Parken eines Fahrzeugs keine Restbreite mehr von 3 m (ganz korrekt: 3,05 m) vorliegt.

  2. Gegenüber von meiner Einfahrt sind Parkplätze vorgesehen, ist das nicht zu schmal?
    Gegenüber von Ein- oder Ausfahrten muss nach dem Parken noch eine Restbreite von 3,50 m gegeben sein. Beim halbseitigen Gehwegparken, sollte diese Breite gegeben sein, sonst ist das Halten und Parken auch dort verboten (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO).

  3. Wo soll ich meine Fahrzeuge parken, wenn ich dafür keinen Platz auf meinem Grundstück habe?
    Die Gemeinde hat im Jahr 2007 eine Stellplatzsatzung erlassen, nach welcher, Einfamilienhäuser bis 80 m 1 Stellplatz, Häuser bis 180 m 2 Stellplätze und darüber 3 Stellplätze auf ihrem Grundstück vorhalten müssen. Die Anzahl an Stellplätzen wurde mit der Baugenehmigung festgesetzt, auch bei Häusern, die vor 2007 errichtet wurden. Grundsätzlich müssen die meisten Anwohner dadurch mindestens zwei Stellplätze auf dem eigenen Grundstück vorhalten. Die Gemeinde Kleinmachnow ist nicht verpflichtet, Ihnen vor Ihrem Grundstück öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

  4. Ich habe ein sehr schmales Auto, z. B. einen Smart, darf ich dann auf der Straße stehen?
    Wenn die Fahrbahn, nach Parken Ihres Fahrzeugs noch eine Restfahrbahnbreite von 3 m aufweist, dann schon.

  5. Ich habe noch weitere Fragen, die hier nicht beantwortet werden. An wen kann ich mich wenden?
    Für rechtliche Fragen stehen Frau Leißner (+49 33203 877-2111), für verkehrsplanerische Fragen Frau Gasch (+49 33203 877- 2042) und für bautechnische Fragen Herr Huhn und Herr Tietz (+49 33203 877-2142 oder -2133) zur Verfügung.