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FAQ's zum WBS für das Bauprojekt


Was für Wohnungen werden an der Förster-Funke-Allee 107 / 109 gebaut? Und welche Voraussetzungen muss man erfüllen?

Es werden 32 Wohnungen mit Mitteln des Landes Brandburg nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz (BbgWoFG) gebaut. Um zum berechtigten Kreis für diese Wohnungen zu gehören, müssen Sie im Besitz eines gültigen Wohnberechtigungsscheins (WBS) für das Land Brandenburg sein, der in der Gemeinde Kleinmachnow hinterlegt ist. Hierfür müssen Sie die entsprechenden Einkommensgrenzen für eine WBS, WBS +40 bzw. WBS +60 einhalten. Es werden Wohnungen mit folgenden Größen gebaut.

Anzahl Zimmer

Quadratmeter

Anzahl Personen

2 Zimmer

62,18 m²

2 Personenhaushalt

3 Zimmer

77,46 m²

3 Personenhaushalt

4 Zimmer

123,77 m²

4 und größer Personenhaushalt


Wie bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Der "Wohnberechtigungsschein" (WBS) ist die Voraussetzung für die Anmietung einer vom Staat geförderten Wohnung, einer sogenannten "Sozialwohnung". Ein WBS ist aber keine Garantie, dass Sie eine Sozialwohnung bekommen. Der WBS gibt Ihnen nur die Möglichkeit eine solche Wohnung zu mieten. Personen ohne WBS dürfen keine Sozialwohnungen mieten.


Wann darf ich einen WBS beantragen?

Sie können den Antrag auf einen WBS stellen, wenn Sie monatlich nur wenig Geld zur Verfügung haben, weil Sie z.B. nur sehr wenig verdienen oder weil Sie Leistungen vom Sozialamt oder Jobcenter bekommen. Die Entscheidung zu Anträgen auf Erteilung einer WBS für das Land Brandenburg erfolgt unter Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens aller mitziehenden Familien- bzw. Haushaltsangehörigen Personen, abzüglich jeweils zulässiger Frei- und Abzugsbeträge. Die Einkommensgrenze für das Land Brandenburg finden Sie in folgender Aufstellung:

Haushaltsgröße

Zimmer oder Fläche

Einkommensgrenzen nach §22 Bbn WoFG

WBS | 40% | 60%

1 Person

2 Zimmer | 50 m2

18.500 € | 25.900 € | 29.600 €

2 Personen ohne Kind

2 Zimmer | 65 m2

20.000 € | 36.400 € | 41.600 €

2 Personen, davon 1 Kind

2 Zimmer | 65 m2

28.000 € | 39.200 € | 44.800 €

3 Personen ohne Kind

3 Zimmer | 80 m2

31.800 € | 44.520 € | 50.880 €

3 Personen, davon 1 Kind

3 Zimmer | 80 m2

33.800 € | 57.320€ | 54.080 €

3 Personen, davon 2 Kinder

3 Zimmer | 80 m2

35.600 € | 50.120 € | 57.280 €

4 Personen ohne Kind

4 Zimmer | 90 m2

37.600 € | 52.640 € | 60.160 €

4 Personen, davon 1 Kind

4 Zimmer | 90 m2

39.600 € | 55.440 € | 63.360 €

4 Personen, davon 2 Kinder

4 Zimmer | 90 m2

41.600 € | 58.240 € | 66.560 €

5 Personen ohne Kind

5 Zimmer | 100 m2

43.400 € | 60.760 € | 69.440 €

5 Personen, davon 1 Kind

5 Zimmer | 100 m2

45.400 € | 63.560 € | 72.640 €

5 Personen, davon 2 Kinder

5 Zimmer | 100 m2

47.400 € | 66.360 € | 75.840 €

5 Personen, davon 3 Kinder

5 Zimmer | 100 m2

49.300 € | 69.160 € | 79.040 €

Für die Wohnungen in der Förster-Funke-Allee 107 / 109 gelten die Einkommensgrenzen für WBS, WBS +40 und WBS +60.

Das zweite wichtige Kriterium ist, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland haben, die noch mindestens ein Jahr gültig ist. Das gilt auch, wenn Sie studieren oder ein Arbeitsvisum haben. Wenn Sie sich noch im Asylverfahren befinden oder Sie eine Duldung haben, können Sie in der Regel keinen WBS bekommen.


Welche Wohnung darf ich mit einem WBS mieten?

Mit einem WBS können Sie eine staatlich geförderte Wohnung anmieten. Diese Wohnungen dürfen nur von Personen angemietet werden, die einen WBS haben.

Die Wohnung darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Als Einzelperson darf die Wohnung in der Regel nicht größer als 50 Quadratmeter sein. Pro zusätzliche Person darf die Wohnung um weitere 15 Quadratmeter größer sein. Generell gilt, dass die Wohnung so viele Zimmer haben darf, wie Personen in der Wohnung wohnen sollen. Wenn Ihre Familie also aus fünf Personen besteht, dürfen Sie eine 5-Zimmer-Wohnung anmieten. Küche und Bad sind in der Regel zusätzlich dabei. Nur bei einer Einzimmerwohnung kann die Küche auch mit im Zimmer sein.


Wo und wie stelle ich den Antrag?

Sie sollten den Antrag schriftlich beim für Sie zuständigen Wohnungsamt stellen, z.B. für die Gemeinde Kleinmachnow bei Fachbereich Bauen/Wohnen (Aufgabengebiet Wohnraumversorgung). Wenn Sie in einer anderen Stadt oder auf einem Dorf wohnen, können Sie es auch bei der dort zuständigen Stelle tun. Sollten Sie sich für eine Wohnung in der Förster-Funke-Allee 107 /109 in Kleinmachnow oder grundsätzlich für Kleinmachnow interessieren müssen Sie einen gültigen WBS bei der Gemeinde Kleinmachnow hinterlegen bzw. beantragen. Es gibt ein Antragsformular, das Sie ausfüllen müssen, dies können Sie z.B. über folgende Webseite:

https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/wohnen/wohn-und-mietrecht/wohnberechtigungsschein/

herunterlagen. Sie können das Formular aber auch direkt im Amt abholen. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es mit den benötigten Dokumenten per Post oder Mail an das Wohnungsamt oder geben Sie alles persönlich dort ab. Wenn Sie persönlich zum Amt gehen, können Sie die Mitarbeiter/-innen dort bitten, Ihre Dokumente kurz anzusehen. So können Sie sofort erfahren, ob etwas fehlt.

Im Land Brandenburg ist die Bearbeitung des WBS kostenpflichtig. Die Gebühr für die Bearbeitung liegt im Ermessen der zuständigen Stelle und kann bis max. 15,00 Euro betragen. Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsgebühr müssen Sie auch bezahlen, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Mehr zu den Kosten erfahren Sie unter wohnberechtigungsschein.net.


Wie lange ist mein WBS gültig?

Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt in der Regel ein Jahr (§ 14 BbgWoFG). In begründeten Einzelfällen kann der Wohnberechtigungsschein für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt werden. Sie können ihn nach Ablauf dieses Jahres erneut beantragen.

Bitte beachten Sie: Der WBS ist nur in dem Bundesland gültig, in dem Sie ihn beantragt haben. Wenn Sie in ein anderes Bundesland umziehen, müssen Sie sich bei dem für Sie nun zuständigen Wohnungsamt melden.