Zwangsarbeit für die Dreilinden Maschinenbau GmbH
Wie andere Rüstungsbetriebe klagte auch die Dreilinden Maschinenbau GmbH (DLMG) seit Kriegsbeginn über Arbeitskräftemangel. Zum einen wurden nun zahlreiche Arbeiter zur Wehrmacht eingezogen, zum anderen hatte die Aufrüstung der Nationalsozialisten schon vor Beginn des Zweiten Weltkrieges zu einer spürbaren Knappheit an Arbeitskräften geführt. Daher entschloss man sich, „Fremdarbeiter“ einzusetzen.
Für ausländische Männer wurde die Gaststätte „Schleusenkrug“ in Kleinmachnow angemietet, die Frauen wurden in einer Baracke in Wannsee untergebracht, später auch in einem Stockwerk des Restaurants „Kaiserpavillon“ in Wannsee. 1941 begann die Firma, auf dem so genannten Freizeitgelände neben dem Werk ein Barackenlager für die ausländischen Arbeitskräfte zu bauen
Wie viele „Fremdarbeiter“ der DLMG in den westlichen besetzten Gebieten und den „befreundeten“ Ländern angeworben wurden, ist nicht mehr zu ermitteln. Die überwiegende Zahl der Ausländerinnen und Ausländer wurde gegen ihren Willen nach Deutschland verbracht und zur Arbeit in der Rüstungsfabrik gezwungen. Aber selbst jenen, die zunächst freiwillig ins Deutsche Reich gekommen waren, wurde im Laufe des Krieges die Rückkehr in ihre Heimatländer verwehrt; ihre Stellungen wurden in Zwangsverhältnisse umgewandelt, sie durften ihre Arbeitsplätze nicht mehr verlassen.
Einige Zwangsarbeitergruppen der DLMG wurden in besonderen Lagerabschnitten konzentriert. So gab es – wahrscheinlich seit 1941 – ein „Polenlager“.Ein Lageplan der Firma vom Dezember 1941 verzeichnet zudem ein „Gefangenenlager“. Wann es gebaut wurde und woher die Kriegsgefangenen kamen, wissen wir nicht. Spätestens seit Anfang 1942 waren Soldaten aus der Sowjetunion auf dem Boschgelände untergebracht: in einem besonders stark bewachten Areal, das durch einen elektrisch geladenen Stacheldrahtzaun von den übrigen Baracken getrennt war. Wie auch andere Rüstungsunternehmen wollte die DLMG den Einsatz dieser Zwangsarbeitergruppe vermeiden, weil die halb verhungerten Männer kaum arbeitsfähig waren. Das Rüstungskommando Potsdam, bei dem die Firma die Zuweisung ausländischer Arbeitskräfte anforderte, ordnete trotzdem an, dass die „Russenzuweisungen“ aufzunehmen seien.
Zivile Arbeiterinnen und Arbeiter aus der Sowjetunion behandelte man etwas besser. Sie wurden schon früh von der DLMG eingesetzt, bereits 1943 vergrößerte das Unternehmen das ebenfalls mit Stacheldraht umzäunte Lager für „Ostarbeiter“. 1944 waren dort etwa 500 Männer und Frauen aus der Sowjetunion interniert. Zu ihrer Kontrolle wurden eigens Beamte der Gestapo abgestellt.
Im Mai 1943 waren insgesamt 1.668 ausländische Arbeitskräfte für die Bosch-Tochtergesellschaft im Einsatz. Um die zunehmende Zahl von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern unterzubringen, erweiterte das Unternehmen Schritt für Schritt das Lager auf dem so genannten Freizeitgelände. Im März 1945 war es mit mehr als 1.800 Kriegsgefangenen und zivilen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern belegt. Sie kamen aus der Sowjetunion (467), Polen (359), Belgien (335), Italien (242), Frankreich (190), Holland (112), dem Protektorat Böhmen und Mähren (72) und aus Ungarn (34). Am Rande des Berliner Prominentenvorortes Kleinmachnow und weitgehend abgeschirmt von den deutschen Einwohnern war ein armseliges Städtchen aus Holzbaracken entstanden.
Seit Herbst 1944 mussten außerdem 765 weibliche KZ-Häftlinge aus Polen für die DLMG arbeiten, so dass die Gesamtzahl der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter gegen Kriegsende bei etwa 2.600 lag und mehr als die Hälfte der rund 5.000 Beschäftigten ausmachte.
Zum Weiterlesen:
Ludwika Marcinkowska: "Rasse" und Zwangsarbeit in Dreilinden
Ich habe in Łódź in der Montwiti-Mirecki-Siedlung gewohnt, in der Danilowskistraße 7/46. Dort lebten vor dem Krieg Berufssoldaten, Angestellte des Schulwesens und Staatsbeamte. Mein Vater war Berufsoffizier und hat den ganzen Krieg als Kriegsgefangener verbracht, zunächst in Deutschland, dann in Norwegen. Im November 1939 wurden wir ausgesiedelt. Es war die erste Aussiedlung einer ganzen Wohnsiedlung aus Łódź. Die deutsche Polizei gab uns 15 Minuten Zeit zum Anziehen, es war Nacht, wir waren entsetzt und meine Mutter bekam eine Herzattacke. Diese grauenhafte Nacht werde ich bis zum Ende meines Lebens nicht vergessen. Ich war damals zwölf Jahre alt. Wir haben alles verloren.
Die Deutschen brachten uns in ein Lager in der Lajcowastraße. Wir mussten auf dem nackten Fußboden übernachten, hatten nicht einmal Decken. Dass meine Mutter, meine Schwester, mein Bruder und ich glücklicherweise aus dem Lager herausgeschmuggelt werden konnten, haben wir dem Bruder meiner Mutter zu verdanken, der einen Kessel Suppe für die Ausgesiedelten brachte. Er nahm uns bei sich auf, er hatte ein eigenes Häuschen in Łódź-Marysin.
Nach einiger Zeit bekamen wir ein kleines Zimmer in der Glinianastraße 29, wo sich vor dem Krieg eine Fabrik für Militärmützen befand. Wir erhielten Betten, Bettwäsche und Kleider. Das war die Hilfe der Untergrundorganisation des Polnischen Heeres.
1942 wurde ich infolge einer Straßenrazzia zur Arbeit gezwungen, trotz meines jungen Alters. Ich arbeitete zunächst in einer Hutfabrik. Dann brachte mich die Polizei in ein Lager in der Kopernikus-Straße. Dort wurde ich von der Gestapo für die „Rasse“ ausgewählt. Man brachte mich in ein Durchgangslager in die Spornastraße, wo Untersuchungen für die so genannte „Nordische Rasse“ durchgeführt wurden. Ich machte sie alle durch, was sehr schwer und unangenehm war. Während des Verhörs verschwieg ich, dass ich eine ältere Schwester und einen Bruder hatte. Das hatten mir meine älteren Kameradinnen im Lager geraten.(...)
Dann wurde ich nach Deutschland abtransportiert. Es war das Jahr 1943. Man hat uns nach Frankfurt gebracht - dort gab es noch eine Untersuchung vor einer SS-Kommission - und dann nach Berlin, in die Ortschaft Kleinmachnow, Berlin-Wannsee. Ich war im Betrieb Dreilinden Maschinenbau GmbH beschäftigt. Ich habe an einem Mikroskop gearbeitet und einen Teil irgendeiner Anlage bedient.
Mein Meister, ein kultivierter Deutscher, verhielt sich mir gegenüber sehr verständnisvoll, deshalb begann ich zu glauben, dass ich irgendwann zu meiner Mama zurückkehren würde.
Während meines Aufenthaltes in Berlin wurden meine älteren Kameradinnen, die auch als „rassisch höherwertig“ galten, zur „Gesellschaft“ geschickt: Sie mussten die deutschen Soldaten bedienen, die auf Urlaub kamen. Weil man meinte, dass ich für das erwachsene Leben noch nicht geeignet sei, nahm ich an diesen „Spielen“ nicht teil, vielleicht hat mich auch der Meister davor geschützt. Jetzt wird mir bewusst, dass ich dies mit Sicherheit dem Meister verdanke. Die älteren Kameradinnen, die zu solchen Spielen gezwungen wurden, fühlten sich furchtbar erniedrigt. Ich selbst war sehr diszipliniert und immer noch nicht erwachsen. Und ich fürchtete mich sehr. (…)
Am 20. Mai 1945 kehrte ich nach Hause zurück. Meine Erlebnisse haben viel Groll gegenüber den Deutschen in mir hinterlassen. Nur in einer Hinsicht ist meine Erfahrung positiv gewesen: Das war der Meister in der Firma, ein außergewöhnlich kultivierter und guter Mensch.
Mein Aufenthalt in Berlin war schwierig. Für die Arbeit bekam ich fünf Mark, dafür konnte ich mir Briefumschläge und Briefmarken für die Briefe an meine Mama kaufen. Meistens hatte ich Hunger, es fehlte sogar an Brot, die Rationen reichten nicht einmal für das Frühstück. Die Erlebnisse aus der Zeit der Sklavenarbeit in Deutschland waren für mich eine Tragödie, die ich leider nicht vergessen kann.
Ich hätte eine große Bitte: Falls es möglich wäre, würde ich sehr gerne nach Berlin fahren und die mir bekannten Orte besichtigen - zum Beispiel diesen großen Betrieb, der offenbar noch immer existiert -, aber als freier Mensch im freien Deutschland. Das wäre eine Art Genugtuung für mich und auch mein Verhältnis zum heutigen Deutschland könnte sich zum Besseren wenden.
Es gibt bei uns in Łódź eine größere Gruppe von Menschen, die in diesem Unternehmen gearbeitet haben. Vielleicht wäre es möglich, einen Ausflug zu organisieren. Ich denke, eine so große Firma wäre imstande, die Kosten für eine solche Reise zu übernehmen. Als Vorsitzende der Rentnergruppe der Gewerkschaft NSZZ „Solidarnosć“ des Gebietes Łódź würde ich mich verpflichten, eine Gruppe von ehemaligen Zwangsarbeitern dieses Betriebes zu organisieren.
(Schreiben an die Berliner Geschichtswerkstatt vom 17.11.1997, BGW-Archiv)
Krist Vratislav (* 1924): An alles konnten wir uns gewöhnen, nur nicht an die Fliegerangriffe
Der Transport nach Berlin fuhr am 11. März 1942 vom Bahnhof Olmütz ab. Am 12. März kamen wir in Berlin am Anhalter Bahnhof an. Dort wurden wir je nach Ausbildung in Gruppen aufgeteilt. Damals konnte ich schon sehr gut Deutsch, ich hatte von 1930 bis 1938 in Schlesien gewohnt. Wir wurden in der Fabrik Dreilinden M.B. in Wannsee eingesetzt. Gruppen, die keine Ausbildung gehabt hatte, wurden zuerst in ein Schulungslager gefahren. Das war in Charlottenburg, Sophienstraße 20. Die Schulungen dauerten meistens drei bis vier Monate. Ich arbeitete dort 18 Monate als Dolmetscher. Wir wohnten in dem Umschulungslager.
Danach kam ich mit der letzten Gruppe in die Fabrik in Wannsee. Dort wohnten wir in einem Lager aus Holz. Wieder wurde ich als Dolmetscher eingesetzt. Wir hatten genug Zeit, um Berlin kennen zu lernen. Dabei gab es Schwierigkeiten mit der Sprache, aber auch lustige Vorfälle.
Von zu Hause waren wir es gewöhnt, mehr und besser zu essen. Wir bekamen zwar auch Pakete von den Eltern, aber auch bei ihnen gab es schon Schwierigkeiten. 1943 konnte ich für kurze Zeit nach Hause fahren. Ich musste dort eine Prüfung als Maschinenschlosser machen.
An alles konnten wir uns gewöhnen, nur die Fliegerangriffe verursachten Schäden an unseren Nerven. Über die Arbeit konnten wir uns nicht beschweren. Die Meister waren meistens ältere Herren.
(Schreiben an die Berliner Geschichtswerkstatt vom 17.11.1997, BGW-Archiv)
Martin Weimann: Ostarbeitererlasse
Am 2. Februar 1942 erließ das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) sogenannte Ostarbeitererlasse, die detaillierte Vorschriften auflisteten, wie sowjetische Fremdarbeiter und Fremdarbeiterinnen im Reich zu „behandeln“ seien. Sie wurden in drei verschiedenen Ausführungen an Behörden und „Betriebsführer“, an höhere Verwaltungsstellen und an die Staatspolizei(leit)stellen geschickt.
Die Ostarbeitererlasse entsprachen zwar in ihren Grundsätzen den Polenerlassen, gingen in wichtigen Punkten aber noch über sie hinaus. Sie waren gewissermaßen dass fortgeschrittenste Modell einer rassistisch durchorganisierten Zwangsarbeit, das die bisherigen Erfahrungen zusammenfasste. Und dieses Muster konnte schon jetzt, noch im Krieg, nicht erst in der Nachkriegszeit praktiziert werden, weil „den Russen“ gegenüber keinerlei politische Rücksichten genommen werden mussten, auch nicht nach innen. Schon vor dem Krieg, in den zwanziger Jahren und noch weiter zurück, arbeiteten viele Polinnen und Polen regelmäßig in Deutschland. Aber „die Russen“, das waren die Fremden, die „slawischen Untermenschen“ der Propaganda.
Heydrich formulierte die Linie der RSHA so grob wie präzise: „Die russischen Arbeiter werden im Reich als Zivilgefangene unter Bewachung im Lager gehalten (…).“ Die nach dieser Vorgabe aufgestellten „Behandlungs“richtlinien wurden in den Folgejahren mehrfach abgewandelt und verfeinert.
Vorgeschrieben wurde:
ärztliche und sicherheitspolizeiliche Überwachung der „Angeworbenen“;sie werden in geschlossenen Transporten ins Reich geschafft und in isolierten, mit Stacheldraht umzäunten Barackenlagern untergebracht;Familien gemeinsam, ansonsten Männer und Frauen getrennt;Arbeitsunfähige, Schwangere und Kinder unter 15 Jahren werden zurücktransportiert;das Lager darf nur zur Arbeit verlassen werden;die „Freizeitbetreuung“ übernimmt die Deutsche Arbeitsfront (DAF);Ausflüge mit deutschem Begleitpersonal sind als „Belohnung“ erlaubt;Bewachung der Lager durch festes Lagerpersonal, durch Firmen des Bewachungsgewerbes oder durch deutsche Arbeiter der betreffenden Firma, die als „Werkschutz“ gekennzeichnet sein müssen;weibliche russische Arbeitskräfte werden ebenfalls von Männern bewacht;Arbeit von einzelnen Arbeiterinnen oder Arbeitern ist nur in der Landwirtschaft erlaubt, sonst nur Arbeit in Kolonnen, von Deutschen abgesondert;mit Ausnahme von Bewohnern der Baltenländer müssen alle „Ostarbeiter“ mit den normierten „OST“-Abzeichen gekennzeichnet sein.zweimal monatlich ist Briefverkehr erlaubt;seelsorgerische Betreuung ist verboten;jede Stapo(leit)stelle muss ein „Russenreferat“ einrichten, für bestimmte Betriebe sind eigens Gestapobeamte „abzustellen“;Betriebe mit sowjetischen Arbeiterinnen und Arbeitern müssen „politische Abwehrbeamte“ ernennen;„ein besonders intensiver exekutiver Nachrichtendienst innerhalb dieser Arbeitskräfte“ (Spitzel und V- Leute) ist aufzubauen;als lagereigenes Strafsystem sind vorgesehen: Ordnungsstrafen (Stubendienst, Zuteilung zum Straftrupp), Entzug der warmen Tagesverpflegung bis zu 3 Tagen, Arrest bis zu 3 Tagen, „Züchtigungserlaubnis“ für den Lagerleiter; „zur Brechung akuten Widerstandes wird den Wachmännern auch eine körperliche Einwirkung auf die Arbeitskräfte zu erlauben sein.“die Bekämpfung von „Disziplinwidrigkeiten“, „kriminellen Verfehlungen“ oder „reichsfeindlichen Bestrebungen“ liegt ansonsten bei der Gestapo;Geschlechtsverkehr mit Deutschen soll ausschließlich durch Erhängen, Geschlechtsverkehr mit anderen Ausländern durch KZ- Einweisung „geahndet“ werden;die Gestapo habe „nur mit harten Maßnahmen“ vorzugehen, auf Arbeitsflucht sei mit Einweisung in ein Arbeitserziehungslager oder ein Konzentrationslager zu reagieren, Kapitalverbrechen und politische Delikte mit dem Tode zu bestrafen.
(Martin Weinmann, Ostarbeitererlasse, in: Das nationalsozialistische Lagersystem, hg. von Martin Weinmann, Frankfurt am Main 1990, S. LX f.)
Pflichten der Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums während ihres Aufenthaltes im Reich
Jedem Arbeiter polnischen Volkstums gibt das Großdeutsche Reich Arbeit, Brot und Lohn. Es verlangt dafür, dass jeder die ihm zugewiesene Arbeit gewissenhaft ausführt und die bestehenden Gesetze und Anordnungen sorgfältig beachtet.Für alle Arbeiter und Arbeiterinnen polnischen Volkstums im Großdeutschen Reich gelten folgende besondere Bestimmungen:
- Das Verlassen des Aufenthaltsortes ist streng verboten.
- Während des von der Polizeibehörde angeordneten Ausgehverbotes darf auch die Unterkunft nicht verlassen werden.
- Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, z.B. Eisenbahn, ist nur mit besonderer Erlaubnis der Ortspolizeibehörde gestattet.
- Alle Arbeiter und Arbeiterinnen polnischen Volkstums haben die ihnen übergebenen Abzeichen stets sichtbar auf der rechten Brustseite eines jeden Kleidungsstückes zu tragen. Das Abzeichen ist auf dem Kleidungsstück fest anzunähen.
- Wer lässig arbeitet, die Arbeit niederlegt, andere Arbeiter aufhetzt, die Arbeitsstätte eigenmächtig verlässt usw. erhält Zwangsarbeit im Konzentrationslager. Bei Sabotagehandlungen und anderen schweren Verstößen gegen die Arbeitsdisziplin erfolgt schwerste Bestrafung, mindestens eine mehrjährige Unterbringung in einem Arbeitserziehungslager.
- Jeder gesellige Verkehr mit der deutschen Bevölkerung, insbesondere der Besuch von Theatern, Kinos, Tanzvergnügen, Gaststätten und Kirchen gemeinsam mit der deutschen Bevölkerung ist verboten. Tanzen und Alkoholgenuss ist nur in den polnischen Arbeitern besonders zugewiesenen Gaststätten gestattet.
- Wer mit einer deutschen Frau oder einem deutschen Mann geschlechtlich verkehrt, oder sich ihnen sonst unsittlich nähert, wird mit dem Tode bestraft.
- Jeder Verstoß gegen die für die Zivilarbeiter polnischen Volkstums erlassenen Anordnungen und Bestimmungen wird in Deutschland bestraft, eine Abschiebung nach Polen erfolgt nicht.
- Jeder polnische Arbeiter und jede polnische Arbeiterin haben sich stets vor Augen zu halten, dass sie freiwillig zur Arbeit nach Deutschland gekommen sind. Wer diese Arbeit zufrieden stellend macht, erhält Brot und Lohn. Wer jedoch lässig arbeitet und die Bestimmungen nicht beachtet, wird besonders während des Kriegszustandes unnachsichtig zur Rechenschaft gezogen.
- Über die hiermit bekannt gegebenen Bestimmungen zu sprechen oder zu schreiben, ist strengstens verboten.
(Anlage II zu einer Verfügung „Behandlung der im Reich eingesetzten Zivilarbeiter und -arbeiterinnen polnischen Volkstums“, München, den 4. Juli 1940, aus: Documenta Occupationis Teutonicae IV)