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Werbeanlagen bis Zweitwohnungssteuer

Werbeanlagen

Werbeanlagen sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder der Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Bilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie Säulen, Tafeln und Flächen, die für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmt sind. Werbeanlagen dürfen nicht störend wirken und sind im Allgemeinen nur an der Stätte der Leistung zulässig. Die Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) regelt, welche Werbeanlagen genehmigungsfrei errichtet oder geändert werden dürfen (vergleiche § 55 Absatz 8 BbgBO).
Im Bereich des öffentlichen Straßenlandes darf auf Werbetafeln und an bestimmten Lichtmasten geworben werden. Dazu ist Kontakt mit der Firma Mediateam (Telefon:  +49 (0)30 85 40 30 0) aufzunehmen, welche mit der Gemeinde einen Vertrag hat.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die Zulässigkeit von Werbeanlagen auf privaten Grundstücken zu regeln, wurde eine kommunale Werbeanlagensatzung erarbeitet.

Gesetz:

Zuständigkeit:

    • Gemeindeamt, Fachbereich Bauen/Wohnen
      (Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung)


Wildtiere/Wildschweine

Aufgrund der Lage Kleinmachnows inmitten der Berliner Forsten und der Waldflächen innerhalb des Ortes fühlen sich auch Wildtiere in Kleinmachnow zuhause. Begegnungen mit Fuchs, Wildschwein und anderem Wild sind daher keine Seltenheit.

Bitte beachten Sie daher Folgendes:

    • Unterlassen Sie jede Art der Fütterung des Wildes! Sie ist nach dem Jagdgesetz ohnehin verboten!
    • Schützen Sie Ihr Eigentum vor ungebetenen Besuchern durch geeignete stabile Einfriedungen/Zäune!
    • Entsorgen Sie keinerlei Abfälle (auch keine Grünabfälle!!!) auf dafür nicht geeigneten Flächen (hierzu zählt auch der Bannwald)!
    • Kompostieren Sie keinesfalls Essensreste in Ihren Gärten!
    • Halten Sie Ihre Hunde im Wald unbedingt an der Leine!
    • In Zusammenarbeit mit den Jagdpächtern ist die Gemeinde bemüht, Wildschweine außerhalb der Ortslage zu bejagen, um deren Population einzudämmen.

Gesetz:

Zuständigkeit:

    • Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Jagdbehörde
      (Fachbereich 3 Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
    • Gemeindeamt, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung


Winterdienst 

Straßenreinigung


Wohnberechtigungsschein

Wohnberechtigungsscheine werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen auf Antrag durch die Gemeinde Kleinmachnow ausgestellt. Diese berechtigen zum Bezug einer Sozialwohnung im Land Brandenburg wie auch in Kleinmachnow, Teltow und Stahnsdorf. Ein Formular zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie hier sowie im ⯈ Bürgerbüro.

Gesetz:

Zuständigkeit:

    • Gemeindeamt, Fachbereich Bauen/Wohnen
      (Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung)


Zweitwohnungssteuer

Eigentümer/-innen, Mieter/-innen oder sonstige Nutzungsberechtigte einer Zweitwohnung, welche sich im Gemeindegebiet Kleinmachnow befindet, sind steuerpflichtig.

Zu den Kriterien einer Zweitwohnung gehört, dass diese eine Wohnfläche von mindestens 23  Quadratmetern hat sowie über Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Strom- oder vergleichbare Energieversorgung, Beheizungsmöglichkeit und Fenster verfügt.

Wer eine Zweitwohnung bezieht, muss dies innerhalb einer Woche der Gemeinde anzeigen.
Der Aufenthalt in einer Zweitwohnung, welcher nicht länger als zwei Monate beträgt, unterliegt nicht der Anzeigepflicht.

Gesetz:

Zuständigkeit:

    • Gemeindeamt, Fachbereich Finanzen/Beteiligungen/Liegenschaften
      (Fachdienst Steuern)