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Satzungen bis Seniorenbeirat

Satzungen

Mit Satzungen, Verordnungen und Richtlinien werden Regelungen für das gemeindliche Zusammenleben getroffen, aber auch zur Ortsgestaltung, Nutzung öffentlicher Einrichtungen oder des Straßenlands sowie zur Einteilung der Schulbezirke. Auch Haushaltspläne sowie Gebühren und kommunale Steuern werden über Satzungen festgelegt.
Alle Satzungen der Gemeinde und ihre Änderungen werden durch die Gemeindevertretung beschlossen und im ⯈ Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow veröffentlicht, Leseexemplare sind im Bürgerbüro zu erhalten. 

Weitere Informationen zu Satzungen

Gesetz:

Zuständigkeit:

    • Gemeindevertretung


Schiedsstelle

Das Brandenburgische Schlichtungsgesetz sieht vor, dass in vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Wert bis zu 750 Euro sowie in bestimmten Nachbarschaftskonflikten und Ehrverletzungen ein Schlichtungsverfahren obligatorisch ist, bevor solch ein Fall vor Gericht verhandelt wird. Bereits seit 1996 sorgt in Kleinmachnow eine Schiedsstelle als neutrale Instanz für Schlichtung solcher kleinerer Rechtsstreitigkeiten. Seit dem 1.1.2022 gibt es noch eine zweite Schiedsstelle.
Sprechstunde: Jeden 3. Dienstag eines Monat 18:00 bis 19:00 Uhr, Rathaus Kleinmachnow, Sitzungsräume, 3. Obergeschoss.

Weitere Informationen zur Schiedsstelle

Gesetz:

Zuständigkeit:

    • Gemeindeamt, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung


Schrott

Schrott wird über ein Abholsystem entsorgt. Wer Schrott entsorgen will, hat unter Angabe von Art und Menge des Schrotts schriftlich, telefonisch oder elektronisch die Abholung beim Servicecenter  anzumelden (www.apm-niemegk.de) | Telefon: +49 (0)33843 30-678, Fax: -679

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Wertstoffhöfe für eine Entsorgung zu nutzen. Ein Wertstoffhof befindet sich in Teltow, Ruhlsdorfer Straße 100 | Telefon: +49 (0)3328 33-68 62, Fax -6863

Gesetz:

Zuständigkeit:

    • Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Abfallwirtschaftsbehörde
      (Fachbereich 3, Fachdienst Wasser/Abfall/Boden)


Schulbehörde

Zum 1. Februar 2016 trat die Neustrukturierung der Schulaufsicht und Lehrerbildung im Land Brandenburg in Kraft. Das Landesschulamt wurde aufgelöst, die bisherigen vier Regionalstellen des Landesschulamtes wurden zu eigenständigen staatlichen Schulämtern.

Zuständigkeit: 

    • Staatliches Schulamt Brandenburg a.d. Havel, (Untere Schulbehörde) Magdeburger Straße 45,
      14770 Brandenburg an der Havel, Telefon +49 (0)3381 39 74 00, Fax: +49 (0)3381 39 74 44
    • Landkreis Potsdam-Mittelmark,
      (Fachbereich 5, Fachdienst Schulmanagement)        
    • Gemeindeamt, FB Schule/Kulur/Soziales
      (Sachbereich Schule)
    •  Schulträger


Schulbezirke

Die Gemeinde Kleinmachnow ist Schulträger im Primarstufenbereich für folgende Schulen:

    • Steinweg - Schule, Steinweg 11
    • Eigenherd - Schule, Im Kamp 2-12
    • Grundschule Auf dem Seeberg, Adolf-Grimme-Ring 7

Für diese Grundschulen wurden drei Schulbezirke mit fünf Überschneidungsgebieten gebildet. Die Lage und die Grenzen der Schulbezirke sowie die örtlich zuständige Schule sind in der Schulbezirkssatzung festgelegt, die im Rathaus Kleinmachnow oder im Geo-Portal einzusehen ist.

Gesetz:

Zuständigkeit:

    • Gemeindeamt, Fachbereich Schule/Kultur/Soziales
      (Sachbereich Schule)


Schutz der Ruhe

Von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Dieses Verbot gilt nicht für:

    • Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung einer Notlage,
    • den Betrieb von Anlagen, die aufgrund einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, einer Planfeststellung nach dem Abfallgesetz oder dem Bundesberggesetz oder aufgrund eines zugelassenen Betriebsplanes nach dem Bundesberggesetz betrieben werden oder solchen gleichgestellt sind,
    • Ernte- und Bestellungsarbeiten zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr sowie zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr und
    • Außengastronomie zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr. In Wohngebieten sowie in Gebieten mit überwiegender Wohnbebauung: an Freitagen, Samstagen sowie vor gesetzlichen Feiertagen zwischen 22:00 Uhr und 24:00 Uhr; von Sonntag bis Donnerstag zwischen 22:00 Uhr und 23:00 Uhr.

Gesetz:

Zuständigkeit:

    • Gemeindeamt, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung
    • Polizei


Seniorenbeirat

Um gegenüber Gemeindeamt und Gemeindevertretung die Interessen der älteren Generation zu vertreten, gibt es den Seniorenbeirat. Mit dem Seniorenbüro, das einmal monatlich eine Sprechstunde im Rathaus anbietet, sorgt dieser zudem für eine Anlaufstelle, bei der die Bürgerinnen unn Bürger ihre Probleme, Fragen und Hinweise, welche Senioren betreffen, anbringen können.

Weitere Informationen zum Seniorenbeirat

Kontakt: seniorenbeirat@kleinmachnow.de