Nachtruhe bis Parken
Nachtruhe
Nahverkehr
⯈ ÖVPN (Öffentlicher Personennahverkehr)
Nester
Es ist unzulässig:
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- Bäume, Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlichen Bewuchs außerhalb des Waldes in der Zeit vom 1. März bis 20. September eines Jahres abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Art und Weise zu beseitigen (dies gilt nicht für Formschnitte an Bäumen und Gebüschen)
- die Bodendecke auf Feldrainen, Böschungen, nicht bewirtschafteten Flächen und an Wegrändern abzubrennen oder mit chemischen oder anderen nicht-mechanischen Mitteln niedrig zu halten oder zu vernichten
- Bäume oder Felsen mit Horsten oder Bruthöhlen zu besteigen oder Bäume mit Horsten zu fällen
- Höhlen, Stollen, Erdkeller oder ähnliche Räumlichkeiten, die als Winterquartier für Fledermäuse dienen, in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März unbefugt aufzusuchen
Gesetz:
Zuständigkeit:
Niederschlagswasser
Niederschlagswasser ist auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern. Hiervon ausgenommen sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze.
Eigentümer/-innen und Nutzungsberechtigte eines Grundstückes müssen ihre baulichen Anlagen so errichten, dass Niederschlagswasser nicht auf das Nachbargrundstück tropft oder auf dieses abgeleitet wird und Niederschlagswasser, das auf das eigene Grundstück tropft oder abgeleitet ist, nicht auf das Nachbargrundstück übertritt. Gleiches gilt für sonstige Abwässer und andere Flüssigkeiten. Demzufolge ist es auch untersagt, Niederschlagswasser oder sonstige Flüssigkeiten auf das öffentliche Straßenland abzuleiten.
Gesetz:
Zuständigkeit:
ÖVPN (Öffentlicher Personennahverkehr)
Fragen zum öffentlichen Personennahverkehr in der Gemeinde sind direkt an die jeweiligen Unternehmen oder an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) zu richten. Es gelten die VBB-Tarife und die jeweiligen Fahrpläne.
Ordnungsamt
Alle ordnungbehördlichen Aufgaben werden im Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung des Gemeindeamtes Kleinmachnow bearbeitet. Dazu gehört auch, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Außendienstmitarbeiter/-innen überwachen daher den ruhenden Verkehr und die Einhaltung der Regeln des gemeindlichen Zusammenlebens, die gesetzlich oder durch verschiedene Ortssatzungen festgelegt sind.
Zuständigkeit:
Papiertonne
Für die Entsorgung von Altpapier werden entsprechende Papierbehälter (240 Liter) durch die APM bereitgestellt.
Parkausweise
Personen mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen oder Blinde erhalten auf Antrag eine auf maximal fünf Jahre befristete Ausnahmegenehmigung mit EU-einheitlichem Parkausweis.
Gesetz:
Zuständigkeit:
Parken
Das Parken ist auch in Kleinmachnow ein großes Problem, besonders in den engen Straßen der Gemeinde.
Zum Halten und Parken an engen und unübersichtlichen Straßenstellen gibt es entsprechende Entscheidungen deutscher Gerichte. So urteilte das Verwaltungsgericht München:
Eine Straßenstelle ist in der Regel eng, wenn der zur Durchfahrt freibleibende Raum einem Fahrzeug mit der höchstzulässigen Breite von grundsätzlich 2,55 Metern nicht mehr ermöglicht, einen Sicherheitsabstand von 50 Zentimetern zu dem parkenden Fahrzeug einzuhalten. Demnach muss der für den fließenden Verkehr verbleibende Raum in der Regel mindestens 3,05 Meter betragen.
Gesetz:
Zuständigkeit:
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- Gemeindeamt, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung
(für die Kontrolle/Durchsetzung)
- Gemeindeamt, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung