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Grenzwand bis Hunde

Grenzwand

Grenzwand ist die unmittelbar an der Grenze zum Nachbargrundstück auf dem Grundstück des/der Erbauers/Erbauerin errichtete Wand. Die Errichtung einer Grenzwand ist dem/der Grundstücksnachbar/-in zwei Monate vor Baubeginn schriftlich anzuzeigen. Wird die Anzeige schuldhaft verspätet abgegeben oder unterlassen, so hat der/die Eigentümer/-in des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes dem/der Nachbarn/Nachbarin den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
Für die Grenzbebauung durch Garagen und Nebenanlagen gelten vereinfachte Regelungen.

Gesetz:

    • Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz

Zuständigkeit:

    • Grundstücksnachbarn/-nachbarinnen
    • Schiedsstelle der Gemeinde Kleinmachnow


Grünflächen,
straßenbegleitendes Grün

Die Grünflächen sowie das straßenbegleitende Grün sind ein wesentlicher Bestandteil des Ortsbildes der Gemeinde Kleinmachnow und auch von Bedeutung für das Klima in unserem Ort. Aus diesem Grund ist jeder aufgerufen, diese pfleglich zu behandeln und ihr Betreten auf ein Minimum zu reduzieren. Dazu gehört auch die Vermeidung der Verschmutzung durch Hunde.
Das Parken auf Grünflächen und den straßenbegleitenden Grünstreifen ist verboten.
Die Grünflächen werden durch die Gemeinde  zwei- bis viermal pro Jahr gepflegt.
Wer Beschädigungen an den Grünanlagen feststellt, wird gebeten, dies dem Gemeindeamt anzuzeigen. Hierzu kann auch das ⯈ Maerker-Portal genutzt werden.

Zuständigkeit:

    • Gemeindeamt, Fachbereich Bauen/Wohnen
      (Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün)
    • Gemeindeamt, fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung
      (für Kontrolle/Durchsetzung)


Grünstreifenüberfahrten

Zwischen Straßen und Grundstücken liegen in Kleinmachnow oftmals breite Grünstreifen. Um die Zufahrt von der Fahrbahn auf das eigene Grundstück zu ermöglichen, kann auf Antrag der Eigentümer/-innen die Einrichtung von Überfahrten genehmigt werden.
Grundsätzlich verboten ist dort das Parken und Halten.

Gesetz:

    • Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grün-
      flächenüberfahrten in der Gemeinde Kleinmachnow

Zuständigkeit:

    • Gemeindeamt, Fachbereich Bauen/Wohnen
      (Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün)
    • Gemeindeamt, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung
      (für Kontrolle/Durchsetzung)


Hammerschlagsrecht

Eigentümer/-innen und Nutzungsberechtigte eines Grundstückes müssen unter bestimmten Bedingungen dulden, dass ihr Grundstück einschließlich der Bauwerke von dem/der Nachbarn/Nachbarin oder durch von ihm/ihr Beauftragte zur Vorbereitung und Durchführung von Bau-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt wird. Das Benutzungsrecht umfasst auch die Befugnis, auf oder über dem Grundstück Gerüste oder Geräte aufzustellen sowie die zu den Arbeiten erforderlichen Baustoffe über das Grundstück zu bringen.
Für die Zeit der Nutzung ist eine Nutzungsentschädigung in Höhe der ortsüblichen Miete für die benutzten Bauwerksteile oder für einen den benutzten unbebauten Grundstücksteil vergleichbaren Lagerplatz zu zahlen.

Gesetz:

    • Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz

Zuständigkeit:

    • Grundstücksnachbarn/-nachbarinnen
    • Schiedsstelle der Gemeinde Kleinmachnow


Hausnummern

Neue Hausnummern werden per Bescheid durch die Gemeinde festgesetzt. Für die Hausnummern sind Schilder mit schwarzen arabischen Ziffern bzw. Buchstaben auf hellem Grund zu verwenden. Die Ziffern müssen eine Mindestgröße von 70 mm, die Buchstaben von 50 mm haben. Anstelle der Schilder können Hausnummernleuchten, reflektierende Schilder, Keramik- oder Metallziffern verwendet werden. Weitere Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.

Gesetz:

    • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung
      der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich
      der öffentlichen Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen der
      Gemeinde Kleinmachnow 

Zuständigkeit:

    • Gemeindeamt, Fachbereich Bauen/Wohnen
      (Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung)