Gelbe Tonne bis Grenzabstände für Pflanzen
Gelbe Tonne
Die Verwertung von Verpackungsmaterialien (LVP – gelber Sack, Glas) ist durch den Gesetzgeber in Form der Verpackungsverordnung so geregelt, dass die Wirtschaft ein eigenes, privatwirtschaftlich organisiertes System neben der öffentlichen Hausmüllentsorgung aufgebaut hat. Die Entsorgung von Verpackungen wird durch die Duales System Deutschland GmbH (DSD) und neun weitere Systembetreiber organisiert. Der Landkreis veröffentlicht lediglich die vorgegebenen Abfuhrtermine der Gelben Tonne im Abfallkalender.
Das vom Dualen System beauftragte Entsorgungsunternehmen ist die:
Die vollen Tonnen sind rechtzeitig am Morgen des Abholtags am Straßenrand zu platzieren.
Vermeiden Sie es, die Tonnen schon am Tag vor der Abholung herauszustellen, um nicht Tiere anzulocken und ihnen die Gelegenheit zu geben, sich an den Inhalten gütlich zu tun.
Gesetz:
Zuständigkeit:
Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung Kleinmachnow besteht aus 28 ehrenamtlichen Gemeindevertretern/-innen und dem/der hauptamtlichen Bürgermeister/-in als stimmberechtigtem Mitglied. Sie ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeindevertretung ist somit das wichtigste Willensbildungsorgan der Gemeinde.
Gesetz:
Zuständigkeit:
Gestaltungssatzung
Für ein Teilgebiet der Sommerfeld-Siedlung (Bürgerhaussiedlung Nord) gilt eine Gestaltungssatzung gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO). Die Gestaltungssatzung enthält rechtsverbindliche Vorgaben für die äußere Gestaltung baulicher Anlagen bei Umbau und Neuerrichtung.
Es sind Festlegungen getroffen, um den einheitlichen Siedlungscharakter – auch unter den Bedingungen der heutigen technischen Möglichkeiten in Bezug auf Material- und Konstruktionswahl – beizubehalten.
Zuständigkeit:
-
- Gemeindeamt, Fachbereich Bauen/Wohnen
(Fachdienst Stadtplanung/Bauordnung)
- Gemeindeamt, Fachbereich Bauen/Wohnen
Gewässerschutz
Gewerbeangelegenheiten
Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde über entsprechende untenstehende Formulare gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder wenn der Betrieb aufgegeben wird.
Formulare:
Gesetz:
Zuständigkeit:
-
- Gemeindeamt, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung
(Fachdienst Gewerbe)
- Gemeindeamt, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung
Glascontainer
Grenzabstände für Pflanzen
Mit Bäumen außerhalb des Waldes, Sträuchern und Hecken (Anpflanzungen) von über 2 Metern regelmäßiger Wuchshöhe ist ein solcher Abstand zum Nachbargrundstück einzuhalten, dass bei Obstbäumen ein Abstand von 2 Metern, bei sonstigen Bäumen ein Abstand von 4 Metern und im Übrigen für jeden Teil der Anpflanzung der Abstand mindestens ein Drittel seiner Höhe über dem Erdboden beträgt. Der Abstand wird waagerecht und rechtwinklig zur Grenze gemessen.
Die vorgenannte Regelung des Nachbarrechtsgesetzes gilt unter anderem nicht für:
-
- Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Anpflanzungen an den Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, zu öffentlichen Grünflächen und zu oberirdischen Gewässern von jeweils mehr als 4 Metern Breite
- Anpflanzungen, die hinter einer geschlossenen Einfriedung vorgenommen werden und diese nicht überragen.
Gesetz:
Zuständigkeit:
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- Grunstücksnachbarn/-nachbarinnen
- Schiedsstelle der Gemeinde Kleinmachnow