Baustellenüberfahrt bis Brandschutz
Baustellenüberfahrt
Um im Zuge privater Baumaßnahmen Gehwege und darunter liegende Medien vor Beschädigungen zu schützen, ist eine Auflage erforderlich, die für eine Lastenverteilung sorgt. Diese Baustellenüberfahrt ist über folgendes Formular zu beantragen:
Zuständigkeit:
Bebauungsplan
Um das Gemeindegebiet städtebaulich zu entwickeln und zu ordnen, hat die Gemeinde Kleinmachnow für weite Teile des Gemeindegebietes Bebauungspläne aufgestellt, weitere Bebauungspläne sind in Vorbereitung. Diese Bebauungspläne enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen, ob und wie die Grundstücke im Geltungsbereich bebaut werden können. Sie werden nach dem im Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebenen Verfahren als Satzung aufgestellt. Die Bebauungspläne können im Gemeindeamt eingesehen werden. Dort sind gegen Gebühr auch Kopien erhältlich. Außerdem ist eine Vielzahl davon in unserem Geo-Portal zu finden.
Weitere Informationen finden Sie unter Bauleitplanung.
Zuständigkeit:
Bekanntmachungen
Bekanntmachungen der Gemeinde werden im ⯈ Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow veröffentlicht. Außerdem gibt es an folgenden Standorten im Gemeindegebiet Schaukästen, in denen alle amtlichen Informationen ausgehängt werden:
-
- Rathausmarkt, vor dem Rathaus
- Käthe-Kollwitz-Straße, Höhe Hausnummer 43
- Machnower Busch, Ecke Föhrenwald
- Stolper Weg, Ecke Lindenbahn
- Wendemarken, Ecke Meisenbusch
- Am Weinberg, Ecke Im Tal
- Zehlendorfer Damm, Ecke Ernst-Thälmann-Straße
- Ernst-Thälmann-Straße, Ecke Steinweg
- August-Bebel-Platz
- Schleusenweg, Ecke Heidefeld
- Ernst-Thälmann-Straße, Ecke Karl-Marx-Straße
- Zehlendorfer Damm, Ecke Meiereifeld
- Schillerstraße, Ecke Lessingstraße
- Ameisengasse (Mitte)
- Eichhörnchenweg (Mitte)
Zuständigkeit:
-
- Gemeindeamt, Fachbereich Büro des Bürgermeisters
- Gemeindeamt, Fachbereich Büro des Bürgermeisters
Beschlussvorlagen
Alle Beschlussvorlagen (Drucksachen), die in der ⯈ Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen öffentlich beraten werden, stehen Interessierten zur Einsicht zur Verfügung, und zwar entweder zu den Sprechzeiten der Verwaltung beim kommunalen Sitzungsdienst oder im Sitzungskalender.
Gesetz:
Zuständigkeit:
Biotonne
Seit Anfang 2015 fordert die Bundesregierung - sofern wirtschaftlich vertretbar - eine getrennte Sammlung von Bio-Abfällen. Anders als Restmüll muss organischer Müll nicht verbrannt werden, sondern gelangt über die Kompostierung zurück in den Umweltkreislauf. Biomüll kann unter anderem zu Humus oder Biogas verarbeitet werden. In Brandenburg wird die Biotonnen-Pflicht erst in Ballungsräumen mit mindestens 20 000 Einwohnern umgesetzt. Erprobt wird der Ökoabfallbehälter aktuell in verschiedenen Landkreisen, darunter auch Potsdam-Mittelmark. Zu erhalten ist er bei der Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark (APM). Mehr Informationen zur Biotonne sowie ein Antragsformular erhalten Sie auf www.apm-niemegk.de.
⯈ Abfallkompostierung
⯈ Abfallentsorgung
Gesetz:
-
- Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Zuständigkeit:
-
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
- Landkreis Potsdam-Mittelmark
Brandschutz
Für den Brandschutz zuständig ist die Gemeinde Kleinmachnow (Träger/-in des Brandschutzes). Dem/der Träger/-in des Brandschutzes obliegt es, in regelmäßigen Abständen Brandschauen an besonders gefährdeten Objekten vorzunehmen. Die Eigentümer/-innen und Besitzer/-innen von Gebäuden und Grundstücken sind verpflichtet, die Brandschau und die Anbringung von Feuermelde- und Alarmeinrichtungen sowie von Hinweisschildern zur Gefahrenbekämpfung ohne Entschädigung zu dulden. Wer einen Brand bemerkt, hat diesen zu melden!
Gesetz:
Zuständigkeit:
-
- Gemeindeamt, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung
- Landkreis Potsdam-Mittelmark (Fachbereich 2, Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz)