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Baugenehmigung bis Baustellenschild

Baugenehmigung

Erst mit Erteilung der Baugenehmigung durch die ⯈ Bauaufsichtsbehörde erhält der/die Bauherr/-in die Berechtigung das zuvor beantragte Vorhaben zu realisieren. Die Baugenehmigung wird dem/der Bauherrn/Bauherrin zusammen mit der Ausfertigung der genehmigten Bauvorlagen zugestellt. Sie ist oftmals mit Auflagen und Bedingungen (Nebenbestimmungen) verbunden und gilt in der Regel sechs Jahre. 
Wird die Zulässigkeit eines Vorhabens durch ⯈ Bauanzeige geprüft, erteilt die Bauaufsichtsbehörde anstelle der Baugenehmigung eine Baufreigabe.

Gesetz:

Zuständigkeit:

    • Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Bauaufsichtsbehörde
      (Fachbereich 4, Fachdienst Technische Bauaufsicht II)


Bauhof (Zweckverband Bauhof TKS)

Der Zweckverband Bauhof TKS ist ein Zweckverband der Kommunen Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf (TKS). Zu seinen festen Aufgaben als Dienstleister gehören unter anderem:

      • Pflege der öffentlichen Grünanlagen und gemeindeeigener Waldbereiche
      • Pflege der Außenanlagen öffentlicher Einrichtungen
      • Unterhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
      • Winterdienst auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßenverkehrsflächen entsprechend der Straßenreinigungssatzung

Zuständigkeit:

    • Fachbereich Bauen/Wohnen
      (Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün)


Baumfällungen, Sträucher- und Heckenrodung

Veränderungen beziehungsweise Fällungen von geschützten Bäumen, Sträuchern und Hecken sind antragspflichtig. Ausgenommen sind Obstbäume, die in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres genehmigungsfrei gefällt werden dürfen. Der Fällantrag ist beim Gemeindeamt, Fachbereich Bauen/Wohnen, einzureichen.

Er muss folgende Inhalte haben:

    1. Begründung der beantragten Fällung
    2. Lageplan des Grundstückes mit allen Gehölzen, deren Bezeichnungen und ihrem Stammumfang in 1,30 Metern Höhe.

Fällzeit ist vom 1. Oktober bis Ende Februar eines jeden Jahres. Außerhalb der Fällzeit ist eine gesonderte Ausnahmegenehmigung beim Gemeindeamt (wie vor) zu beantragen:

Gesetz: 

Zuständigkeit:

    • Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Naturschutzbehörde
      (Fachbereich 3, Fachdienst Umwelt, für Außenbereich,
      Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Alleen)
    • Gemeindeamt, Fachbereich Bauen/Wohnen 
      (Fachdienst Gemeindegrün, für Innenbereich und Geltungsbereich eines Bebauungsplanes)


Bauordnung

Das Bauordnungsrecht ist in der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) in seiner jeweils geltenden Fassung festgelegt. Das Bauordnungsrecht regelt einerseits das Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen und dient andererseits der vorbeugenden Abwehr von Gefahren. Es soll sicherstellen, dass durch die Errichtung und Nutzung baulicher Anlagen keine Gefährdung für die Öffentlichkeit ausgeht.

Gesetz:


Bauschutt

Baustelle


Baustelle

Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen und andere Anlagen und Einrichtungen ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen und instand gehalten werden können und keine Gefahren oder vermeidbaren Belästigungen entstehen. Nicht verwendete Baustoffe, Abbruchmaterial, Bodenaushub und Baustellenabfälle müssen getrennt erfasst und der Wiederverwertung oder sonstiger Entsorgung als Abfall zugeführt werden. Die öffentlichen Verkehrsflächen, Versorgungs-, Abwasserbeseitigungs- und Meldeanlagen, Vermessungs- und Grenzmarken... sind zu schützen. Der/die Bauherr/-in hat an der Baustelle für die Dauer der Ausführung ein Baustellenschild anzubringen, das dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße) aus gut lesbar die Bezeichnung des Bauvorhabens, Art und Maß der Nutzung und die Namen und Anschriften der am Bau Beteiligten enthalten muss.

Sondernutzung von öffentlichem Straßenland

Gesetz:

Zuständigkeit:

    • Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Bauaufsichtsbehörde
      (Fachbereich 4, Fachdienst Technische Bauaufsicht II)
    • Gemeindeamt, Fachbereich Bauen/Wohnen
      (Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün)
    • Gemeindeamt Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung
      (für die Kontrolle/Durchsetzung)


Baustellenschild

Baustelle