Altglas-Depotcontainer bis Bauaufsichtsbehörde
Altglas-Depotcontainer
Durch den Entsorger Duales System Deutschland GmbH (DSD) wurden an verschiedenen Stellen in Kleinmachnow Glascontainer aufgestellt, in die ausschließlich Glasflaschen und Gläser eingeworfen werden dürfen. Die Umgebung der Container ist kein Müllabladeplatz. Zweckentfremdende Nutzung der Sammelbehälter und Aufstellflächen wird mit einem Bußgeld geahndet.
Einwurfzeiten für die Glassammelbehälter:
Montag – Freitag: 07:00 – 20:00 Uhr | Sonnabend: 08:00 – 13:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen ist der Einwurf in die Glassammelbehälter nicht gestattet.
Gesetz:
Zuständigkeit:
Amtsblatt
Das Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow mit allen amtlichen ⯈ Bekanntmachungen der Verwaltung und Beschlüssen der ⯈ Gemeindevertretung erscheint nach Bedarf und ist im Rathaus Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, kostenlos zu erhalten. Außerdem ist es dem monatlich erscheinenden "Lokal Report" beigelegt.
Gesetz:
Zuständigkeit:
Auftaumittel
Die Verwendung von Auftaumitteln wie zum Beispiel Tausalzen im privaten Bereich sowie auf öffentlichen Gehwegen ist verboten.
Gesetz:
Zuständigkeit:
-
- Gemeindeamt, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung
(für die Kontrolle/Durchsetzung) - Grundstückseigentümer/-innen / Erbbauberechtigte
- Gemeindeamt, Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung
Ausweis
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Gesetz:
Zuständigkeit:
-
- Gemeindeamt, Bürgerbüro,
(Fachbereich Recht/Sicherheit/Ordnung)
- Gemeindeamt, Bürgerbüro,
Autowäsche
Bauantrag
Der Bauantrag oder die ⯈ Bauanzeige ist schriftlich in (mindestens) drei Ausfertigungen bei der Unteren ⯈ Bauaufsichtsbehörde mit allen Unterlagen einzureichen, die für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Der/die Bauherr/in und der/die Objektplaner/-in müssen den Bauantrag und die Bauvorlagen unterschreiben. Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und holt die Stellungnahme der Gemeinde und weiterer Behörden ein.
Vordrucke für Bauanträge sind auf der Internetseite www.mil.brandenburg.de des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung und im Schreibwarenhandel erhältlich.
Gesetz:
Zuständigkeit:
Bauanzeige
Im Geltungsbereich eines rechtswirksamen ⯈ Bebauungsplanes (qualifizierter Bebauungsplan) kann auf Wunsch des/der Bauherren/Bauherrin unter bestimmten Voraussetzungen für die Errichtung und Änderung von Wohngebäuden geringer Höhe einschließlich der zugehörigen Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sowie für Gewächshäuser mit nicht mehr als 5 Metern Höhe anstelle des Baugenehmigungsverfahrens auch ein Bauanzeigeverfahren durchgeführt werden (§ 58 Brandenburgische Bauordnung). Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden eines oberirdischen Geschosses nicht höher als 7 Metern über der Geländeoberfläche liegt. Die Anzeige erfolgt analog dem ⯈ Bauantrag.
Gesetz:
Zuständigkeit:
Bauaufsichtsbehörde
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark ist die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde. Diese hat bei der Errichtung, der Änderung, dem Abriss, der Instandhaltung und der Nutzung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Verordnungen eingehalten werden.
Bei baulichen Anlagen sowie anderen Anlagen und Einrichtungen, die nach § 55 Brandenburgische Bauordnung genehmigungsfrei sind, ist die Gemeinde zuständig. Das gilt insbesondere für die Zulassung von Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, wie zum Beispiel der ⯈ Erhaltungssatzung oder einer ⯈ Gestaltungssatzung sowie für die Zulassung von Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 Baugesetzbuch von Festsetzungen eines ⯈ Bebauungsplanes.
Gesetz:
Zuständigkeit:
-
- Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Bauaufsichtsbehörde
(Fachbereich 4, Fachdienst Technische Bauaufsicht II)
- Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Bauaufsichtsbehörde