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Kann man Wildschweine dauerhaft vertreiben?

Wenn Bachen auf brachliegenden Grundstücken gefrischt (geworfen) haben, dann sollte man die Tiere einfach in Ruhe lassen. Die Bachen finden sich nach dem Frischen wieder in Rotten zusammen und verlassen das Grundstück auch wieder. Unterstützt wird das Abwandern durch Vermeidung von Nahrung auf dem Grundstück oder in dessen Nähe.

Ein Vertreiben des Wildes ist weder sinnvoll noch ungefährlich, da das Wild in der Regel dann von dem einen in das andere Grundstück verdrängt wird und auch jederzeit wieder in das ungesicherte Grundstück zurückkehren kann. Die betroffenen Grundstücke sind in der Regel untereinander offen. Bürger, die nicht wollen, dass Wild in ihre Grundstücke eindringt, müssen sich durch geeignete Zäune schützen, Türe und Tore verschließen und alle Nahrungsanreize entfernen. Für das Strecken (Töten) von Frischlingen und der Bache in den Grundstücken fehlt die rechtliche Grundlage und die Jäger lehnen dies aus jagdethischen Gründen ab. Der Abschuss kommt nur als letztes Mittel bei Gefahr in Verzug, Schaffung der Rechtssicherheit und in Zusammenarbeit mit der Polizei inklusive Durchführung aller Sicherungsmaßnahmen in Betracht.