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Sanierung und Heizung

Staatliche Unterstützung für Ihr bestehendes Gebäude, Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab 01.2024

Wenn Sie Ihr Zuhause energieeffizienter gestalten möchten, können Sie staatliche Förderungen in Anspruch nehmen. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de) in Form von Zuschüssen sowie von der KfW-Bank (www.kfw.de) durch Kredite und Zuschüsse bereitgestellt.

Was wird gefördert?

Die Förderung deckt verschiedene Bereiche ab, darunter:

  • Heizungstausch, insbesondere der Austausch von Gas-, Öl- und Nachtspeicherheizungen durch eine Heizung mit Erneuerbaren Energien, etwa eine Wärmepumpe.
  • Energetische Sanierung der Gebäudehülle, wie Dämmung von Fassaden und Dächern. Einbau von Fenstern und Außentüren mit höherem Dämmwert.
  • Einbau von Anlagentechnik (außer Heizung), die zur Effizienzsteigerung beiträgt, wie smarte Regelungstechnik oder eine Lüftungsanlage.
  • Heizungsoptimierung, unter anderem der hydraulische Abgleich des Verteilsystems, der Austausch von Heizkörpern, der Einbau einer Fußbodenheizung, die optimale Einstellung des Heizgeräts etc.

Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Stellen Sie den Antrag auf Förderung VOR der Beauftragung von Handwerksbetrieben.
  • Eine Baubegleitung durch Energieeffizienzexperten und -expertinnen ist normalerweise erforderlich, außer bei Heizungsmaßnahmen.
  • Die Förderung kann jedes Jahr erneut beantragt werden.
  • Ab Januar 2024 müssen neue Gebäude Heizungen nutzen, die zu mindestens 65 % erneuerbare Energien verwenden. Dies regelt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Die Regelung gilt für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ab 2026. Das GEG, auch bekannt als Heizungsgesetz, wurde im September 2023 vom Bundestag beschlossen und ist ein wichtiger Schritt für die Wärmewende.
  • Bestehende Öl- oder Gasheizungen in Bestandsgebäuden dürfen weiter betrieben werden, solange sie funktionieren!

Wie hoch ist die Förderung?

Für Effizienzmaßnahmen wie Verbesserung der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung beträgt der Zuschuss 15 %. Bei Vorlage eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) erhalten Sie möglicherweise einen Bonus von zusätzlichen 5 %.

Die förderfähigen Kosten für Wohngebäude liegen normalerweise bei 30.000 Euro pro Wohneinheit. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan erhöht sich diese Summe auf 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Die neuen Heizungsförderungen im BEG (Stand: 18. Januar 2024) beinhalten eine Grundförderung von 30 % für den Austausch alter Heizungen durch erneuerbare Energien in bestehenden Gebäuden. Ein weiterer 5 %-Bonus wird für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln oder mit Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle gewährt. Zudem gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %, der ab 2029 allmählich abnimmt und ab 2037 entfällt. Außerdem erhalten Hausbesitzer mit einem Einkommen bis zu 40.000 Euro einen Einkommensbonus von 30 %. Die Boni sind kombinierbar, jedoch nur bis zu einem Maximalbetrag von 70 % der Kosten.

Ab 2024 bietet die KfW zudem zinsverbilligte Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen an, vorausgesetzt Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt unter 90.000 Euro.