Bauausschuss
Aufgaben:
- Angelegenheiten nach BauGB, BauO, BauNVO, Raumordnungsgesetz und sonstigen baurechtlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg, die in der Zuständigkeit der Kommunen liegen und die auch nicht ein Geschäft der laufenden Verwaltung sind.
Insbesondere:
- Bauleitplanung, Grünplanung, Landschaftsplanung
- Angelegenheiten des Hoch- und Tiefbaus
- Empfehlungen zu Befreiungen von Festsetzungen des baulichen Ortsrechtes
- Stellungnahme zu Bauanträgen und Bauvorhaben
- Angelegenheiten der Lokalen Agenda 21 in der Zuständigkeit des Ausschusses