Hauptausschuss
Aufgaben:
- Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung im Allgemeinen; dies gilt nicht für Angelegenheiten, die wegen Eilbedürftigkeit nach § 43 Absatz 3 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung gesetzt worden sind, die auf Verlangen des Bürgermeisters nach § 43 Absatz der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen oder die infolge der Zuständigkeit des Bürgermeisters nach § 63 der Geschäftsordnung behandelt werden müssen
- Abstimmung der Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander
- Geschäfte der laufenden Verwaltung, soweit sie vom Bürgermeister dem Hauptausschuss vorgelegt werden
- Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen für die Eigengesellschaften und die Beteiligungsgesellschaften der Gemeinde Kleinmachnow
- Befreiung von Festsetzungen des bestehenden Ortsrechts, wenn die Angelegenheiten kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist
- Stellungnahmen der Gemeinde zu Bauanträgen, Bauvoranfragen, soweit die Angelegenheit kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist
- Auftragsvergaben, soweit das Vertragsvolumen 25.000,- Euro übersteigt
- Angelegenheiten der Werksausschüsse bei Ausübung des besonderen Widerspruchsrechts des Bürgermeisters (§ 9 EigV)
- Sonstige weitere Angelegenheiten, die ihm von der Gemeindevertretung per Beschluss übertragen werden
- Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Angelegenheiten der Lokalen Agenda 21 im Wirkungskreis