Inhalt

Hauptausschuss


Mitglieder im Hauptausschuss

Aufgaben:

  • Vorbereitung der Beschlüsse der Gemeindevertretung im Allgemeinen; dies gilt nicht für Angelegenheiten, die wegen Eilbedürftigkeit nach § 43 Absatz 3 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung gesetzt worden sind, die auf Verlangen des Bürgermeisters nach § 43 Absatz der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung gesetzt werden müssen oder die infolge der Zuständigkeit des Bürgermeisters nach § 63 der Geschäftsordnung behandelt werden müssen
  • Abstimmung der Arbeiten aller Ausschüsse aufeinander
  • Geschäfte der laufenden Verwaltung, soweit sie vom Bürgermeister dem Hauptausschuss vorgelegt werden
  • Vorbereitung von Gesellschafterbeschlüssen für die Eigengesellschaften und die Beteiligungsgesellschaften der Gemeinde Kleinmachnow
  • Befreiung von Festsetzungen des bestehenden Ortsrechts, wenn die Angelegenheiten kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist
  • Stellungnahmen der Gemeinde zu Bauanträgen, Bauvoranfragen, soweit die Angelegenheit kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist
  • Auftragsvergaben, soweit das Vertragsvolumen 25.000,- Euro übersteigt
  • Angelegenheiten der Werksausschüsse bei Ausübung des besonderen Widerspruchsrechts des Bürgermeisters (§ 9 EigV)
  • Sonstige weitere Angelegenheiten, die ihm von der Gemeindevertretung per Beschluss übertragen werden
  • Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Angelegenheiten der Lokalen Agenda 21 im Wirkungskreis