Infos zur Entgegennahme von Fahrerlaubnisanträgen:
Bei den Ämtern, Städten und Gemeinden können ab dem 01.01.2015 nur noch die rechtlich zugewiesenen Anträge gestellt werden. Hierzu gehören:
- die Ersterteilung und Erweiterung der Fahrerlaubnis, auch begleitendes Fahren mit 17 (BF17)
- die Verlängerungen der Fahrerlaubnis bei C- und D-Klassen, ggf. mit Eintragung der Schlüsselzahlen „95“ für Berufskraftfahrer/-innen und „96
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug.
Alle anderen Anträge können nur noch bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.