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Sind Ihre Daten fehlerfrei erfasst?

Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im November 2015 sind alle Meldebehörden verpflichtet, die auf den Geburtsurkunden*, Heiratsurkunden oder dem Familienbuchauszug vermerkten Registernummern zu ergänzen. Analog zur Eintragung des Nachweises zur Richtigkeit der Daten wird das Melderegister mit den Angaben in der Personenstandurkunde abgeglichen. Gleich mehrmals pro Woche, so die Erfahrung im Bürgerbüro Kleinmachnow, werden dabei Fehler aufgedeckt, die sich bereits über Jahre unbemerkt ins Melde– und Passregister eingeschlichen haben. Und das sorgt für einigen Unmut.

Auch Günther T. fiel aus allen Wolken, als er einen neuen Personalausweis beantragen wollte. Beim Abgleich seiner Daten, stellte sich heraus, dass sein Vorname in der Geburtsurkunde ohne „h“ geschrieben ist. Da die Behörde von Amts wegen verpflichtet ist, fehlerhafte Meldedaten zu korrigieren, muss sich Herr T. nun an eine neue Schreibweise seines Namens gewöhnen. Doch nicht nur das! Auch Personaldokumente, notarielle Verträge, Bankkonten etc. müssten auf den korrekten Namen angepasst werden.

Abweichende Namensschreibweisen, eine andere Reihenfolge der Vornamen, fehlende Bindestriche bei Doppelnamen und sogar falsche Geburtsdaten mussten schon berichtigt werden. Oft sind selbst die Betroffenen überrascht darüber, was eigentlich genau in ihrer Geburtsurkunde steht, haben sie sich diese doch noch niemals genauer angesehen.

„Grundsätzlich müssen alle aktuellen Daten im Melderegister einer Personenstandurkunde, das sind die Geburts- und ggf. die Heiratsurkunde entsprechen“ erläutert die Leiterin des Kleinmachnower Bürgerbüros. „Wenn darin steht, dass jemand Horst-Peter heißt, dann muss das auch so erfasst werden. Es darf dann nicht mehr nur Peter stehen, auch wenn das über Jahre so war.“ Dokumente mit falschen oder fehlenden Angaben sind ungültig, werden eingezogen und müssen auf Kosten des Antragstellenden neu ausgestellt werden. Denn der Fehler liegt nicht bei der jetzt zuständigen Kommune, sondern wurde meist schon vor Jahren gemacht. Und mit der Unterschrift auf den Anträgen versichert der Antragstellende jedes Mal erneut, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind. Somit ist jede/-r Bürger/-in selbst dafür verantwortlich, dass diese Fehler gemacht wurden.

Im schlimmsten Fall, so erläutert sie, kann ein Fehler tatsächlich zu erheblichen Schwierigkeiten beispielsweise bei Nachlassangelegenheiten führen, weil die Daten nicht mit den vom Standesamt ausgestellten Urkunden übereinstimmen.

Um Ärger und Stress zu vermeiden, ist also jeder gut beraten rechtzeitig vor einem Reiseantritt, nicht nur die Gültigkeit seiner Personaldokumente zu überprüfen. Werfen Sie ruhig auch einmal einen Blick in Ihre Geburtsurkunde und vergleichen Sie die Daten. Vielleicht wartet ja eine Überraschung auf Sie…

* Bitte beachten Sie: Bei Geburtsurkunden aus dem Ausland ist eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen, bzw. die Nachbeurkundung eines deutschen Standesamtes.

16.11.2021