Info Volksbegehren
Volksbegehren können durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden.
In Kleinmachnow zur Unterschrift berechtigt sind alle stimmberechtigten Bürger und Bürgerinnen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und in Kleinmachnow ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben.
Amtliche Eintragungsstelle
Bürgerbüro im Rathaus Kleinmachnow
Adolf-Grimme-Ring 10
14532 Kleinmachnow