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11) Warum kann die MGGS nicht leerstehende Räume an den anderen beiden Grundschulen nutzen?

Die Nutzung von Schulräumen in der Steinweg- oder der Eigenherd-Schule ist aus vielen Gründen nicht machbar, beispielhaft zu nennen sind hier:

  • Der mindestens einen Kilometer lange Pendelweg zwischen den Standorten führt zu einer erheblichen Einschränkung in der Unterrichtsorganisation der Schule, da der Weg nicht in einer Pause zurückgelegt werden kann. Da Schülerinnen und Schüler bis zur 10. Klasse keine Freistunden im Stundenplan haben dürfen, ist ein Wechsel der Unterrichtsgebäude mit langen Wegen für sie nicht denkbar.
  • Die jeweiligen Grundschulen müssten daher fester Standort für einzelne Jahrgänge der Gesamtschule sein. Dies hätte aber zur Folge, dass auch entsprechende Fachraumkapazitäten an der jeweiligen Schule (u.a. Biologie, Physik, Chemie, WAT, Computer) geschaffen werden müssen. Dies ist räumlich an den Grundschulen nicht zu gewährleisten.
  • Alternativ müsste die gymnasiale Oberstufe ausgelagert werden. Auch dies ist im Hinblick auf die Organisation von Kursen und z. B. das Schreiben von mehrstündigen Klausuren an einem Grundschulstandort nicht denkbar.

Gegenfrage: Sollen Grundschulkinder wirklich dauerhaft den Schulhof mit 16-/17-Jährigen teilen?