10) Welche Schwierigkeiten gibt es an dem Standort der Maxim-Gorki-Gesamtschule (MGGS)?
Die Maxim-Gorki-Gesamtschule ist als drei- bis vierzügige Schule genehmigt. Dies bedeutet für die Gemeinde Kleinmachnow als Schulträger, dass wir die räumliche und sachliche Ausstattung für diese Vierzügigkeit gemäß § 99 BbgSchulG zu gewährleisten ist. Aktuell ergibt sich aus der Vierzügigkeit der Schule ein Flächendefizit von 1.818 Quadratmetern. Dieses Flächendefizit müssen wir als Schulträger ausgleichen.
Für eine Gesamtschule gibt es keinen festgelegten Schulbezirk. Die Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule sind nicht nur Kinder und Jugendliche aus Kleinmachnow, sondern auch aus der Planregion 1 (Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf, Nuthetal).
Da sich das Einzugsgebiet der Gesamtschule über die Gemeindegrenzen hinaus erstreckt, kann unsere Schülerzahl im Grundschulbereich nicht als Referenz für eine Begutachtung der Gesamtschule herangezogen werden. Zudem müssen auch die Grundschülerinnen und -schüler der privaten Träger mit betrachtet werden. Nicht alle Kinder, die ihre Grundschulzeit bei einem freien Träger verbringen, bleiben auch im Bereich der weiterführenden Schulen bei einem freien Träger. Es ist daher davon auszugehen, dass in den kommenden Jahren weiterhin eine sehr hohe Nachfrage an Plätzen an der Maxim-Gorki-Gesamtschule bestehen wird. Dann könnte zeitweise die Einrichtung eines fünften Zuges notwendig werden. Die Einrichtung eines fünften Zuges kann uns vom Staatlichen Schulamt auferlegt werden.