9) Wie soll die Hortunterbringung an den beiden anderen Grundschulen gelöst werden, wenn doch jetzt schon nur mit Ausnahmegenehmigungen gearbeitet werden kann?
Die Veränderung von drei auf zwei kommunale Grundschulen bringt auch eine Veränderung in den Hortkapazitäten der Standorte mit sich. Dazu müsste dann entsprechend neu geplant werden. An beiden anderen Schulstandorten stehen Flächen für die räumliche Erweiterung der Horte zur Verfügung.