4) Welche Grundsätze gibt es bei der Organisation des Unterrichtsbetriebes?
Alle Beteiligten sind verpflichtet, die Ermessensspielräume verantwortungsvoll zu nutzen und auf einen effektiven Personaleinsatz, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der Klassen pro Jahrgang hinzuwirken.
Für Grundschulen sind gemäß §106 BbgSchulG Schulbezirke zu bilden (vgl. Schulbezirkssatzung der Gemeinde Kleinmachnow).