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3) Wie werden Klassen eingerichtet, und wer ist dafür zuständig?

Über die Einrichtung von Klassen und damit die Zügigkeit (= Anzahl der Klassen eines Jahrganges) entscheidet das staatliche Schulamt und nicht wie teilweise kommuniziert die Gemeindevertretung. Die Verteilung der Züge auf die Grundschulen ist laufende Verwaltungstätigkeit. In besonderen Ausnahmefällen kann diese Entscheidung mit in die Gemeindevertretung genommen werden.

Die Aufnahmekapazität der Schulen wird nach der Gesamtschülerzahl der Jahrgangsstufe 1 des Schulträgers sowie den räumlichen Bedingungen der Schulen festgelegt, hier gilt die Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb. Die Gesamtanzahl des Jahrganges wird durch den Frequenzrichtwert (aktuell: 23) dividiert. Das Schuljahr 2024/25 wurde in Kleinmachnow mit 144 Kindern geplant, sodass 6 erste Klassen zu bilden wären. Aktuell sind es 136 Kinder, die im Sommer eingeschult werden.