1) Die Gemeinde Kleinmachnow ist Schulträger, welche Aufgaben sind damit verbunden?
- Stellung der Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen, Lehrmittel und des sonstigen Personals (Schulhaustechnik und Schulsekretariat) entsprechend der Genehmigung
- Unterstützung der Selbstständigkeit der Schule gemäß § 7 BbgSchulG
Sind die Voraussetzungen (vgl. § 103 BbgSchulG) für die Fortführung einer Schule nicht mehr erfüllt, soll der Schulträger die Änderung oder Auflösung der Schule beschließen. Kommt der Schulträger dem nicht nach, kann die Kommunalaufsichtsbehörde mit dem für Schule zuständigen Ministerium die Änderung oder Auflösung einer Schule anordnen (§105 BbgSchulG).