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Rechtliche Fragen und Haftungsfragen:

  • Wer kommt für Schäden auf, die durch den Baum entstehen (beispielsweise Anheben von Gehwegplatten durch Wurzeln)?

Der Baum darf keine ober- oder unterirdischen Leitungen stören und auch keine festen Flächen wie Gehwege oder Radwege, Gebäude oder andere Bauwerke beeinträchtigen. Wenn durch den Baum Schäden entstehen, besonders an Leitungen, ist der Antragsteller dafür verantwortlich. Daher wird empfohlen, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie zum Beispiel den Einbau eines Wurzelschutzes, besonders im Bereich der Grundstücksgrenze. Falls durch den Baum oder seine Pflanzung Schäden entstehen, muss der Eigentümer des Grundstücks dafür aufkommen.

  • Wie soll eine Mietpartei eine Pflege von 18 Jahren gewährleisten, wenn sie vorher auszieht?

Mieter und Mieterinnen erhalten nur einen Zuschlag, wenn die Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin vorliegt. Die Verantwortung läge im oben genannten Fall beim Eigentümer des Grundstücks, da er oder sie letztlich auch Eigentümer/-in der Neupflanzung ist.