Fragen zu Baumpflanzung und -Pflege:
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Wo genau sollen die Bäume im Vorgarten stehen und warum sind Bäume, die hinter dem Haus gepflanzt werden, nicht förderfähig?
Um einen Baum in seinem Vorgarten zu pflanzen, muss der Antragsteller einen geeigneten Platz vorschlagen. Dieser Platz sollte zwischen der Straßengrenze seines Grundstücks und der vorderen Kante seines Hauses sein. Der vorgeschlagene Platz sollte genug Raum sowohl über als auch unter der Erde haben, damit der Baum gut wachsen kann. Er darf nicht zu nah an einem Gebäude oder einem bereits vorhandenen Baum sein, und er muss die gesetzlich vorgeschriebenen Abstände nach dem Brandenburgischen Nachbarrechtsgesetz einhalten.
Es ist wichtig, dass der vorgeschlagene Platz sicherstellt, dass der Baum von der Straße aus gut sichtbar ist. Deshalb sollte er nicht weiter als 5 bis maximal 10 Meter von der Straßenseite des Grundstücks entfernt sein.
Das Projektziel besteht darin, die Wohlfahrtswirkung sowohl für die Baumeigentümer als auch für den öffentlichen Straßenraum zu verbessern. Die Verschattung von versiegelten Flächen wie Straßen, Häusern und Wegen trägt dazu bei, die Hitze im Sommer zu reduzieren. Abgesehen von den ästhetischen Aspekten eines schönen Baumes, ergeben sich zusätzliche Vorteile aus dem Sicht- und Lärmschutz, der durch die Baumkrone geboten wird.
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Warum gibt es eine vorgeschriebene Baumliste und warum stehen keine Obstbäume auf der Baumartenliste?
Durch die Vorauswahl der Bäume sollen typische heimische Gehölze erhalten werden. Außerdem sollen zukunftsorientiert möglichst klimastabile Bäume zum Zug kommen.
Gezüchtete Obstgehölze werden zumeist nur als Halbstamm angeboten und zielen eher auf Ertrag ab, als auf eine positive Klimawirkung. Daher werden Obstgehölze nur als Wildform gefördert.
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Warum können nur Bäume aus regionalen Baumschulen verwendet werden?
Das umfangreiche Angebot an verschiedenen Bäumen in der Platzqualität (STU), wie es in der Pflanzliste der Richtlinie vorgeschlagen wird, kann nicht durch Baumärkte oder Gartencenter angeboten werden. Dort angebotene Pflanzen sind meist wesentlich kleiner, zudem stammen die Gehölze aus Baumärkten oder Großmärkten in der Regel nicht aus Deutschland. Die Böden, in der die Bäume geliefert werden, können daher mit nicht regionalen Pilzsporen, Insektenpuppen oder Schädlingen besetzt sein, was zum Eintrag von invasiven Arten führen und eine Übertragung in die Region verursachen kann (beispielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer).
Da Pflanzen aus Baumärkten, Online- oder dem Pflanzenhandel mehrheitlich nicht aus der Region kommen, sind sie oft nicht ideal an die heimischen Klima- und Umfeldbedingungen angepasst. Hinzu kommen lange und wenig nachhaltige Lieferketten, was wiederum zur Qualitätsminderung der Pflanzen beiträgt. Je mehr die Pflanzqualität leidet, desto größer ist die Gefahr des Nichtanwachsens, die Notwendigkeit von Nachkontrollen und der Pflegeaufwand für den Baumbesitzer steigen.
Pflanzen aus heimischen Baumschulen sind an das regionale Klima, die Bodenverhältnisse und Witterungseinflüsse gewöhnt und können nach der Verpflanzung / Neupflanzung schneller „anwachsen“. Brandenburg liegt in der günstigen Klimazone 7a mit Temperaturen von -30 bis +30 Grad. Das kontinentale, niederschlagsarme und winterkalte Klima begünstigt gut akklimatisierte Pflanzen, die auch Trockenperioden und Frostwetterlagen gut überstehen.
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Welche Pflichten habe ich als Antragsteller/-in und was passiert, wenn der Baum eingeht?
Wer die Förderung erhält und den Baum pflanzt, muss ihn mindestens 18 Jahre lang pflegen und erhalten. Die Person, die den Zuschuss erhält, muss dafür sorgen, dass der Baum in den ersten 10 Jahren nach der Pflanzung regelmäßig mit Wasser versorgt wird. Geht der Baum vor Ablauf dieser Frist ein, muss der/die Förderungsnehmer/-in einen neuen Baum pflanzen.
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Warum muss der zu pflanzende Baum ein bestimmtes Alter und haben und was bedeutet „Hochstamm“?
Um die geforderte Pflanzqualität und damit eine gute Anwuchsgarantie und rasche ökologische Wirkung zu erreichen, ist ein bestimmtes Alter der Gehölze erforderlich.
Als Hochstamm werden Gehölze bezeichnet, die zwischen Wurzel und Kronenansatz eine Stammhöhe von ca. 1,80 Meter aufweisen. Durch gezielte Jungwuchspflege wird im Laufe des Wachstums beim Hochstamm ein relativ hohes Kronendach erreicht, das wiederum eine bessere Beschattung von Wegen und Gebäuden ermöglicht.
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Gibt es bestimmte Pflanzzeiträume oder kann ich das ganze Jahr über pflanzen?
Da von der Gemeinde eine bestimmte Pflanzqualität (3 Mal verschult) gefordert wird, haben die Jung-Bäume meist einen Ballen oder sind sogenannte Containerware. Damit wäre eine Pflanzung bei entsprechender Pflege / Bewässerung auch ganzjährig möglich. Die beste Pflanzzeit ist aber sicherlich der Herbst und das Frühjahr.