Fragen zum Antrag und zur Förderung:
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Was wird gefördert?
Gefördert werden Baumpflanzungen auf Grundstücken innerhalb der bebauten Ortsteile oder in Gebieten, für die ein Bebauungsplan der Gemeinde Kleinmachnow besteht. Nicht förderfähig sind Pflanzungen, die durch Bescheide der Gemeinde beauflagt wurden.
Pro Jahr kann je Grundstück die Förderung von bis zu drei Baumpflanzungen beantragt werden. Die Förderung für die zweite und dritte Baumpflanzung auf dem gleichen Grundstück ist – vorbehaltlich verfügbarer Fördermittel – erst möglich, nachdem über den ersten Antrag für eine geförderte Baumpflanzung im laufenden Jahr entschieden wurde.
Förderfähig nach der Förderrichtlinie ist die Pflanzung von Bäumen aus einer vorgegebenen Liste, die in Baumschulen in Brandenburg oder Berlin gezogen wurden. Die Bäume müssen eine Mindestqualität haben. Das bedeutet, dass es Hochstämme sein müssen und der Stamm einen Umfang von 12–14 Zentimetern haben muss, gemessen in 100 Zentimeter Höhe ab der natürlichen Geländeoberfläche.
Auch die Kosten für die Vorbereitung, das Pflanzen und die Sicherung der Bäume sind förderfähig, wenn eine Fachfirma sie übernimmt und sich dabei an bestimmte technische Regeln hält. Diese Regeln sind in den „Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Baumpflege“ (kurz: ZTV Baumpflege) und in der „DIN 18916 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Pflanzen und Pflanzarbeiten“ festgelegt.
Nicht unterstützt wird die Pflanzung von Bäumen, die in Bau- und Gartenmärkten gekauft wurden (siehe Punkt Baumschulen)
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Wer ist antragsberechtigt?
Antrag stellen kann, wer ein Grundstück in Kleinmachnow gemietet oder gekauft hat. Das Grundstück muss innerhalb eines Bebauungsplans oder in den bebauten Ortsteilen der Gemeinde liegen.
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Wann und bei wem muss ich den Antrag stellen?
Die Förderung ist vor Beginn des Vorhabens (Baumpflanzung) schriftlich bei der Gemeinde zu beantragen. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular einschließlich aller Unterlagen ist einzureichen per Post an:
Gemeinde Kleinmachnow
Fachbereich Bauen/Wohnen | Fachdienst Gemeindegrün
Adolf-Grimme-Ring 10 | 14532 Kleinmachnow
oder per E-Mail: bauamt@kleinmachnow.de
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Wie hoch ist die maximale Fördersumme und wann bekomme ich die Förderung?
Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 900 Euro pro Baum und Pflanzung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung kann aus dieser Richtlinie nicht hergeleitet werden. Zuschüsse können nur gewährt werden, soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.
Um die Förderung zu erhalten, sind spätestens drei Monate nach der Baumpflanzung folgende Unterlagen vorzulegen:
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- Kostennachweis (Abschlussrechnung der Fachfirma)
- Foto der Anpflanzung (Baumstandort)
Die Entscheidung über den Antrag liegt im Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung gemäß den Bestimmungen der Förderrichtlinie.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt erst nach Einreichung der vollständigen Unterlagen und soweit Haushaltsmittel hierfür zur Verfügung stehen.