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13. Wird der "alte" Zustand wiederhergestellt, wenn die meisten Autofahrer die Schilder missachten?

Nein. Wir setzen hier nur langfristig die geltende Gesetzeslage um. Es besteht bei weniger als 3,05 Metern Restfahrbahnbreite ein absolutes Haltverbot. Das ist das wesentliche Kriterium. Wir wollen dies jedoch nicht von heute auf morgen durchziehen, sondern haben durch stetige Aufklärung der Anlieger auf das geltende Recht aufmerksam gemacht. Nach dem Aufstellen der Schilder muss sich an die vorgegebene Beschilderung gehalten werden. Eine Rücknahme der Schilder ist nicht vorgesehen.

23.06.2023