3. Wo soll ich meine Fahrzeuge parken, wenn ich dafür keinen Platz auf meinem Grundstück habe?
Die Gemeinde hat im Jahr 2007 eine Stellplatzsatzung erlassen, nach der Einfamilienhäuser bis 80 m2 einen Stellplatz, Häuser bis 180 m2 zwei Stellplätze und darüber drei Stellplätze auf ihrem Grundstück vorhalten müssen. Die Anzahl an Stellplätzen wurde mit der Baugenehmigung festgesetzt – auch bei Häusern, die vor 2007 errichtet wurden. Grundsätzlich müssen die meisten Anwohner dadurch mindestens zwei Stellplätze auf dem eigenen Grundstück vorhalten. Die Gemeinde Kleinmachnow ist nicht verpflichtet, Anwohnern und Anwohnerinnen vor dem eigenen Grundstück öffentliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen.