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2. Gegenüber von meiner Einfahrt sind Parkplätze vorgesehen, ist das nicht zu schmal?

Gegenüber von Ein- oder Ausfahrten muss nach dem Parken noch eine Restbreite von 3,50 m gegeben sein. Beim halbseitigen Gehwegparken, sollte diese Breite gegeben sein, sonst ist das Parken auch dort verboten (§ 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO).

23.06.2023